Obwohl der Atomausstieg in Deutschland seit Jahren beschlossene Sache ist und das letzte Atomkraftwerk Ende 2022 vom Netz geht, werden einige Atomanlagen nach bisherigen Planungen auch weiterhin betrieben. Die Urananreicherungsanlage (UAA) in Gronau gehört dazu. Die Anlage wird betrieben von Urenco einem Unternehmen, das dem britischen und niederländischen Staat sowie RWE und E.On gehört. Aus dem dort angereicherten Uran werden in Brennelementfabriken wie im niedersächsischen Lingen Brennelemente für Atomkraftwerke hergestellt. Die GRÜNE Landtagsfraktion hat daher zum wiederholten Male die Schließung der Urananreicherungsanlage in Gronau gefordert. Auf Bundesebene herrscht bei dem Thema weiterhin Stillstand. Die NRW-Landesregierung muss hier vorangehen und den Druck erhöhen. Nicht einmal auf ein Exportverbot von Brennelementen an grenznahe Bröckelreaktoren, wie sie in Doel und Tihange in Belgien stehen, kann sich die Bundesregierung bisher verständigen, obwohl ein Gesetzentwurf aus dem Bundesumweltministerium seit Ende 2019 vorliegt.
Bundesregierung darf Entscheidung nicht auf Gerichte abwälzen
Gegen die letzten Exportgenehmigungen hatten Anti-Atom-Initiativen geklagt und mit einem Beschluss vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt Mitte Oktober erreicht, dass die Brennelemente zumindest bis zur Entscheidung im Hauptverfahren nicht geliefert werden dürfen. Die Bundesregierung sollte endlich handeln und nicht weiterhin die Entscheidung den Gerichten überlassen: Ein umfassendes Exportverbot wird ebenso dringend gebraucht wie die Vorbereitung der rechtssicheren Schließung der Urananreicherungsanlage in Gronau. Denn der Weiterbetrieb über das Jahr 2022 hinaus ist mit dem Atomgesetz nicht vereinbar. Dort ist als Ziel Deutschlands definiert, die Nutzung der Kernenergie zur gewerblichen Erzeugung von Strom zu beenden. Dazu gehören neben der direkten Stromerzeugung in Atomkraftwerken auch die Urananreicherung und die Produktion von Brennelementen.
Ungelöste Endlagerfrage für Abfälle aus der Urananreicherung
Wie hochproblematisch der weitere Betrieb der UAA Gronau ist, zeigt sich auch an den seit letztem Jahr wieder aufgenommenen Atommüll-Exporten nach Russland. Bei der Urananreicherung entstehen große Mengen von abgereichertem Uran in Form vom hochgiftigem Uranhexafluorid. Schon der Wassergehalt der Luft reicht aus, dass sich hochätzende Flusssäure bildet. Für diese gefährlichen Abfälle gibt es bislang keine Endlagerlösung in Deutschland. Zwar soll bei der Endlagersuche für die hochradioaktiven Abfälle (z.B. abgebrannte Brennelemente) möglichst auch ein Standort für die Abfälle aus Gronau gefunden werden. Ob dies tatsächlich gelingt ist jedoch unklar, denn die Priorität hat klar das Endlager für den hochradioaktiven Abfall. Nur wenn ausreichend Platz ist, wird in der Nähe ein Endlager für den Müll aus der Urananreicherung in Gronau und die schwach- und mittelradioaktiven Hinterlassenschaften aus dem havarierten Endlager Asse in Niedersachsen gebaut.
Illegale Atommüll-Exporte nach Russland müssen aufhören
Die Konsequenzen eines möglichen Unfalls mit Uranhexafluorid sind immens, doch die Kommunen, durch die die Transporte auf ihrem Weg zur niederländischen Küste rollen, werden nicht einmal informiert. Auch während der COVID19-Pandemie wurden die Exporte fortgeführt, das ist verantwortungslos.
Die Abfälle werden nach Russland exportiert, dort sollen sie unter freiem Himmel in abgeriegelten Atom-Städten wie Novouralsk lagern. Doch was genau in Russland mit dem deutschen Atommüll passiert ist unklar. Unabhängige Informationen gibt es nicht, wie mir der russische Umweltaktivist Vladimir Slivyak bei einer Online-Veranstaltung Ende Oktober noch einmal berichtete. Er und seine Mitstreiter*innen nehmen große persönliche Gefahren auf sich, um für einen Stopp der Exporte zu kämpfen. Die Landesregierung muss diese Menschen dabei unterstützen, indem sie sich für einen Stopp der Exporte einsetzt.
Der Export von nuklearen Abfällen ist nach dem Atomgesetz eigentlich verboten, doch wird das Uranhexafluorid als Wertstoff deklariert. Damit darf es nach Rechtsauffassung von Urenco und auch der Bundesregierung exportiert werden. Ein kürzlich veröffentlichtes Rechtsgutachten im Auftrag der GRÜNEN Bundestagsfraktion zweifelt die Rechtmäßigkeit der Exporte jedoch stark an. Eine Verwendung für militärische Zwecke in Russland könne nicht ausgeschlossen werden, daher unterlägen die Exporte den EU-Sanktionen gegen Russland in Zusammenhang mit der Annexion der Krim.
Die GRÜNE Landtagsfraktion fordert daher die illegalen Atommüllexporte zu stoppen. Hier findet sich der Antrag: Urananreicherung in NRW beenden, illegale Urantransporte stoppen!