Alte Datteln-Kraftwerke müssen abgeschaltet werden

Wibke Brems meint:

Portrait Wibke Brems 5-23

Doch worum ging es im aktuellen Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig? Eon hatte bereits vor Jahren durch eine Verzichtserklärung zugesagt, die Kraftwerksblöcke bis zum 31. Dezember 2012 stillzulegen. So konnten Nachrüstungen zum Immissionsschutz vermieden wären, die sonst verpflichtend geworden wären. Allerdings bestehen über dieses Datum hinaus Lieferverträge für Strom an die Deutsche Bahn sowie für Wärme an das örtliche Nahwärmenetz. Das Unternehmen hatte damit gerechnet, dass das Kraftwerk Datteln 4 diese Aufgaben übernehmen könnte. Durch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster im Jahr 2009, die den Bebauungsplan für das neue Kraftwerk aufgehoben hat, wurde das jedoch unmöglich. Daher wollte Eon die Verzichtserklärung für die alten Kraftwerke zurückziehen. Diesem Vorhaben hat das Bundesverwaltungsgericht nun einen Riegel vorgeschoben. So wie man nach einer erfolgten Wohnungskündigung als Mieter nicht einfach Monate später sagen kann, man hätte sich alles anders überlegt und möchte in der Wohnung wohnen bleiben, kann eine Verzichtserklärung wie sie Eon unterschrieben hat, nicht einfach zurückgezogen werden.
Die Frage, woher der Strom für die Deutsche Bahn und die Wärme für die Stadt Datteln kommen soll, wurde dagegen schon vor einigen Tagen gelöst. Da das dafür ursprünglich vorgesehene Kraftwerk Datteln 4 durch den gerichtlich verfügten Baustopp dafür nicht zur Verfügung steht, musste eine Übergangslösung her.
Diese besteht darin, den Weiterbetrieb der Kraftwerke bis zum Frühjahr 2014 zu dulden. Zu diesem Zeitpunkt wird dann ein Umrichter zur Verfügung stehen, der den Strom aus dem öffentlichen Netz in Bahnstrom, der mit einer anderen Frequenz betrieben wird, umzuwandeln. Unkenrufe der Bahn, dass die Stromversorgung für Züge im Ruhrgebiet nach dem 31. Dezember nicht mehr gewährleistet werden könnte, haben sich damit als falsch erwiesen.
Das Urteil ist nicht zuletzt auch deshalb erfreulich, weil die Richter deutlich machten, dass es bei der fristgebundenen Nachrüstung von Altanlagen keine Wahlmöglichkeit gibt. Entweder ein Unternehmen rüstet fristgerecht seine Anlagen nach oder erklärt durch eine Verzichtserklärung, dass die Anlagen fristgerecht stillgelegt werden. Ansonsten, so die Richter, würde das umweltpolitische Ziel verfehlt.
Sobald alle nötigen Maßnahmen für eine sichere Strom- und Wärmeversorgung umgesetzt sind, werden nun endlich drei ineffiziente und alte Kraftwerksblöcke (1964,1964, 1969) vom Netz gehen. Das ist eine gute Nachricht für unsere Bemühungen in NRW, einen signifikanten Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.