Thema Schule

Fristverlängerung nimmt Druck aus dem Kessel

Zu den Fristverlängerungen für Lehramtskandidaten in Examensstudiengängen erklärt Ali Bas

Im Gesetzentwurf zum Lehrerausbildungsgesetz der Landesregierung sind die Fristen zum Ablegen des Ersten Staatsexamens um ein Jahr verlängert worden (je nach Lehramt dann mindestens bis September 2017 statt nur bis September 2016). Eine weitere Verlängerung wird für besondere Härtefälle und Wiederholungsprüfungen nach nicht bestandener Erster Staatsprüfung ermöglicht.