Thema Demokratie und Verfassungsschutz

EuGH-Urteil zur Störerhaftung mit Licht, Schatten und Hintertüren

Matthi Bolte zur Förderung freier WLAN-Netze

Auf den ersten Blick lasen sich die Überschriften zum gestrigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs gut: Der EuGH habe klargestellt, dass WLAN-Betreiber nicht für Rechtsverstöße haften, die über ihr Netzwerk abgewickelt wurden. Aber es gibt neben diesem Licht noch einen zweiten Teil, der Schatten auf die eigentlich dringend gebotene Klarstellung wirft.