Verena Schäffer: „Warum sollen wir polizeiliche Befugnisse auf andere Personenkreise übertragen, wenn es keine Defizite gibt?“

Gesetzentwurf der CDU zum Polizeiorganisationsgesetz

Portrait Verena Schäffer Linda Hammer 2022

Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es mag für meine Fraktion ungewöhnlich sein. Normalerweise bin ich nicht sosehr dafür bekannt, nur Realpolitik zu betreiben.
(Heiterkeit von Hans-Willi Körfges [SPD])
Aber dieses Mal kann ich sagen: Uns geht es nicht um Parteipolitik, sondern wirklich um Realpolitik, denn wir sehen keine Notwendigkeit dafür. Warum sollen wir polizeiliche Befugnisse auf andere Personenkreise übertragen, wenn es keine Defizite gibt? Weder hier noch in der ersten Lesung noch in der Anhörung ist wirklich dargestellt worden, dass es Defizite bei der Zusammenarbeit von Polizei und Zoll gibt. Insofern frage ich mich: Wenn wir dafür keine ausreichende Begründung haben, warum sollten wir den Kreis derjenigen, die bestimmte Eilbefugnisse haben – es sind polizeiliche Befugnisse –, ausweiten, noch dazu auf Beamtinnen und Beamte des Bundesfinanzministeriums? Warum sollen wir hier sozusagen Länderrechte ausweiten, wenn wir gar keine Defizite sehen?
Ein Argument in der ganzen Debatte ist immer: Ja, in den unterschiedlichen Ländern gibt es unterschiedliche Regelungen. Dazu muss ich sagen: Ja, das liegt aber auch daran, dass Polizeirecht Ländersache ist. Insofern werden Sie immer in allen möglichen polizeilichen Fragen unterschiedliche Regelungen zwischen den Ländern haben. Das ist in diesem Themenbereich relativ normal, und damit müssen wir umgehen.
Meines Wissens sind es bisher nur die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Sachsen und Schleswig-Holstein, also sechs Länder. Das ist nicht einmal die Hälfte der Länder, die wir insgesamt haben. Es hat vom Bundesfinanzministerium schon mehrfach Anfragen an die Landesinnenminister gegeben, die auch schon mehrfach geprüft haben, ob es hier ein Problem gibt, ob es hier Defizite in der Zusammenarbeit gibt. Bisher ist es immer verneint worden, zumindest von mehr als der Hälfte der Landesinnenminister. Insofern sehen wir hier keinen Grund einer Ausweitung von polizeilichen Befugnissen, eine polizeiliche Eilzuständigkeit auszuweiten. Aus dem Grund werden wir den Gesetzentwurf ablehnen.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

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