Verena Schäffer: „Von Grundrechtsschutz, von Bürgerrechten ist in diesem Gesetz überhaupt nicht die Rede“

Entwurf der Landesregierung für ein neues Polizeigesetz - zweite Lesung

Portrait Verena Schäffer Linda Hammer 2022

Verena Schäffer (GRÜNE): Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss zur Selbstbeweihräucherung, die Sie im Innenausschuss gemacht haben wie auch hier wieder, dass man eine Anhörung auswertet und Änderungsanträge stellt, sagen: Entschuldigung, ich finde, es ist eine Selbstverständlichkeit, dass man das macht.
(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD – Zuruf von der CDU: Das haben Sie nie gemacht!)
Dass ein Innenminister, der auch Verfassungsminister ist, sagt, man habe die Anhörung nicht als Showveranstaltung gesehen: Entschuldigung, Herr Reul, das ist aus meiner Sicht eine infame Unterstellung gegenüber dem Parlament, wir würden ansonsten Showveranstaltungen durchführen. Das möchte ich deutlich zurückweisen. Das tun wir als Parlament nicht. Sie sind zu Gast in diesem Hohen Hause, und ich finde, Sie sollten sich auch entsprechend verhalten.
(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)
Wenn Sie sich so dafür loben, diese Nachbesserungen gemacht zu haben, stellt sich doch die Frage: Wie konnte ein solcher Gesetzentwurf eigentlich durch ein Kabinett gewinkt werden, in dem ein Innenminister sitzt, der auch Verfassungsminister ist, ein Justizminister sowie drei Mitglieder der FDP?
Man hat hier ein offensichtlich verfassungswidriges Gesetz durch das Kabinett gewinkt. Nur die harsche und massive Kritik von Burkhard Hirsch und anderen hat dazu geführt, dass Sie nachgebessert haben.
(Zuruf von Marc Lürbke [FDP] – Gegenruf von Norwich Rüße [GRÜNE])
Sich vor diesem Hintergrund als Bürgerrechtler darzustellen, Herr Lürbke, finde ich schon ziemlich peinlich. Das finde ich wirklich peinlich für diese Regierung.
(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)
Herr Golland ist gerade leider gegangen, aber das Bild, das er gerade wieder gezeichnet hat von der Unsicherheit in Nordrhein-Westfalen, stimmt so einfach nicht. Werfen Sie doch mal einen Blick in die polizeiliche Kriminalstatistik: Seit Jahren sinken die Zahlen.
Sie haben auch schon im Wahlkampf auf unredliche Art und Weise Ängste in der Bevölkerung geschürt. Das setzen Sie hier fort. Das finde ich auch unredlich.
Wir haben als Politiker die Verantwortung, redlich zu agieren und aufgrund von Fakten zu entscheiden. Genau das tun Sie nicht, und das werfe ich Ihnen auch vor.
(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)
Ich finde es wichtig, dass die Gleichung „mehr polizeiliche Befugnisse schaffen automatisch mehr Sicherheit“ so einfach nicht stimmt. Ich könnte Ihnen ein Beispiel aus dem NSU-Komplex nennen, bei dem es nicht an den Befugnissen gescheitert ist, sondern es an ganz anderen Dingen gelegen hat, weshalb diese Morde nicht aufgedeckt wurden und die Täter nicht gestoppt wurden. Es waren nicht die mangelnden Befugnisse.
Neue Befugnisse, wie sie jetzt hier vorgesehen sind wie die Gewahrsamnahme von potenziellen Terroristen, die Fußfessel und die Ausweitung der Videobeobachtung, schaffen objektiv betrachtet nicht mehr Sicherheit,
(Zuruf von der CDU: Doch!)
schränken aber Grundrechte ein. Sie gaukeln der Bevölkerung eine Sicherheit vor, die Sie letztlich nicht einlösen können. Das finde ich wirklich unredlich und falsch.
(Beifall von den GRÜNEN)
Lieber Hartmut, liebe SPD, wenn ihr jetzt sagt, nach den Änderungsanträgen wäre so viel geändert worden, muss ich euch sagen: Das stimmt so einfach nicht. Selbst der Minister hat doch im Innenausschuss gesagt, dass nichts Substanzielles im Gesetzentwurf geändert wurde.
(Christof Rasche [FDP]: Was?)
–  Das hat der Minister gesagt. Sie können es gerne im Protokoll nachlesen.
Genau das ist der Fall. Der Kern des Gesetzes, ins Vorfeld zu gehen, bleibt doch weiterhin bestehen.
(Gregor Golland [CDU]: Gut so!)
Man geht ins Vorfeld, wo Straftaten noch gar nicht begangen worden sind. Damit wird im Übrigen auch das historisch begründete Trennungsgebot in Deutschland zwischen Nachrichtendiensten und Polizei aufgeweicht.
Herr Reul selbst hat noch in einem „SZ“-Interview letzte Woche gesagt, es handele sich um ein ausbalanciertes System, das wir in Deutschland haben. Mit diesem Gesetzentwurf gerät das System aber ins Wanken.
Herr Reul, das reiht sich ein in Ihre – ich nenne es mal – Informationspolitik, die Sie ständig betreiben. Sie stellen sich in der „Süddeutschen Zeitung“ als Wahrer und Schützer des Trennungsgebotes dar, machen in Wahrheit aber genau das Gegenteil: Sie weichen das Trennungsgebot auf und erzählen der Bevölkerung etwas völlig anderes.
(Beifall von den GRÜNEN)
Das Gesetz sieht vor, dass die Polizei in Zukunft allein auf eine Prognose gestützt tätig werden können soll, wenn Personen einer konkreten Wahrscheinlichkeit nach in einem übersehbaren Zeitraum Straftaten begehen werden.
Man sieht schon, wie unbestimmt diese Begriffe sind. Das Bundesverfassungsgericht hat uns als Gesetzgeber aufgegeben, genau diese Begriffe zu definieren. Das ist ein Auftrag des Bun- desverfassungsgerichts. Genau dem kommen Sie nicht nach.
In Zukunft müssen Menschen, die noch keine Straftat begangen haben, also Unschuldige, in Nordrhein-Westfalen eine Fußfessel tragen, ihre Handys werden ausspioniert, und sie wer- den in Gewahrsam genommen, obwohl gar keine Straftat begangen wurde. Das sind tiefe Eingriffe in Grundrechte.
(Beifall von den GRÜNEN)
Daran, liebe SPD, aber auch liebe FDP und liebe CDU, ändert doch auch nichts, dass man einen Richtervorbehalt und einen Rechtsbeistand beim Gewahrsam vorsieht. Ich finde, dass es eines Rechtsstaates nicht würdig ist, wenn unschuldige Menschen hinter Gittern sitzen müssen.
(Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von Hartmut Ganzke [SPD])
Das Gewahrsam ist ein tiefer Grundrechtseingriff bei Menschen, die keine Straftaten begangen haben. Ich könnte aus dem Beschluss des SPD-Parteitags zitieren, den ich mir extra herausgelegt habe, aber die Zeit reicht dafür nicht mehr aus. Lesen Sie es noch mal nach.
Es wurde immer argumentiert, nach einem Monat im Gewahrsam könne man die Gefährder abschieben. Das ist völliger Blödsinn. Das ist völlig naiv, wie auch meine Anfrage ergeben hat. Sie haben den Gewahrsam von einem Monat auf 14 Tage heruntergeschraubt.
Glauben Sie allen Ernstes, dass Sie innerhalb der 14 Tage einen Gefährder abschieben können? Glauben Sie allen Ernstes, dass Sie innerhalb von 14 Tagen jemanden dazu bringen können, seine Meinung zu ändern, dass diese Person nach 14 Tagen geläutert aus der Haft entlassen wird? Das ist doch völlig lebensfremd und naiv.
(Zuruf von Gregor Golland [CDU])
Deshalb sage ich auch, dass dieses Gesetz nicht nur tiefe Grundrechtseingriffe vornimmt, sondern auch wirkungslos ist, weil es zwar mehr Sicherheit verspricht, diese Sicherheit aber überhaupt nicht einlösen kann.
(Beifall von den GRÜNEN)
Zur Identitätsfeststellung: Wer ist denn hier ideologiegetrieben? Lesen Sie doch mal die Begründung des Gesetzentwurfs. Das ist pure Ideologie,
(Dr. Werner Pfeil [FDP]: Das stimmt doch nicht!)
wie Sie die Identitätsfeststellung begründen. Das Festhalten, um die Identität festzustellen, soll von zwölf Stunden auf bald sieben Tage ausgeweitet werden. Es gibt massive verfassungsrechtliche Bedenken.
(Gregor Golland [CDU]: Ich habe Bedenken, wenn sich Leute der Feststellung ihrer Identität verweigern!)
Auch hier könnte ich wieder den Beschluss des SPD-Parteitages zitieren, der das massiv kritisiert hat. Liebe SPD, wenn Sie Ihre eigenen Parteitagsbeschlüsse ernst nehmen würden, müssten Sie diesen Gesetzentwurf ablehnen.
(Beifall von den GRÜNEN)
Wir Grüne haben schon angekündigt, dass wir das prüfen lassen. Vielleicht sieht man sich ja vor Gericht wieder. Das Gericht wird es dann zu entscheiden haben.
Zur Quellen-TKÜ: Der Staat wird sich mit der Quellen-TKÜ selbst zum Hacker machen. Damit wird der Staat nicht nur Menschen abhören und ausspionieren, sondern er gefährdet auch die IT-Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land, der Wirtschaft, aber auch der kritischen Infrastruktur und sogar die eigene IT-Sicherheit der Polizei und der öffentlichen Verwaltung. Das alles nehmen Sie in Kauf.
Dazu kommt noch, dass es derzeit keine Spionagesoftware gibt, die den hohen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts genügt. Eine Zertifizierung, wie sie die SPD gefordert hatte, findet überhaupt nicht statt. Wie auch?
Es ist vorgesehen, dass man den Trojaner von privaten Unternehmen kaufen kann. Die werden selbstverständlich nicht den Quellcode preisgeben. Eine Zertifizierung kann überhaupt nicht stattfinden.
Auch ein Richter wird ohne Quellcode niemals entscheiden können, ob dieser Trojaner nur das kann, was er können darf, oder ob er nicht viel mehr kann, ob er auch meine Urlaubsfotos ausspioniert, ob das nicht schon in Richtung Online-Durchsuchung geht.
Wie man so etwas mittragen kann, das kann ich ehrlich gesagt nicht nachvollziehen. (Zurufe)
Herr Reul, Sie haben gesagt, bei diesem Gesetz hätten Sie Maß und Mitte gefunden. Das ist aus meiner Sicht mitnichten der Fall! Hier werden einseitig neue Befugnisse geschaffen. Von Grundrechtsschutz, von Bürgerrechten ist in diesem Gesetz überhaupt nicht die Rede. Sie machen das alles, obwohl Sie noch nicht einmal mehr Sicherheit schaffen. Das ist der Grund, warum wir Grüne den Gesetzentwurf mit – wie ich finde – sehr guten Gründen ablehnen.
Ich weiß, die Redezeit ist vorbei, aber ich würde dem Minister kurz vor Weihnachten gerne noch ein Weihnachtsgeschenk machen. Eigentlich war es schon als Urlaubslektüre vorgesehen; dazu ist es vor den Sommerferien aber nicht gekommen. Darum bekommen Sie es jetzt als Weihnachtsgeschenk. Das ist ein Buch von Heribert Prantl: „Der Terrorist als Gesetzgeber“.
(Zuruf von Daniel Sieveke [CDU])
Ich wünsche Ihnen eine sehr gute Lektüre unter dem Weihnachtsbaum. Vielleicht geben Sie das Buch danach an Herrn Golland und an Herrn Lürbke weiter. Ich glaube, die könnten es auch gut gebrauchen. – Vielen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN)

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