Verena Schäffer: „Ich glaube, dass dieses Modell auch heute noch Vorbildcharakter hat“

Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und GRÜNEN zum Versorgungswerk

Portrait Verena Schäffer Linda Hammer 2022

Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie Sie wissen, hat der Landtag Nordrhein-Westfalen im Jahr 2005 einstimmig eine grundlegende Reform des Systems der Abgeordnetenbezüge beschlossen. Seitdem gibt es in Nordrhein-Westfalen im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern und auch im Gegensatz zum Bund für Abgeordnete keinerlei steuerfreie Pauschalen mehr. Wir versteuern unser Einkommen komplett, und wir kommen auch selbst für unsere Altersversorgung auf.
Ich kann für uns Grüne sagen, dass wir es eigentlich präferieren würden, wenn es eine Altersvorsorge für alle gäbe, in die auch die Abgeordneten einzahlten. Das ist aufgrund gesetzlicher Regelungen derzeit nicht möglich. Insofern ist es richtig, dass wir hier in Nordrhein-Westfalen ein Versorgungswerk für die Abgeordneten geschaffen haben, das die bisherige staatliche Altersversorgung abgelöst hat.
Dieses Modell wurde damals als Vorbild gelobt. Ich glaube, dass es auch heute noch Vorbildcharakter hat. Es ist ja kein Zufall, dass auch andere Landtage darüber diskutieren, wie sie ihre Altersversorgung angemessen regeln können, und dass es in den Landtagen zum Teil Debatten darüber gibt, ob ein Versorgungswerk der richtige Weg ist.
Der Landtag Brandenburg ist bereits vor einigen Jahren unserem Versorgungswerk beigetreten. Jetzt haben sich auch die Abgeordneten des Landtags Baden-Württemberg unserem Versorgungswerk angeschlossen. Andere diskutieren, wie gesagt, darüber.
Zu den einzelnen Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf:
Der Beitritt des Landtags Baden-Württemberg ist die erste von insgesamt vier Änderungen, die wir in diesem Gesetz vornehmen wollen.
Die zweite Änderung, die vorgesehen ist, bezieht sich auf die Hinterbliebenenversorgung der Abgeordneten, die in ihrer Amtszeit versterben. Die bisherige Regelung kann zu einer nicht auskömmlichen Versorgung der Hinterbliebenen führen – insbesondere dann, wenn minderjährige Kinder oder Kinder, die noch im Haushalt leben, vorhanden sind.
Man muss auch sagen, dass die bisherige Regelung in Bezug auf die Hinterbliebenenversorgung systemwidrig ist, da die aus dem versteuerten Einkommen angesparten Ansprüche gegenüber dem Versorgungswerk bislang vollständig mit den Ansprüchen aus dem Abgeordnetengesetz verrechnet werden. Mit der Gesetzesänderung wollen wir erreichen, dass diese Verrechnung zukünftig entfällt. Stattdessen wollen wir einen Freibetrag einführen, der analog zur gesetzlichen Rentenversicherung gestaltet ist.
Nach meiner Überzeugung werden wir mit dieser Regelung zur Hinterbliebenenversorgung dem Anspruch gerecht, dass in Nordrhein-Westfalen Hinterbliebene von in ihrer Amtszeit verstorbenen Abgeordneten angemessen versorgt sein müssen.
Die dritte von uns vorgesehene Gesetzesänderung bezieht sich auf die Zuschussmöglichkeit zum Versorgungswerk. Von den Vorrednern wurde schon beschrieben, dass unser Versorgungswerk sich derzeit im Aufbau befindet und sein Eigenkapital noch aufbauen muss. Das wird auch noch über einen längeren Zeitraum der Fall sein. Hinzu kommt die Finanzkrise vor etwas mehr als zehn Jahren, aufgrund derer uns die Versicherungsaufsicht
(Unruhe – Glocke)
seit dem Jahr 2013 Vorgaben dahin gehend macht, die Verlustrücklage schneller und intensiver aufzubauen. Deshalb wird schon seit einigen Jahren auf die Ausschüttung des Rohüberschusses verzichtet, um ihn der Verlustrücklage zuzuführen.
Unter dem Strich haben die Mitglieder des Versorgungswerkes durch den Aufbau der Verlustrücklage seit dem Jahr 2005 – besonders aber seit dem Jahr 2013; und das wird noch bis in die 2030er-Jahre so weitergehen – erhebliche Sonderlasten zu tragen. Mit der Gesetzesänderung zur Zuschussmöglichkeit tragen wir dazu bei, dass diese Sonderlasten zumindest zu einem Teil abgefedert werden.
Die vierte Änderung, die wir im Gesetzentwurf vorsehen, bezieht sich auf die erheblichen Herausforderungen, vor denen das Versorgungswerk steht. Ich führe als Stichworte die Sonderlasten an, aber auch die derzeitige Niedrigzinsphase, die im Redebeitrag von Herrn Höne schon benannt wurde.
Wir haben zum 01.07.2019 den Rechnungszinsfuß bereits von 3,25 % auf 2,5 % gesenkt, was zu einer erheblichen Kürzung der Anwartschaften geführt hat. Mit der geplanten Gesetzesänderung wollen wir diesen Effekt etwas abschwächen und erreichen, dass die Dynamisierung des Anteils der Abgeordnetenbezüge, die für das Versorgungswerk vorgesehen sind, zukünftig vom Indexierungsverfahren der Abgeordnetenbezüge abgekoppelt wird und mit einer Steigerungsrate von 3,5 % versehen wird.
Mein Fazit: Um den Beitritt von Baden-Württemberg zu regeln – erste Änderung –, für eine auskömmliche Versorgung von Hinterbliebenen zu sorgen – zweite Änderung – und die Bewältigung der Aufgaben des Versorgungswerkes, die es 2005 bekommen hat, weiterhin zu garantieren – dritte und vierte Änderung –, sind aus unserer Sicht diese vier Maßnahmen notwendig. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. – Vielen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN, Marc Herter [SPD] und Regina Kopp-Herr [SPD])