Verena Schäffer: „Gerade die sogenannten zivilen Behördenleiterinnen und -leiter stehen für die Durchsetzung des Rechtsstaatsprinzips im Handeln der Polizei“

Gesetzentwurf der FDP zur Entpolitisierung der Polizei

Portrait Verena Schäffer Linda Hammer 2022

Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich auf den Inhalt des Gesetzentwurfs eingehen will, möchte ich dann doch noch ein paar Worte zu dem Titel des Gesetzentwurfs sagen, Herr Orth, weil ich ihn doch etwas problematisch finde. Sie sprechen hier von einer „Entpolitisierung der Polizei“. Das heißt ja im Umkehrschluss, dass Sie davon ausgehen, dass wir eine politische Polizei haben, eine Polizei, die sich nicht nach Recht und Gesetz richtet, sondern die politisch gesteuert sei.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Christian Lindner [FDP]: Ein bisschen absurd!)
– Nein, das ist nicht absurd. Denn entpolitisierte Polizei heißt nun einmal im Umkehrschluss politische Polizei.
Ich will hier für die nordrhein-westfälische Polizei klarstellen, dass wir eine rechtsstaatlich handelnde und eben keine politische Polizei haben.
(Zuruf von Christian Lindner [FDP])
In der deutschen Geschichte mussten viele Menschen unter Willkür und Verfolgung durch politische Polizei leiden. Das ist heute zum Glück anders, weil wir in einem demokratischen Rechtsstaat leben
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Christian Lindner [FDP]: Das wollen Sie uns nicht allen Ernstes hier vorwerfen? Das ist Unsinn!)
und weil die nordrhein-westfälische Polizei demokratisch legitimiert ist und weil sie nach rechtsstaatlichen Prinzipien arbeitet. Gerade weil sie dem Rechtsstaat verpflichtet ist, kann sie den Schutz der Grund- und Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger gewährleisten.
Insofern sollten Sie etwas vorsichtiger sein bei der Wahl Ihrer Überschrift.
(Beifall von den GRÜNEN – Christian Lindner [FDP]: Nur wenn man sie böswillig verzerrt!)
Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Frau Kollegin, würden Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Dr. Orth zulassen?
Verena Schäffer (GRÜNE): Ja, werde ich.
Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Dann bitte schön.
Dr. Robert Orth (FDP): Erst einmal herzlichen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen.
Frau Kollegin, sind Sie denn bereit, zur Kenntnis zu nehmen, und wie bewerten Sie es dann, dass ein politischer Beamter – und das ist der Polizeipräsident – qua Gesetz verpflichtet ist, die Ziele der Landesregierung bei seinen Entscheidungen zu beachten? Was kann denn politischer sein als diese Formulierung, wenn sie so im Gesetz steht?
Verena Schäffer (GRÜNE): Dann möchte ich doch noch einmal differenzieren zwischen den beiden unterschiedlichen Tatsachen. Sie reden hier über das Amt der Polizeipräsidenten. Das ist nicht mit dem gleichzusetzen, was ich gerade zu dem Titel ausgeführt habe. Denn „entpolitisiert“ heißt für mich im Umkehrschluss, dass wir von einer politischen Polizei insgesamt reden. Sie reden hier von einer Entpolitisierung der Polizei.
(Zuruf von Christian Lindner [FDP])
Das finde ich an dem Titel problematisch.
Nichtsdestotrotz – das ist mir auch klar – gibt es den Begriff des politischen Beamten. Dazu werde ich jetzt auch etwas sagen, und zwar hat man sich in Nordrhein-Westfalen für die sogenannte zivile Führung entschieden, also für Personen ohne polizeiliche Sozialisation als Polizeibeamtinnen und -beamte. In den Städten sind das die Polizeipräsidentinnen und ‑präsidenten, im kreisangehörigen Raum früher die Oberkreisdirektoren, heute die Landräte. Dieses Prinzip wird auch weiterhin in Nordrhein-Westfalen eben mit einer Ausnahme angewandt.
Natürlich gibt es qualifizierte Polizeibeamte, die in der Lage wären, die Aufgabe als Behördenleitung eines Polizeipräsidiums zu übernehmen. Aber gerade die sogenannten zivilen Behördenleiterinnen und -leiter stehen eben für die Durchsetzung des Rechtsstaatsprinzips im Handeln der Polizei. Ich finde, es geht auch darum, dass ein Blick von außen gerade an dieser Schnittstelle von Polizei und Ministerium, an der Schnittstelle von Polizei und Bürgerinnen und Bürgern ein reflektiertes Handeln durch die Behördenleitung möglich macht. Genau diese zivile Führung wollen Sie mit Ihrer Gesetzesänderung abschaffen. Das halte ich für falsch.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)
In einem Punkt gebe ich Ihnen allerdings Recht. Eignung, Befähigung, fachliche Leistung müssen natürlich Kriterien bei der Einsetzung und Beförderung von Beamtinnen und Beamten sein, selbstverständlich eben auch bei den sogenannten – da kommt der Begriff – politischen Beamten. Sie können aber unbesorgt sein an dieser Stelle, dass diese Kriterien in Nordrhein-Westfalen berücksichtigt werden.
(Lachen von Dr. Robert Orth [FDP])
– Ja, da können Sie jetzt lachen. Aber Sie hatten ja gerade schon angesprochen, dass das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Polizei schwinden würde, wenn diese Beamtinnen und Beamten entsprechend eingesetzt würden. Das finde ich schon bemerkenswert. Ich habe nicht gemerkt, dass das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Polizei nach fünf Jahren Schwarz-Gelb und der entsprechenden Einsetzung der Polizeipräsidentinnen und -präsidenten wirklich gelitten hätte.
Worauf meine Kollegin Frau Düker gerade schon eingegangen ist, ist ja die Gefahr der politischen Einflussnahme. Wenn man diese sieht, dann müsste man sich in der Tat ehrlicherweise einmal die Landräte anschauen. Dann bin ich sehr gespannt auf die Diskussion, Herr Kruse. Denn ein Landrat, der sich ja immer wieder zur Wiederwahl stellen muss, ist naturgemäß – ich denke, das ist jedem nachvollziehbar – eher gefährdet, das Amt der Polizeiführung zu politisieren.
(Zuruf von Dr. Robert Orth [FDP])
Ausgerechnet an dieser Stelle fordern Sie keine Reform und nehmen das noch nicht einmal in die Argumentation Ihres Gesetzentwurfs auf. Ich finde das sehr dünn. Ich finde das viel zu kurz gesprungen und bin deshalb gespannt auf die Diskussion im Ausschuss.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Mehr zum Thema

Innenpolitik