Verena Schäffer: „Die Überwachungszwecke sind viel zu weit gefasst“

Gesetzentwurf der Landesregierung zur EU-Datenschutzverordnung

Portrait Verena Schäffer Linda Hammer 2022

###NEWS_VIDEO_1###
 Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute Vormittag haben wir schon über den bundesrechtlichen Rahmen diskutiert. Jetzt beschließt der Landtag in zweiter Lesung die Anpassung des Landesrechts an die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung.
Bei allem Verständnis für die Fleißarbeit, die in dem Gesetzentwurf ganz erkennbar steckt, ist mir wichtig, zu Beginn der Debatte zu sagen: Dieses Gesetzgebungsverfahren, das wir erlebt haben, wird diesem wichtigen Anliegen in keiner Weise gerecht. Die Landesregierung hat erst zehn Monate nach Regierungsantritt den Gesetzentwurf in das Parlament eingebracht. Der Gesetzentwurf wurde im Eilverfahren in den Ausschüssen des Landtags beraten und wird heute beschlossen.
Man kann bereits absehen, dass die Unsicherheiten, die bei der Umsetzung entstehen werden, auch einen Grund darin haben, dass es hoppla-hopp und schnell gemacht werden musste. Es wäre gut gewesen, man hätte sich für dieses wichtige Gesetzvorhaben auch als Parlament mehr Zeit nehmen können. Soweit zum Verfahren.
(Beifall von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])
Inhaltlich haben wir Grüne drei große Kritikpunkte. Erstens finden wir, dass dieser Gesetzentwurf von Schwarz-Gelb sehr ambitionslos gemacht worden ist. Zweitens schwächt das Gesetz die Datenschutzaufsicht und den Grundrechtsschutz. Drittens ermöglicht es eine völlig unverhältnismäßige Ausweitung der Videobeobachtung. Das finden wir falsch.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir ist eines sehr wichtig, eines zu Beginn meiner Rede zu sagen. Aus unserer Sicht ist die europäische Datenschutzreform ein Quantensprung für den Schutz der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger. Leider nimmt die Landesregierung genau diesen Impuls nicht auf, sondern schwächt das Datenschutzniveau insgesamt deutlich ab. Das haben in der Anhörung auch zahlreiche Sachverständige bestätigt.
(Josef Hovenjürgen [CDU]: Also wollt ihr es noch schärfer machen?)
Zur EU-Datenschutz-Grundverordnung, Herr Dr. Geerlings, muss ich Ihnen ein Stück weit widersprechen. Sie haben gesagt, dass die Öffnungsklauseln und die Möglichkeiten der Landesgesetzgeber oder der nationalen Gesetzgeber nur sehr gering wären –, das stimmt so nicht ganz. Es gibt durchaus Öffnungsklauseln und Möglichkeiten für die nationalen Gesetzgeber, eigene Akzente zu setzen. Es ist nur so, dass die Landesregierung keine einzige dieser Öffnungsklauseln im Sinne des Datenschutzes nutzt, sondern im Gegenteil den Datenschutz verschlechtert und Freiheitsrechte einschränkt. Das ist aus grüner Sicht eindeutig falsch.
(Beifall von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])
Ich nenne Ihnen gerne ein konkretes Beispiel. Das, was dieser Gesetzentwurf nicht aufnimmt, sind zum Beispiel konkrete Vorgaben zur datenschutzkonformen Systemgestaltung und zur datenschutzgerechten Voreinstellung. Das wäre möglich gewesen im Rahmen der Datenschutzreform. Das machen Sie nicht. Das nehmen Sie nicht mit. Sie nehmen diese Chance nicht wahr. Das ist ein Punkt, an dem wir Grüne sagen: Daran kann man deutlich festmachen, dass Sie völlig ambitionslos an das Werk gegangen sind. Das ist bedauerlich für den Datenschutz, für die Bürgerinnen und Bürger. Sie nutzen ganz eindeutig die Chancen, die Sie gehabt hätten, nicht.
Es wird aber noch viel schlimmer, wenn man sich konkret die Konsequenzen des Datenschutzgesetzes anschaut. Es kommt zu einer erheblichen Schwächung der Datenschutzaufsicht. Wenn man berücksichtigt, dass Sie auf der einen Seite das Datenschutzniveau senken und auf der anderen Seite die Datenschutzaufsicht schwächen, dann kommt man zu dem Ergebnis, dass Sie im Grunde einen doppelten Raubbau an den Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger von Nordrhein-Westfalen betreiben.
So verliert die Datenschutzbeauftragte an Befugnissen. Sie darf künftig nicht mehr die Berufsgeheimnisträger beim Datenschutz kontrollieren. Gerade hier muss es doch einen sehr hohen Anspruch an den Datenschutz geben. In der Praxis existieren nicht wenige Fälle, wo Patientenakten verschwinden oder offen herumliegen. Das berücksichtigen Sie überhaupt nicht. Sie schwächen den Datenschutz, und das halten wir für falsch.
Ein weiteres Beispiel ist das Thema „Verfassungsschutz“. Dort werden Beschwerdewege abgeschafft und verbaut. Ich erinnere mich noch sehr gut an die Diskussion, die wir nach der Selbstenttarnung des NSU geführt haben. Seinerzeit standen alle Fraktionen hier und haben gesagt: Wir müssen es schaffen, dass Sicherheitsbehörden wie der Verfassungsschutz das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger wieder zurückgewinnen.
(Beifall von den GRÜNEN)
Genau das, also die Möglichkeit, Vertrauen zurückzugewinnen und Beschwerdewege aufzuzeigen, verbauen Sie jedoch. Das halte ich als Konsequenz dessen, was wir den vergangenen Jahren erlebt haben, für falsch. Es ist schade, dass Sie so vorgehen. Wir haben einen entsprechenden Änderungsantrag gestellt. Ich hoffe, dass Sie sich diesem vielleicht noch anschließen können.
(Beifall von den GRÜNEN)
Für uns als Grüne ist das Schlimmste an diesem Gesetzentwurf der § 20, die Videoüberwachung. Aus unserer Sicht ist die neue Regelung, die Sie hier schaffen, völlig unverhältnismäßig und uferlos. Die aufgenommenen Überwachungszwecke sind viel zu weit gefasst. Sie sind zudem zu unbestimmt gefasst, um eine verfassungsmäßige Grundlage darstellen zu können. Ich kann mir gut vorstellen, dass diese Punkte noch einmal vor Gericht geprüft werden müssen.
Im Übrigen ändert auch Ihr Änderungsantrag nicht wirklich etwas an der uferlosen Überwachungsmöglichkeit. Insofern werden wir ihm auch nicht zustimmen. Was Sie heute hier beschließen wollen, wird zu erheblich mehr Videoüberwachung im öffentlichen Raum führen sowie in Parks, in Freibädern, an Badeseen, auf Straßen und öffentlichen Plätzen. Wir finden es unverhältnismäßig, dass damit zahllose unbescholtene Bürgerinnen und Bürger in ihrer Freiheit eingeschränkt werden. Deshalb werden wir diesen Punkt selbstverständlich ablehnen.
Mein Fazit zu Ihrem Gesetzentwurf lautet: Schwarz-Gelb will heute keine substanziellen Verbesserungen für den Datenschutz beschließen – im Gegenteil. CDU und FDP vergeben heute eine wichtige Chance. Eigentlich ist heute ein historischer Tag, an dem man die EU- Datenschutzreform in Deutschland umsetzen könnte. Das hätte ein guter Tag werden können. Leider vergeben Sie diese Chance. Das ist schade.
Ich muss zudem sagen – da schließe ich mich der SPD an –: Dass die FDP hier alles so mitmacht und einfach so durchwinkt, das verwundert nach dem Polizeigesetz, das von der FDP im Kabinett mitbeschlossen wurde, nicht mehr wirklich. Das macht es aber auch nicht besser. Vielmehr wäre es wichtig gewesen, auch im Kabinett eine wichtige bürgerrechtsfreundliche Korrektur vorzunehmen. Das ist leider nicht erfolgt. Aus diesem Grunde werden wir den Gesetzentwurf ablehnen.
(Beifall von den GRÜNEN)

Mehr zum Thema

Bauen und Wohnen