Stefan Engstfeld: „Wir Grüne begrüßen dabei sehr, dass dies eine landesgesetzliche Erlaubnis voraussetzt“

Gesetzentwurf zum 18. Rundfunkstaatsvertrag

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Stefan Engstfeld (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es jetzt ein bisschen kürzer machen als vorhin bei der Rede zum Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag.
Der Achtzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag sieht vor, dass ein Anbieter eines bundesweiten Programms auch regionalisierte Werbung aussenden darf. Wir Grüne begrüßen dabei sehr, dass dies eine landesgesetzliche Erlaubnis voraussetzt. Darin kann genau bestimmt werden, ob und unter welchen Voraussetzungen regionalisierte Werbung in Nordrhein-Westfalen zulässig sein wird.
Da die Verlage und die privaten Rundfunkanbieter auf die Werbeeinnahmen angewiesen sind, wir uns prinzipiell für entsprechende Zweisäulenmodelle stark machen und darüber hinaus die Koalition in Nordrhein-Westfalen perspektivisch einen werbefreien öffentlich-rechtlichen Rundfunk anstrebt, stimmen wir Grüne dem Achtzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag heute zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD) 

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