Stefan Engstfeld: „Viele Opfer kennen weder ihre Rechte als Opfer noch die passenden Beratungsangebote vor Ort“

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung für eine*n Opferschutzbeauftragten

Stefan Engstfeld (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Stärkung und Verstetigung des Instituts der Beauftragten für den Opferschutz des Landes Nordrhein-Westfalen begrüßen wir.

Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben es angesprochen: Es ist eine schreckliche Erfahrung, Opfer einer Straftat zu werden. Gerade für Opfer von Gewaltkriminalität oder Sexualdelikten ist die Tat häufig traumatisch und löst Angst, Trauer, aber oft auch ein Gefühl der Hilflosigkeit und Überforderung aus.

Polizeiliche und gerichtliche Verfahrensabläufe sind für Opfer häufig verwirrend oder unverständlich. Darüber hinaus kennen viele Opfer weder ihre Rechte als Opfer noch die passenden Beratungsangebote vor Ort.

Erstens. Wir alle wollen Opfern helfen und Opferrechte stärken. Genau dazu leisten die Beauftragte für den Opferschutz und ihr Team einen sehr wichtigen Beitrag. Sie ist für viele Opfer eine erste Anlaufstelle. Das Team der Opferschutzbeauftragten steht Opfern persönlich, telefonisch oder per E-Mail jederzeit zur Verfügung und kann Opfern bei Bedarf an passende Opferhilfeeinrichtungen weitervermitteln.

Zweitens. Darüber hinaus ist die Opferschutzbeauftragte auch selbst Unterstützungs- und Beratungsstelle für alle Opfer von Kriminalität in Nordrhein-Westfalen.

Drittens. Sie spielt eine wichtige Rolle als Koordinatorin der Netzwerkarbeit. Es gibt in Nordrhein-Westfalen eine Vielzahl von Anlaufstellen und Opferhilfeeinrichtungen. Eine zentrale Anlaufstelle wie die Opferschutzbeauftragte ist daher umso wichtiger.

Viertens. Auch im Einsatz bei Extremlagen wie in Münster, in Bottrop oder bei der Geiselnahme am Kölner Hauptbahnhof stärkt der Gesetzentwurf das Engagement der Opferschutzbeauftragten besonders.

Meine Damen und Herren, der Entwurf bringt Klarheit hinsichtlich der Rolle und Aufgabe der Opferschutzbeauftragten. Auch hinsichtlich des Datenschutzes und der Verschwiegenheit enthält der Entwurf klare Regelungen. Auch die dauerhafte Regelung des Instituts der Opferschutzbeauftragten sorgt für Sicherheit und Klarheit.

Alles in allem ist es aus unserer Perspektive ein guter und wichtiger Gesetzentwurf, dem wir gerne zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)

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