Stefan Engstfeld: „Sonst haben sie gar nicht die Möglichkeit, eine Interessenvertretung einzurichten“

Antrag der Fraktionen von CDU und FDP zu "Loverboys"

Stefan Engstfeld (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich, denke ich, relativ kurz fassen: Wir haben eine andere Auffassung als meine beiden Vorredner von der Regierungskoalition. Wir finden, dass es sich um einen sinnvollen Vorschlag und eine gute Gesetzesinitiative handelt. Insofern danken wir den Sozialdemokraten für diese Initiative.
Ich fand die Argumentation von CDU und FDP vorhin ganz lustig. Herr Dr. Geerlings sprach von einem Schnellschuss, der vorgelegt worden sei. Wir sprechen hier aber über einen Gesetzestext, der in drei Bundesländern schon umgesetzt wurde, nämlich in Berlin, Thüringen und Brandenburg. Wie man da von einem Schnellschuss reden kann,
(Dr. Jörg Geerlings [CDU]: Zur Sache!)
obwohl dieser Gesetzestext genauso schon in drei anderen Bundesländern verabschiedet worden ist und wozu es auch Anhörungen gab usw., erschließt sich mir einfach nicht.
(Beifall von den GRÜNEN)
Das ist eine gute Grundlage. Das gibt es schon in anderen Bundesländern, und man könnte es hierhin transferieren.
Zweitens. Herr Dr. Pfeil, Sie haben gesagt, da würde ein neues Bürokratiemonster geschaffen.
(Sven Wolf [SPD]: Sehr schöne Übertreibung!)
Wir haben Interessenvertretungen von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern in der Ar- beits- und in der Sozialgerichtsbarkeit, und die funktionieren problemlos. Es geht doch nicht darum, in den anderen Bereichen ehrenamtliche Richterinnen und Richter zwangszubeglücken, sondern wir geben ihnen doch überhaupt nur die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob sie eine Interessensvertretung wollen.
Sie können dann immer noch sagen, dass sie das nicht wollen, nicht brauchen und dass es Zeitverschwendung ist. Dann lassen sie es eben. Aber sonst haben sie gar nicht die Möglichkeit, eine Interessenvertretung einzurichten. Bei diesem Gesetzentwurf geht es doch nur darum, sie dazu zu befähigen, das zu tun.
Aus meiner Sicht ist es so: Die Erfahrungen in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit sind gut, ebenso wie die Erfahrungen aus den anderen Bundesländern. Frau Bongers hat dargestellt, dass es den Wunsch aufseiten des Zusammenschlusses ehrenamtlicher Richterinnen und Richter gibt, so zu verfahren. Deshalb spricht aus unserer Sicht überhaupt nichts dagegen.
Wir stimmen natürlich der Überweisung zu, aber etwas Kopfschütteln über Ihre Argumentation wollte ich doch noch zum Ausdruck bringen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

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