Stefan Engstfeld: „Nach wie vor fehlen Plätze in Frauenhäusern für Frauen, die Opfer von häuslicher Gewalt oder Gewalt geworden sind“

Antrag der Fraktionn von CDU und FDP zum Opferschutz

Stefan Engstfeld (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn es darum geht, Opferrechte und Opferschutz in Nordrhein-Westfalen weiterzuentwickeln und zu stärken, sind Bündnis 90/Die Grünen selbstverständlich mit dabei. Wir können diesen Antrag, der die Stärkung des Opferschutzes und der Rechte von Opfern zum Ziel hat, gut und gerne unterstützen.
Opfer leiden oft eine lange Zeit physisch und psychisch unter den Folgen der Straftat. Sie brauchen und verdienen daher den bestmöglichen Schutz, um die Tat und ihre Folgen, aber auch das gerichtliche Verfahren gut zu überstehen und um nicht im Laufe des Gerichtsverfahrens eine erneute Viktimisierung oder Traumatisierung zu erleiden. Das gilt in besonderem Maße für Kinder, die Opfer von Straftaten geworden sind, sowie für Opfer von Gewaltstraftaten.
Daher sind der Ausbau der Aus- und Weiterbildung zur weiteren Sensibilisierung von Richterinnen und Richtern und Staatsanwältinnen und Staatsanwälten hinsichtlich der besonderen Bedürfnisse der Opfer von Straftaten sowie die Bestellung von Koordinatorinnen und Koordinatoren für den Opferschutz sinnvoll und auch notwendig. Beides dient der Stärkung der Belange der Opfer vor Gericht.
Auch die kind- und jugendgerechten Wartezimmer sind eine sinnvolle Ergänzung und bieten dieser besonders vulnerablen Gruppe von Opfern bessere Rückzugs- und Schutzmöglichkeiten.
Auch die weiteren Forderungen können wir unterstützen. Gerade die Einführung einer Mitteilungspflicht von Amts wegen gegenüber den von einer Straftat Betroffenen ist ein wichtiger Schritt, um insgesamt zu einem besseren Informationszugang für Opfer von Straftaten zu gelangen. Natürlich steht bei Strafverfahren der Beschuldigte im Mittelpunkt, darüber dürfen aber die Bedürfnisse der Opfer auf keinen Fall vergessen werden.
Leider fehlen in dem Antrag einige wichtige Punkte, die wir heute nicht zum ersten und sicher auch nicht zum letzten Mal anmahnen, weil sie aus unserer Sicht für einen umfassenden Opferschutz elementar und unverzichtbar sind. So fehlen nach wie vor genügend Plätze in Frauenhäusern für Frauen, die Opfer von häuslicher Gewalt oder Gewalt geworden sind. In Coronazeiten hat sich der Platzmangel noch mal deutlich verschärft.
Ein weiterer wichtiger Punkt, der im Antrag fehlt, ist die deutliche Ausweitung der Möglichkeit und die Anwendung von audiovisuellen Vernehmungen, gerade für Kinder und Opfer sexualisierter Gewalt.
Trotz dieser und einiger weiterer Punkte, die uns im Antrag fehlen, erfüllt er aber das Ziel der Stärkung des Opferschutzes. Wir können alle Forderungen, die der Antrag enthält, unterstützen; daher stimmen wir Grüne diesem Antrag zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall von den GRÜNEN, Matthias Kerkhoff [CDU] und Dr. Werner Pfeil [FDP])

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