Stefan Engstfeld: „Hier setzt das Kommunalrecht gezielt auf Kooperation“

Zum Gesetzentwurf der "AfD"-Fraktion für eine Gemeindeordnung

Stefan Engstfeld (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie auch in den Ausschüssen lehnen wir den Antrag ab.

Ich möchte Ihnen, den Antragstellern, noch einmal Folgendes mit auf den Weg geben:

Erstens hat das Bundesverwaltungsgericht richtig gesagt, dass die Repräsentanz derjenigen, die in den Rat gewählt worden sind, sich auch in den Ausschüssen widerspiegeln muss – und eben nicht in den Ausschussvorsitzen.

Zweitens haben kleine Fraktionen die Möglichkeit, sich gerade durch das Einigungsverfahren und durch die Möglichkeit von Listenverbindungen einen Ausschussvorsitz zu sichern. Hier setzt das Kommunalrecht gezielt auf Kooperation und Einigung der weit überwiegenden Mehrheit in den Räten und Kreistagen. Bislang habe ich, ehrlich gesagt, noch nie Kritik von irgendwelchen Fraktionen an diesem Verfahren gehört.

Daraus folgt drittens: Wenn das mit der Kooperation bei einigen Fraktionen nicht funktioniert, dann sollten sich nicht die Spielregeln ändern, sondern eher das Verhalten der betroffenen Fraktionen. Und damit sind Sie gemeint. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

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