Stefan Engstfeld: „Es liegt ein unverhältnismäßiger Grundrechtseingriff vor“

Zum Gesetzentwurf über die Auskunftsrechte zur Medienkommission NRW

Stefan Engstfeld (GRÜNE): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorgelegte Gesetzentwurf der AfD-Fraktion geht fehl. Das hat uns im zuständigen Ausschuss auch Herr Professor Dr. Holznagel in der seinerzeitigen Anhörung sehr nachvollziehbar begründet:

„Die vorgeschlagene Erweiterung des Auskunftsrechts aus § 94 Abs. 5 LMG NRW auf einzelne Mitglieder der Medienkommission stellt einen Grundrechtseingriff dar, der mit der angegebenen Begründung nicht zu rechtfertigen ist. Die Regelung ist nicht geeignet, das verfolgte Regelungsziel zu erreichen. Federführend verantwortlich für das Lokalprogramm“

– der Kollege Nückel hat es gerade ausgeführt –

„sind die Chefredakteure. Ihre Namen sind nach § 31 Abs. 6 Satz 4 LMG NRW und § 18 Abs. 2 MStV bekannt zu geben. Die landesrechtliche Norm lautet: ‚Am Ende jeder Sendung ist die für den Inhalt verantwortliche Person anzugeben.‘

Die Änderung des § 94 Abs. 5 LMG NRW läuft darauf hinaus, dass ein Kommissionsmitglied beim Direktor für alle von der Medienkommission zu erledigenden Aufgaben Auskunft ersuchen könnte. Dies geht weit über das beabsichtigte Ziel der Neuregelung hinaus. Hierfür kommen mildere Mittel in Betracht.

Im Übrigen würde durch die Neuregelung die effektive Arbeitsfähigkeit der Medienkommission und des Direktors unangemessen behindert. Die vorgeschlagene Regelung ist damit auch rechtspolitisch verfehlt. Das LMG NRW geht aus guten Gründen davon aus, dass die Auskunftsrechte der Kommission als Gremium und nicht einzelnen Mitgliedern zustehen. …

Als Ergebnis ist festzuhalten, dass die vorgeschlagene Änderung des § 94 LMG NRW im Hinblick auf das angegebene Regelungsziel nicht geeignet und nicht angemessen ist. Es liegt damit ein unverhältnismäßiger Grundrechtseingriff vor. Im Übrigen ist die vorgeschlagene Regelung auch rechtspolitisch verfehlt.“

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN)