Stefan Engstfeld: „Endlich schaffen wir es heute, die Rechte der Bürgerinnen und Bürger, aber auch der Kommunen zu stärken“

Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und GRÜNEN zum Individualklagerecht - 2. und 3. Lesung

Stefan Engstfeld (GRÜNE): Dear Speaker of the House, Mister Keymis! Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Warum nicht gleich so? Ja, gut Ding will Weile haben, haben wir gehört. Dicke Bretter sind gebohrt. Die Debatte lief sehr lange, jahrzehntelang. Und erst heute, Herr Kollege Geerlings, schreiben wir wirklich Rechtsgeschichte, indem wir die Individualverfassungsklage und auch die Kommunalverfassungsbeschwerde in der Verfassung verankern. Das Pendant im Grundgesetz gibt es schon ein bisschen länger, seit 1969.
Ich möchte noch auf Herrn Kollegen Geerlings eingehen wollen, der gesagt hat: Es ist ja nicht so schlimm, dass erst eine einfachgesetzliche Regelung ins Plenum eingebracht und verabschiedet wurde und erst heute die Verfassungsänderung kommt; das war damals beim Grundgesetz genauso. – Ja, das ist im Prinzip richtig. Ich möchte aber zu Protokoll geben, dass die Motivationslage damals eine völlig andere war und das deswegen so nicht vergleichbar ist.
1969 war der Anstoß zur Verankerung der Verfassungsbeschwerde im Grundgesetz, dass die Einführung des Widerstandsrechts in Art. 20 Abs. 4 Grundgesetz als Gegengewicht zu den Änderungen im Rahmen der Notstandsverfassung gedacht war. Verletzungen desselben sollten auch die Verfassungsbeschwerde eröffnen.
Anlässlich dieser Ergänzung sollte der bisher nur einfachgesetzliche Rechtsbehelf in der Verfassung selbst verankert werden. Das heißt, die Ausgangslage war natürlich eine völlig andere als heute.
Wir kamen aus der Verfassungskommission. Der ehemalige Vorsitzende, Herr Professor Dr. Bovermann, hat es schon ausgeführt. Da waren wir uns im Prinzip in der Sache einig. Es ist damals daran gescheitert, dass die große Verständigung im politischen Korb zum Wahlalter von 16 und zur Schuldenbremse nicht zustande gekommen ist. Sonst hätten wir sie schon damals gehabt.
Wir hätten die Verankerung in der Verfassung schon in dem einfachgesetzlichen Verfahren haben können, als wir das im Juli verabschiedet haben. Für die einfachgesetzliche Regelung lag auch der Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vor, es direkt in der Verfassung zu verankern. Es hat nicht sollen sein. Leichte parteipolitische Geländegewinne sind, glaube ich, nicht von der Hand zu weisen. Aber Schwamm drüber!
Es ist eine gute Sache. Endlich schaffen wir es heute, mit einer Zweidrittelmehrheit die Rechte der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land, aber auch der Kommunen, der kommunalen Familie wirklich zu stärken. Das ist aller Mühen wert gewesen. Ich freue mich darauf. Wir werden zustimmen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

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