Stefan Engstfeld: „Dies führt zu einer ungleichen Behandlung und Bezahlung“

Antrag der SPD-Fraktion zum Pflegepersonal im Justizbereich

Stefan Engstfeld (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Gegensatz zu Frau Schneider unterstützen wir den Antrag.
(Beifall von Regina Kopp-Herr [SPD])
Pflegekräfte an den Unikliniken, Beamtinnen und Beamte der Krankenpflege in Kliniken, in Justizvollzugseinrichtungen, dem Justizvollzugskrankenhaus und in Abschiebehafteinrichtungen erhalten seit diesem Jahr 120 Euro monatlich mehr. Tariflich Beschäftigte im Krankenpflegedienst der Justizvollzugsanstalten sind davon aber ausgenommen.
Dies führt zu einer ungleichen Behandlung und Bezahlung. Die einzelnen Pflegekräfte erhalten für die gleiche Tätigkeit unterschiedlichen Lohn. Verbeamtete Pflegekräfte erhalten so für die gleiche Tätigkeit jetzt 120 Euro mehr als die tariflich Beschäftigten. Das führt zu einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung und Bezahlung.
Diese Ungleichbezahlung macht auch die intensive Suche nach neuen Bewerberinnen und Bewerbern für den Krankenpflegedienst der Justizvollzugsanstalten noch schwieriger. Außerdem kann man sich vorstellen, dass diese deutliche Ungleichbehandlung auch innerhalb einer Justizvollzugsanstalt zu Spannungen unter den Kolleginnen und Kollegen führen kann, wenn die manche Kolleginnen und Kollegen für dieselbe Arbeit 120 Euro mehr bekommen als andere.
Insofern ein sinnvoller Antrag, den wir gern unterstützen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall von den GRÜNEN)

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