Stefan Engstfeld: „Die Psychosoziale Prozessbegleitung ist für besonders schutzbedürftige Personen ein wichtiges und unverzichtbares Instrument“

Antrag der "AfD"-Fraktion zum Opferschutz in Strafverfahren

Stefan Engstfeld (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie meine Vorrednerinnen und Vorredner schon erwähnt haben, gibt es ja einen sehr guten Antrag der Fraktionen von CDU, FDP und von uns, Bündnis 90/Die Grünen, zum Thema „Psychosoziale Prozessbegleitung“. Dieser Antrag ist nicht nur gut, sondern er ist auch die aktuelle Beschlusslage dieses Landesparlamentes, weil wir den erst vor einem Monat hier gemeinsam beschlossen haben, und zwar einstimmig.
In diesem Antrag werden umfassende und praktikable Möglichkeiten aufgezeigt, die Prozessbegleitung bekannter zu machen, sie auf weitere Straftatbestände auszuweiten und in einigen Fällen das Antragserfordernis zu streichen.
Deswegen, Herr Röckemann, ist Ihr Antrag von der zeitlichen Positionierung her verwunderlich, weil die Beschlusslage des Parlamentes zu unserem Antrag, die wir hier haben, einstimmig war. Der Abstimmung ist eine Debatte im Rechtsausschuss vorausgegangen. Wir hatten eine Anhörung mit anschließender Auswertung im Rechtsausschuss, und wir hatten hier eine Parlamentsdebatte. Jetzt kommen Sie mit diesem Antrag um die Ecke. Die Antragstellung ist vor allem aber auch nicht nur vom Zeitpunkt her verwunderlich, sondern inhaltlich auch überhaupt nicht weiterführend, und deswegen ist der Antrag am Ende des Tages einfach überflüssig. Denn nicht alle Opfer schwerer Straftaten brauchen neben ihren Nebenklagevertreterinnen und -vertretern eine Prozessbegleitung.
Bei einer automatischen Beiordnung, so wie Sie das fordern, würden Strafverfahren unserer Meinung nach immer weiter aufgebläht und zum Teil deutlich verzögert, da derzeit nicht genügend ausgebildete Prozessbegleiterinnen und -begleiter zur Verfügung stehen.
Die Psychosoziale Prozessbegleitung ist für besonders schutzbedürftige Personen ein wichtiges und unverzichtbares Instrument. Das bedeutet aber nicht, dass jedes Opfer einer schweren Straftat eine solche braucht.
Na gut, es fehlen noch ein paar weitere Erkenntnisse und Ergebnisse der Anhörung, aber davon mal abgesehen: Für uns ist der richtige Weg, und so haben wir es hier im Parlament auch beschlossen, eine Bekanntmachung des Angebotes für Betroffene und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Justiz, Polizei und Anlaufstellen. Die Betroffenen müssen wissen, dass es dieses Angebot gibt. Die Justiz muss wissen, worum genau es sich bei der Psychosozialen Prozessbegleitung handelt, welche Vorteile sie bietet und wer solch eine Begleitung benötigt.
Durch eine Bekanntmachung des Angebotes – und das ist unser Anspruch; das haben wir hier so beschlossen – bei allen Beteiligten wird die Zahl der Beiordnung sicher deutlich steigen.
(Zuruf von der SPD: Ja!)
Deswegen lehnen wir Ihren Weg und Ihren Antrag hier und heute ab. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall von den GRÜNEN)

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