Stefan Engstfeld: „Deutlich mehr im Sinne des Spielerschutzes“

Entwurf der Landesregierung zum Glücksspielstaatsvertrag

Stefan Engstfeld (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das vorgelegte Gesetz stellt einen qualifizierten Zwischenschritt auf dem Weg zu einem neuen Glückspielstaatsvertrag dar. Der Zwischenstaatsvertrag verschafft uns Zeit für die Verhandlungen mit den anderen Bundesländern über den neuen Staatsvertrag, den wir dringend brauchen, gerade im Hinblick auf das Onlinespiel.
Auch ich wünsche dem Chef der Staatskanzlei für die Verhandlungen mit den anderen Bundesländern eine glückliche Hand, insbesondere im Interesse des Spielerschutzes. Insofern stimmen wir heute den Art. 1 und 3 des Gesetzes zu.
Kritik äußern wir aber zu Art. 2 und zu dem Verfahren hier im Haus. Zu Art. 2 haben wir im Hauptausschuss eine sehr aufschlussreiche Anhörung durchgeführt. Im Gesetz war vorgesehen, dass die örtlichen Ordnungsbehörden die Aufsicht nach dem Geldwäschegesetz für unerlaubte Glücksspiele übernehmen sollten. Diese Aufgabenübertragung ohne Not und auch ohne Kostenausgleich wurde durch die Kommunen entschieden abgelehnt.
Die Landeskoordinierungsstelle Glücksspielsucht Nordrhein-Westfalen machte deutlich, dass sie eine Reihe der Regelungen begrüßt, sich aber noch deutlich mehr im Sinne des Spielerschutzes gewünscht hätte, zum Beispiel beim Mindestabstand, bei den Öffnungszeiten oder bei der Zutrittskontrolle.
Die Anhörung fand am 26. September statt, die abschließende Beratung und Abstimmung im Hauptausschuss letzte Woche Donnerstag, also am 21. November. Keine 24 Stunden vor der Abstimmung erreichte uns ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen. Sie hatten seit dem 26. September viel Zeit, Änderungen vorzuschlagen, und dann kommt ein Änderungsantrag in einer so kurzen Frist. Das ist aus unserer Sicht bei solch einem komplexen Thema nicht akzeptabel.
(Beifall von der SPD und Josefine Paul [GRÜNE])
Eine Beratung in den Gremien wurde den anderen Fraktionen somit fast unmöglich gemacht. Liebe Fraktionen von CDU und FDP, das ist kein guter Stil. Sie hätten den Änderungsantrag auch eine Woche früher einbringen können. Oder hat etwa die Regierung so lange gebraucht, Ihnen die Formulierungshilfe zu liefern?
Einen Teil der Änderungen begrüßen wir aber durchaus, beispielsweise die Herausnahme der von den Kommunen so heftig kritisierten Aufgabenübertragung bei der Geldwäsche oder die Konkretisierung des Sichtschutzverbotes.
Nicht geändert werden die Regelungen zu den Öffnungszeiten. Kein Mensch kann mir derzeit erklären, warum eine Spielhalle bereits um 6 Uhr morgens öffnen muss und dann bis 23 Uhr oder länger durchgehend geöffnet hat. Da springen die Koalitionsfraktionen in ihrem Ände­rungsantrag deutlich zu kurz.
Im Hauptausschuss habe ich das differenzierte Abstimmungsverhalten meiner Fraktion zu den einzelnen Artikeln bereits erläutert. In aller Kürze noch einmal zusammengefasst: Da wir den Übergangsvertrag richtig finden, aber die Umsetzung in Art. 2 auch in der geänderten Fassung für nicht gelungen halten, werden wir den Art. 1 und 3 unsere Zustimmung geben, uns allerdings aus den oben genannten Gründen zu Art. 2 enthalten. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
(Beifall von den GRÜNEN)

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