Sigrid Beer: „Klar für den Erhalt eines wohnortnahen Angebots“

Kleine Grundschulen

Sigrid Beer (GRÜNE): Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Man merkt bei dem neuen Plenarsaal: Manche Barrieren sind eigentlich nur noch in den Köpfen da. Wir haben uns an die früher vorhandene Stufe offensichtlich so gewöhnt, dass einige noch stolpern. Ich hatte die Vermutung, eine kleine Barriere im Kopf ist noch bei Herrn Lindner da, was die Schulpolitik angeht. Aber wir können daran arbeiten, auch diese Barriere zu beseitigen.
(Zuruf von Christian Lindner [FDP])
Endlich ist das 8. Schulrechtsänderungsgesetz so weit. Alle – die Eltern, die Schulträger, die Schulen – warten darauf, gesichert zu wissen: Es geht weiter. An diesem Punkt sieht man auch, wie wertvoll der Schulkonsens ist, weil da neue Wege geebnet werden, weil wir uns darauf verständigen konnten, in dieses richtige Unternehmen auch die entsprechende Zahl an Lehrern zu stecken: 1.700 Stellen; das ist schon mehrfach ausgeführt worden.
In der Tat gelingt es durch dieses neue Herangehen und die neue Steuerung, Lehrerstellen gerechter im Land zu verteilen, aber auch qualitätsorientiert. Denn wenn die Qualität am Teilstandort nicht gewährleistet ist, wird man Eltern nicht dafür gewinnen können, ihre Kinder dort anzumelden. Deswegen ist das sehr wichtig.
In der Tat, Herr Kaiser und ich sind zum Teil gemeinsam durch Nordrhein-Westfalen gefahren. Aber auch alle anderen Kolleginnen und Kollegen kennen die Beispiele vor Ort, wo es jetzt gelingt, die Teilstandorte zu halten, und wissen, dass es einige wenige Standorte gibt, wo man auf die Fahrzeiten der Kinder, auf die Zumutbarkeit der Wege schauen muss. Da ist auch in dem veränderten Gesetzentwurf Vorsorge getroffen.
Das heißt, wir nehmen die Eltern und das, was vor Ort ausgeführt wird, ernst. Wir sind im Dialog. Das fließt ein unter den Maßgaben: Qualität muss gewährleistet sein, und der Standort muss auf Dauer nachhaltig gesichert sein.
Ich will gerne auf die Frage eingehen, die Kollege Kaiser gerade zu den fünf Jahren und gemeinsamer pädagogischer Entwicklung gestellt hat. – Zunächst wird es mit dem Gesetzentwurf auch verändert ermöglicht, dass auch bestehende Schulverbünde gemeinsam in diese Entwicklungszeit hineingehen können. Seien wir doch ein bisschen ermutigend, Herr Kaiser, ermutigend, dass die guten Beispiele, die wir schon über Jahre im Land haben, nämlich des altersgemischten Lernens, auch greifen und deutlich wird: „Davor muss niemand Angst haben“! Es sind die neuen Eltern, die in die Schule hineinwachsen und in diesen fünf Jahren die Diskussion mitbestimmen werden.
Das ist genau der Punkt: Beteiligung vor Ort, Konzeptentwicklung. Ich kann allen nur raten: Setzt euch an einen Tisch! Denn es ist natürlich wichtig, dass in einem Schulverbund eine gemeinsame Materialentwicklung da ist und sich Kollegen und Kolleginnen untereinander vertreten können. Deswegen ist ein gemeinsames pädagogisches Konzept sinnvoll. Ich glaube, im Prinzip sind wir uns darüber einig.
Wir sind uns wohl auch einig, dass das altersgemischte Lernen nicht nur der Situation von kleinen Standorten geschuldet ist, sondern auch ein Weg ist, wirklich konsequent individualisiertes Lernen anzulegen. Gerade Grundschulkollegien wissen doch, wie unterschiedlich die Erstklässler und Erstklässlerinnen zu ihnen kommen: in der Größe, im Entwicklungsstand. Man kann nicht alle im Gleichschritt marschieren lassen. Da hilft das altersgemischte Lernen sogar, diese Herausforderung gelingend zu gestalten.
Noch eine kurze Bemerkung zu der Frage der Flexibilisierung gerade für die Gesamtschulstandorte. Es ist wichtig, dass die kommunalen Schulträger auch in speziellen Situationen mit ihren Schulgebäuden entsprechend umgehen können, damit pädagogisch sinnvolle Organisationsformen möglich sind – natürlich auch unter dem Qualitätsgesichtspunkt – und gewährleistet ist, dass Standorte, an denen die letzte weiterführende Schule in der Diskussion ist, sich auch mit einer Gesamtschule zusammenschließen können, wenn keine Sekundarschule in unmittelbarer Nachbarschaft ist. Die Möglichkeit schaffen wir.
Zum Schluss will ich darauf verweisen, es ist auch eine Wertschätzung gegenüber den Kollegen und Kolleginnen, die sich mit diesem Gesetz besonders einbringen, die schon über Jahrzehnte in den Grundschulen, in den Sekundarstufenschulen erfolgreich im gemeinsamen Unterricht tätig sind und wissen, wie es geht, jetzt die Möglichkeit zu bieten, durch eine konzentrierte Fortbildung das Lehramt Sonderpädagogik zu erwerben und neue berufliche Chancen zu erhalten. Das ist eine Wertschätzung für die gelungene Arbeit, die sie geleistet haben. Wir brauchen die Kollegen und Kolleginnen gerade in der Fortentwicklung, um den Bedarf an Sonderpädagoginnen zu decken. Ich glaube, das ist ein gutes Zeichen, wie sehr wir das anerkennen und wie wichtig uns diese Kollegen und Kolleginnen in der weiteren Zusammenarbeit sind.
Ich freue mich auf die Beratung und auf die Anhörung zu diesem Gesetz.

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