Sigrid Beer: „. In dem vorliegenden Antrag findet eine Vermischung der Ebenen ebenso statt wie eine Vermischung der Aufgaben.“

Antrag der Piraten zur Datenschutzkultur an Schulen

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Sigrid Beer (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will die Quintessenz meiner Rede gleich vorwegnehmen. Sie schließt eigentlich an das an, was die Kollegin Vogt gerade ausgeführt hat, sowie an das, was die Kollegin Spanier-Oppermann schon gesagt hat.
Liebe Kollegin Pieper, Sie haben hier eben vorgetragen, die Piraten legten immer wieder Anträge in den Bereichen „digitale Bildung“, „Medien“ und „Datenschutz“ vor. Das ist der Fall. Nur – auch dieser Antrag zeigt das – sind Ihre Anträge oft problematisch, weil sie Dinge vermischen, weil sie nicht präzise sind und weil sie uns auf unserem Weg nicht weiterbringen.
Das ist auch bei der Anhörung sehr deutlich geworden, die in der Tat sehr spannend war. Sie hat noch einmal die Dinge aufgezeigt, wo wir die Pfade genauso angelegt haben – das ist eben schon genannt worden –: beim Medienpass, bei der Dateninfrastruktur und den entsprechenden Aufgaben der Schulen im Zusammenhang damit. Das gilt auch im Hinblick auf eine kritische Medienbildung, die wir ebenfalls angelegt haben, zum Beispiel im erweiterten Auftrag der Verbraucherbildung. Da steckt das drin. Hier arbeiten wir gerade mit den Modellschulen zusammen, um zu einem Kerncurriculum zu kommen, das diesen Bereich mit beachtet.
Es ist aber auch sehr deutlich geworden – das hat auch der Vertreter des Landesinstitutes noch einmal gesagt –: Hier findet eine Vermischung statt. Man muss die Ebenen auseinanderhalten. Der Datenschutzbeauftragte oder die Datenschutzbeauftragte ist nicht die Bildungsbeauftragte der Schule. Was ist die Aufgabe des Schulträgers? Was ist die Aufgabe innerhalb der Schule? Das alles geht in diesem Antrag leider durcheinander. Die vier Beschlusspunkte bedeuten eine Überfrachtung auf nur eine Funktion, die einfach so nicht tragbar ist und an der Realität vorbeigeht.
Was wir bislang im Land geregelt haben, ist zufriedenstellend. Da kamen keine Beschwerden, dass dies kein ausreichendes System sei. Aber natürlich müssen wir uns weiterhin der kritischen Medienbildung widmen. Jetzt stehen die Schulträger vor der Aufgabe und Herausforderung, die Infrastruktur vorzuhalten, zum Beispiel WLAN-Netze in den Schulen bereitzustellen und auch dort Datensicherheit zu garantieren.
Das ist aber auch nicht die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten, liebe Kollegin Pieper. Das sind wieder ganz andere Zuständigkeiten. Wir brauchen ein gesamtes Konzept. Der Datenschutzbeauftragte hat für die internen Belange der jeweiligen Schule seine Rolle. In dem vorliegenden Antrag findet eine Vermischung der Ebenen ebenso statt wie eine Vermischung der Aufgaben. Deswegen können wir ihm leider nicht zustimmen.
Überhaupt nicht thematisiert – das habe ich bereits in der Aussprache zur Anhörung gesagt – wurde eine ganz andere Frage – und das ist eine wichtige Aufgabe, der wir uns widmen müssen –, nämlich der Schutz der Schülerdaten und die Frage der Übergänge im System. Die Frage ist, wie wir das Ganze datenschutzrechtlich sauber hinbekommen, und zwar im Hinblick auf die Informationen, die die Schulen brauchen, die notwendig sind, damit individuelle Förderpläne weitergeführt werden können, damit man nicht immer wieder neu aufsetzen muss.
Dieser Antrag sagt uns dazu überhaupt nichts und bringt uns nicht einen Schritt weiter. Das sind jedoch die größten Herausforderungen, vor denen die Schulen im Augenblick stehen. Wir müssen es hinbekommen, einerseits datenschutzrechtlich sauber zu arbeiten und andererseits eine kontinuierliche Förderung von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten.
Ich schätze die Initiative und die Mühe, aber leider bringt uns der Antrag so nicht weiter, da er verschiedene Dinge miteinander vermischt. Vielleicht kommen wir einmal zu anderen Ansätzen, indem wir bereits im Vorfeld darüber beraten. So weit mein Hinweis. Das wäre jedenfalls sehr wünschenswert. – Danke schön.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)