Sigrid Beer: „Ganz klar ist auch, dass es einen Belastungsausgleich geben muss“

Antrag der GRÜNEN im Landtag zur digitalen Arbeitsgeräten in der Schule

Sigrid Beer (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Pinkwart, nur damit wir nicht weiter Geschichtsklitterung betreiben:
(Anhaltende Unruhe – Glocke)
Wer hat eigentlich das KiBiz mit den entsprechenden anderen Berechnungsformeln
(Zuruf von Henning Höne [FDP])
auf den Weg gebracht?
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)
Das sollten wir uns noch einmal vergegenwärtigen, denn das Erste, was wir damals machen mussten, war, Geld nachzuschießen, nämlich 1,4 Milliarden Euro.
Jetzt möchte ich gerne bemerken, dass heute der Tag der Handschrift ist, und deutlich sagen: Dass wir uns nun mit digitalen Endgeräten beschäftigen, hat nichts damit zu tun, dass die Handschrift weniger wertgeschätzt wird. Vielmehr ist sie notwendig, um das Denken zu lernen und das Lernen gut zu entwickeln. Das betone ich, damit wir nicht in gegensätzliche Dinge hineinlaufen.
Gleichwohl ist es wichtig, dass wir uns mit der Ausstattung von Schulen mit digitalen Endgeräten befassen, denn es geht nicht nur um gleiche Arbeitsbedingungen für die Lehrkräfte im Amt, sondern auch um gleiche Chancen für die Schülerinnen und Schüler in der Medienbildung, in der informatischen Grundbildung und in der individuellen Förderung, die mit den Möglichkeiten digitaler Endgeräte schließlich verbunden sind.
Ich hatte die Freude, über den Wissenschaftlichen Dienst ein Gutachten in Auftrag geben zu können, und es hat mich sehr gefreut, dass Herr Professor Wrase damit beauftragt worden ist, dieses Thema zu bearbeiten. Seine Feststellungen, glaube ich, bringen uns in der Debatte hier in Nordrhein-Westfalen deutlich weiter.
Es ist klar, dass die Schulträger für die Ausstattung zuständig sind. Allerdings muss das Land die Schulträger auch in die Lage versetzen, mit gleichmäßiger Ausstattung im Land diese Verhältnisse herzustellen, und es muss gegebenenfalls sogar über die Kommunalaufsicht dafür sorgen, dass die Vorgaben umgesetzt werden. Denn es geht nicht nur um verwaltungstechnische Nutzungen, sondern auch um die Aufgaben im Unterricht.
Lehrkräfte haben dann, wenn das Land seiner Fürsorgepflicht nicht nachkommt, laut Herrn Professor Wrase sogar die Möglichkeit, sich direkt beim Anstellungsträger schadlos zu halten und zu sagen: Dann bist du als Land zuständig, mich in die Lage zu versetzen, in solcher Art und Weise unterrichten zu können, wie es das Schulgesetz vorsieht.
(Beifall von Matthi Bolte-Richter [GRÜNE])
Nun bedarf es Raum, wenn man alle Lehrerarbeitsplätze so vorhalten soll. Deswegen ist es sicherlich sehr sinnvoll, bei digitalen Endgeräten auch über mobile Endgeräte zu reden.
Wenn das Land als Dienstherr jetzt auch für die Einhaltung von Standards sorgen soll, ist es notwendig – auch das wird im Gutachten ausgeführt –, dass erst einmal mit den Kommunen darüber geredet wird, welche Standards zu setzen sind und was der Rahmen der Ausstattung ist, die für Nordrhein-Westfalen vorgesehen ist.
Wir haben schon im Schulausschuss angefragt, wie es eigentlich aussieht; schließlich ist es nicht das erste Mal, dass wir uns miteinander über die Ausstattung unterhalten. Die Ministerin hat uns gesagt: Da ist etwas in Arbeit. – Wir wissen aber nicht, was.
Vielleicht haben wir heute die Gelegenheit, Konkretes zu erfahren; das wäre die erste Chance. Ansonsten bietet sich die Anhörung, die wir dazu durchführen wollen. Das ist jedenfalls wichtig.
Ganz klar ist auch, dass es einen Belastungsausgleich geben muss. Es muss Standards geben, die vom Land aus definiert werden. Das ist die Voraussetzung, damit es wirklich weitergehen kann und damit die Schulen im Land gleichzeitig ausgestattet werden.
Ich möchte auf einen weiteren Punkt aufmerksam machen. Wir müssen uns auch über die Ergonomie unterhalten. Deswegen ist es mir wichtig, dass die Expertise der Unfallkasse NRW in diese Fragen einbezogen wird. Schließlich geht es um die Arbeitsplatzgestaltung, um den Umgang, um die Nutzungsintervalle mit den Geräten, und zwar für Lehrerinnen und Lehrer und auch für Schülerinnen und Schüler.
Da sich darüber in der Diskussion eigentlich noch niemand Gedanken gemacht hat, ist es mir wichtig, dass es eingebracht wird.
Vielleicht gewinnen wir also schon heute Erkenntnisse darüber; ich würde mich freuen.
Ich freue mich aber auch auf die Debatte im Ausschuss und auf die Anhörung und hoffe, dass es dann zu einer einvernehmlichen Lösung zwischen dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden zum Wohle der Kinder und Jugendlichen, aber auch der Lehrerinnen und Lehrer in den Schulen kommt.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)
Der zweite Redebeitrag zu diesem Tagesordnungspunkt von
Sigrid Beer (GRÜNE): Danke schön, Herr Präsident. – Frau Kollegin Müller-Rech, Sie haben sich auch nicht qualifiziert, mit in die Bildungskommission zu kommen, Herr Kollege Braun leider auch nicht, die wir von der Partei haben, der ich selbstverständlich angehöre. Sie haben noch nicht einmal definiert, was aus Ihrer Sicht Standards sind. Was steht den Schulen in Nordrhein-Westfalen eigentlich an Ausstattung zu? Dazu müssen Sie als Fraktion doch eine Meinung haben. Wenn Sie hier Gründlichkeit anmahnen – genau das gehört dazu.
(Beifall von den GRÜNEN)
Ich möchte gerne von CDU und FDP wissen, welche Ausstattung Sie für angemessen halten. Dazu gehört auch, dass wir aus den Implementierungsmöglichkeiten lernen, die wir hier in der Anhörung hatten. Es gab schon einen Antrag, das ins Land zu übertragen. Das haben Sie abgelehnt. Deswegen müssen wir es Ihnen immer wieder hier vortragen, bis es endlich passiert. Ich bin gespannt, wann die Ruhe der Ministerin endet und wir Ergebnisse haben. – Danke.
(Beifall von den GRÜNEN)