Sigrid Beer: „Die Verlässlichkeit ist hergestellt.“

Gesetzentwurf von SPD und GRÜNEN zu den Aufwendungen für die schulische Inklusion

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Sigrid Beer (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich mit einem Dank beginnen, und zwar an alle Kolleginnen und Kollegen, die es ermöglicht haben, dass wir in einem so zügigen Verfahren die Anhörung durchgeführt haben, an die Landtagsverwaltung, die das dadurch unterstützt hat, dass wir das Protokoll schnell bekommen haben.
Gestern Morgen hatten wir die zusätzliche Ausschusssitzung, in der wir miteinander die Diskussion führen konnten und gemeinsam das Gesetz beschlossen haben, das gestern im Ausschuss einstimmig beschlossen worden ist, weil sich die Kolleginnen und Kollegen der Opposition enthalten haben und somit mittelbar diese Anstrengung des Landes auch würdigen und mittragen.
Ich will es an dieser Stelle sagen: Die Verlässlichkeit ist hergestellt. Die 175 Millionen €, die den Kommunen jetzt zur Unterstützung des Inklusionsprozesses zusätzlich gegeben werden, sind eine weitere Kraftanstrengung des Landes, gerade auf der Folie der Debatte gestern. Und es ist auch noch einmal wichtig für die Eltern, für die Kinder, für die Kolleginnen und Kollegen, dass bei der Haushaltssperre der Bereich der Personalbesetzung im Schulbereich ausgenommen ist – gerade für den Inklusionsprozess ein sehr wichtiges Signal.
Der Kollege Herter und ich haben uns nicht abgesprochen. Aber ich will auch noch einmal auf die Ausführungen von Frau Dr. Schwarz rekurrieren, die es in ihrer Stellungnahme zur Anhörung sehr eindeutig formuliert hat. Sie ist in der Tat unverdächtig, auch wenn wir in den Ausführungen ihres Gutachtens einige Punkte hatten, zu denen wir kritische Anmerkungen hatten, zum Beispiel, weil sie in den Annahmen gar nicht berücksichtigt hat, dass wir den Kommunen auch Möglichkeiten gegeben haben, sehr sorgsam und schrittweise in den Inklusionsprozess hineinzugehen, Schwerpunktschulen zu bilden, was aus unserer Sicht auch wichtig ist, damit die wertvolle Ressource der Sonderpädagogik nicht in homöopathischen Dosen über das Land verteilt wird.
Wir wollen die Fachlichkeit. Und wir wollen die Einbindung der Kollegen und Kolleginnen in die Gremien und Kollegien, sodass sie dort zuhause sind und mit den Kollegen und Kolleginnen, die in den allgemeinbildenden Schulen arbeiten, gemeinsam Verantwortung übernehmen können.
Frau Dr. Schwarz führt in der Tat aus:
„Aus unserer Sicht ist dieser Gesetzentwurf ein weiterer wichtiger und konsequenter Schritt für eine qualitätsvolle Umsetzung und einen flächendeckend gleichberechtigten Zugang zu qualitativ hochwertiger inklusiver Schulbildung in Nordrhein-Westfalen.
Der Gesetzentwurf eröffnet die Möglichkeit, eine in Deutschland bislang einmalige Entscheidungsgrundlage für weitere politische Prozesse im Zuge der Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention zu schaffen. Das genau ist der Punkt, der – das dokumentiert der Antrag der CDU – offensichtlich nicht verstanden worden ist. Inklusion ist kein Zustand, Inklusion ist ein Prozess.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)
In diesen Prozess begeben wir uns hinein. Das machen wir in der Schrittigkeit. Deswegen ist in dem Gesetz die entsprechende Evaluationsklausel ganz klar definiert; denn im Augenblick stehen wir auf dem Boden von Annahmen. Diese Annahmen stammen einmal aus einem Gutachten, das von Frau Dr. Schwarz mitverantwortet wurde, andererseits aus einem Gutachten, das Prof. Klemm als gemeinsamer Gutachter der kommunalen Spitzenverbände und der Landesseite erstellt hat. Das sind die Grundlagen dafür, dass wir diesen Betrag – im Übrigen mit einer Zusatzsumme, die in die 175 Millionen € eingerechnet worden ist – ausgebracht haben. Wir haben eben nicht den niedrigeren Betrag angesetzt, den Herr Prof. Klemm in seinem Gutachten dargestellt hat.
In der Tat hätten wir etwas früher fertig sein können.
(Zuruf von André Kuper [CDU])
– Ja, vor einem Jahr, Herr Kuper. – Ich habe es hier schon einmal in einem Redebeitrag gesagt, sage es aber noch einmal: Wir hätten schon Weihnachten 2012 fertig sein können. Da war das Angebot der Landesseite genauso: Setzen wir uns gemeinsam hin und beschreiben wir miteinander einen solchen Prozess. Damit wären wir in einen Arbeitsprozess hineingekommen. Das hätte man haben können.
Das Wichtige aber ist: Es ist gelungen, es gibt die entsprechende Vereinbarung, die im Übrigen schon wirkt; denn die Arbeitsgruppe tagt bereits. Von daher ist heute ein guter Tag für die Entwicklung der Inklusion in Nordrhein-Westfalen. Ich bedanke mich bei allen, die daran – auch in den sehr konstruktiven und effektiven Gesprächen, die wir miteinander geführt haben – mitgewirkt haben. Wir können in diesem Prozess weitermachen. Ich sage es noch einmal: Inklusion ist kein Zustand, Inklusion ist ein Prozess; und den begleiten wir von der Landesseite aus verantwortungsvoll.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

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