Sigrid Beer: „Dass ausgerechnet Sie sich zu Fürsprechern von jungen Muslima in Nordrhein-Westfalen machen, ist wirklich ein Treppenwitz“

Antrag der "AfD"-Fraktion zum Verbot von "Kinderkopftüchern"

Sigrid Beer (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! 16 und 9 – so lange muss man suchen, bis sich der Kern Ihres Antrags entlarvt. Immerhin erst in Zeile 16 und dann im neunten Wort kommt der Begriff „Islamisierung“. Aber er kommt verlässlich.
Wir haben es in allen Einlassungen gehört: Das gehört in den Dunstkreis der sonst verwendeten Begriffe von Überfremdung und Umvolkung, der Xenophobie, die Sie sonst so beschäftigt.
Dass ausgerechnet Sie sich zu Fürsprechern von jungen Muslima in Nordrhein-Westfalen machen, ist wirklich ein Treppenwitz. Das ist so was von unglaubwürdig!
(Beifall von den GRÜNEN, der SPD und Heike Wermer [CDU])
Sie zeichnen hier wieder ein typisches AfD-Gemälde und garnieren es interessanterweise unter anderem mit dem Hinweis auf autoritäre Militärstrukturen, die eben auch für den Kemalismus stehen, welcher eine Verantwortung für das Erstarken Erdogans hat – ein wiederum von autoritären und autokratischen Machtstrukturen geprägtes System.
(Berivan Aymaz [GRÜNE]: Das waren keine Frauenrechtler, das türkische Militär!)
Aber das liegt Ihnen ja sehr nahe.
(Beifall von Berivan Aymaz [GRÜNE])
Es ist klar, dass Sie bei Ihren Betrachtungen erst einmal im Ausland bleiben. Mit dem Grundgesetz und der Grundlage unserer Verfassung – den dort gefassten Freiheitsrechten, sowohl der Religionsfreiheit wie auch der Meinungs- und Pressefreiheit – haben Sie es ja nicht so. Ich verweise auf meinen gestrigen Beitrag und das Höcke-Interview.
(Beifall von Berivan Aymaz [GRÜNE] und Heike Wermer [CDU])
Wenn Sie sich mit der Frage religiöser Symbole beschäftigen, dann geht es – verfassungswidrig – immer nur um den Islam. Sie verdecken, dass es grundsätzlich religionsfeindliche Initiativen sind, die Sie in Ihrer Partei tragen. Denn der Diskurs kann, wenn wir ihn führen wollen, nur um religiöse Symbole insgesamt gehen – also auch um das Kreuz, um Ordenstrachten und um die Kippa in der Schule.
(Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD])
Sie negieren nicht nur das Grundrecht der Religionsfreiheit, sondern auch das religiöse Erziehungsrecht der Eltern.
Damit Sie gar nicht erst versuchen, mich misszuverstehen: Das Bildungsrecht aller Kinder, die Erziehung zur Mündigkeit, die Befähigung zur religiösen Selbstbestimmung, Emanzipation, Gleichberechtigung und die Befähigung zur demokratischen Teilhabe, Grundrechtsklarheit – das alles darf nicht relativiert werden; das steht auch gar nicht zur Disposition.
(Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von Helmut Seifen [AfD])
Ich will gerne noch einmal verfassungsrechtliche Nachhilfe geben; auch bei einem Menschen, der früher einmal Schulleiter eines Gymnasiums war, ist das offensichtlich notwendig.
Folgendes gehört nämlich auch zur Grundrechtsklarheit. Es lohnt sich, das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zu lesen. Ich zitiere daraus:
„Gemäß Art. 4 Abs. 1 GG sind die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses unverletzlich. Art. 4 Abs. 2 GG gewährleistet die ungestörte Religionsausübung.
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erhalten beide Absätze des Art. 4 GG ein einheitliches umfassend zu verstehendes Grundrecht. Dieses erstreckt sich nicht nur auf die innere Glaubensfreiheit, sondern auch auf die äußere Freiheit, den Glauben zu bekunden und zu verbreiten. (…) Gleichfalls wird das Tragen bestimmter, den Grundsätzen einer Religionsgemeinschaft entsprechender Kleidung von Art. 4 GG geschützt.“
Bezüglich unterschiedlicher religiöser Traditionen kann man dort lesen:
„Dem Staat ist es dabei aber verwehrt, die Glaubensüberzeugungen der Bürger zu bewerten oder als ‚richtig‘ oder ‚falsch‘ zu beurteilen.“
(Josefine Paul [GRÜNE]: Das machen nur Sie von der AfD!)
„Das gilt insbesondere dann, wenn dazu unterschiedliche Ansichten innerhalb der Religionsgemeinschaft vertreten werden.“
Das ist so, weil die religiösen Traditionen unterschiedlich sind.
„Verfassungsimmanente Grenzen der Religionsfreiheit sind daher nur die Grundrechte Dritter und andere Rechtsgüter mit Verfassungsrang“.
Deshalb kommen wir jetzt zum staatlichen Bildungs‑ und Gewährleistungsauftrag der Schulgesetzgebung und der Bedeutung der Schule für die Entfaltung der Lebenschancen der nachwachsenden Generation und für den Zusammenhalt der Gesellschaft. Es geht nämlich darum,
„in einer pluralistisch und individualistisch geprägten Gesellschaft dazu beizutragen, die Einzelnen zu verantwortungsvollen ‚Bürgern‘ heranzubilden und hierüber eine für das Gemeinwesen unerlässliche Integrationsfunktion zu erfüllen. (…) Die muslimische Kopfbedeckung einer Schülerin im Unterricht müsste zunächst zu einer Beeinträchtigung des staatlichen Erziehungs‑ und Bildungsauftrags führen.“
Das ist erst mal zu betrachten: Genau das darf nicht passieren. Es ist der Auftrag der Schulen, dass es keine Benachteiligungen in Bildungsprozessen und natürlich auch keinen Druck auf Kinder geben darf. Außerdem muss der Schulfrieden gewährleistet sein.
Ich zitiere weiter:
„Auch religiös motiviertes Verhalten kann grundsätzlich den Schulfrieden beeinträchtigen. Allerdings ist allein die abstrakte Gefährdung des Schulfriedens nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts nicht ausreichend, um das religiös geprägte Verhalten eines Schülers generell zu unterbinden. Vielmehr müssten solcherart ausgelöste Störungen zunächst Anlass geben, sich damit im Unterricht mit dem Ziel, wechselseitiges Verständnis zu wecken, auseinanderzusetzen.“
Bei diesen Prozessen haben wir die Schulen zu unterstützen. Gerade der Dialog mit den Muslimen im Religionsunterricht könnte auch die theologische Pluralität im Islam deutlich machen und aufzuzeigen, dass es eben keine verbindliche theologische Vorlage ist, ein Kopftuch zu tragen. Das ist die Auseinandersetzung mit den Eltern und im bekenntnisorientierten Unterricht. Genau das haben wir so angelegt.
(Beifall von Berivan Aymaz [GRÜNE])
Nun haben wir uns das einmal grundgesetzlich und verfassungsrechtlich klargemacht. Wir wollen aber nicht verschweigen, welche unglückselige Rolle die Landesregierung bei der ganzen Geschichte spielt – angefangen bei dem Tweet der Staatssekretärin Güler bis hin zu Einlassungen des Ministers Stamp und auch von Ministerpräsident Laschet, deren Äußerungen das Ganze erst befeuert haben.
Das Schulministerium wurde im Übrigen außen vor gelassen. Selbst auf meine mündliche Anfrage im Plenum im letzten Jahr durfte die Schulministerin nicht antworten.
Wir haben dann über Herrn Stamp erfahren, dass keine Änderung des Schulgesetzes in Angriff genommen werden wird und sie auch gar nicht nötig sei. Es ist ja auch spannend, dass die Schulministerin heute wieder nicht hier ist, um an der Debatte teilzunehmen.
Weder im letzten Jahr auf die Anfragen meiner Kolleginnen Berivan Aymaz und Josephine Paul sowie meiner Wenigkeit hin, noch auf die Anfrage der Kollegin Britta Altenkamp in diesem Jahr – diese sind bereits erwähnt worden – sind Aussagen getätigt worden, es gebe Fälle von Störungen des Schulfriedens in Nordrhein-Westfalen. Es gibt keine Zahlen dazu.
(Zuruf von Horst Becker [GRÜNE])
Es existieren auch keine Daten über die Anzahl von Mädchen mit Kopftüchern in Kita oder Grundschule; das war ja der große Bogen, der gespannt worden ist.
Den Tweet der Stadtsekretärin nenne ich Phantomdebatte und Rohrkrepierer. Wir sollten im konsequenten Dialog für die Kinder in unseren Schulen, für die Mädchen, für Emanzipation, für religiöse Mündigkeit darauf setzen, diese Dinge zu stärken, unsere Schulen zu sensibilisieren und zu stärken. Wir sollten aber keine unbotmäßigen verfassungsrechtlichen Debatten führen, die verfassungswidrig sind.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)
Ihre Einlassungen, Herr Seifen, sind so was von daneben. Es ist intellektuell auch wirklich schwierig, sich das anzuhören – auch angesichts der Tatsache, in welchem Beruf Sie vorher tätig waren.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)
Präsident André Kuper: Vielen Dank. – Es ist eine weitere Kurzintervention der AfD angemeldet worden. Herr Seifen hat für anderthalb Minuten das Wort.
Sigrid Beer (GRÜNE): Ja, darauf freue ich mich.
Helmut Seifen (AfD): Frau Beer, ich will auf Ihre Polemik und Ihre Beschimpfungen gar nicht eingehen. Es handelt sich immer um dieselben Worte, egal bei welchem Antrag.
Zu dem, was Sie zu der Verfassungsmäßigkeit gesagt haben: Es gibt nicht nur das Rechtsgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, sondern auch ein von TERRES DES FEMMES eingefordertes Rechtsgutachten von Professor Dr. Martin Nettesheim, der zu einem ganz anderen Schluss kommt.
Er sagt, dass die Religionsfreiheit natürlich gewährleistet ist. Es besteht ein Spannungsverhältnis zwischen dem elterlichen Erziehungsrecht und dem Recht des Staates auf Erziehung. Das ist übrigens in § 3 Schulgesetz festgehalten.
In § 2 steht ganz eindeutig: „Sie achtet den Grundsatz der Gleichberechtigung der Geschlechter und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Die Schule hat ein eigenes Erziehungsrecht. Wenn es zum Spannungsverhältnis kommt, ist es wichtig, dass entschieden wird.
Professor Nettesheim sagt ganz eindeutig, die Entwicklungswege von Schülerinnen müssten offengehalten werden, um „eine Reflexion über den eigenen Lebensweg zu ermöglichen und deshalb einer vorschnellen Festlegung auf bestimmte Lebensformen und Rollenmodelle entgegenzuwirken“.
Die Ausstattung solch kleiner Kinder mit Kopftüchern lässt ihnen keine Möglichkeit mehr, ihre Rolle zu überdenken und andere Entwicklungs‑ und Lebenswege zu reflektieren.
Das ist von entscheidender Bedeutung. Deswegen ist es eben gerade nicht verfassungswidrig, was wir hier fordern.
(Beifall von der AfD)
Präsident André Kuper: Kollegin Beer hat jetzt anderthalb Minuten Redezeit.
Sigrid Beer (GRÜNE): Dieses Gutachten hat schon erhebliche Diskussionen ausgelöst, denn alleine die Tatsache, dass hier die Religionsmündigkeit an einem Alter festgemacht wird und auch Jugendlichen unter 14 Jahren Religionsmündigkeit grundsätzlich abgesprochen wird, ist schon schwierig und auch so verfassungsrechtlich nicht getragen.
Es tut mir leid, Herr Seifen: Auch das ist keine Grundlage. Ich habe eben sehr deutlich ausgeführt, dass es nicht statthaft ist, dass Druck auf Kinder ausgeübt wird, sich in gewisser Weise zu verhalten, und dass es bei der Bildung in unseren Schulen um die Erziehung zur Mündigkeit, auch zur religiösen Mündigkeit geht und zur Selbstbestimmung insgesamt. Darauf haben wir zu achten, auch in sensiblen Fällen.
Wenn der Eindruck entsteht, dass Mädchen unter Druck geraten, sich nur in einer bestimmten Weise entwickeln zu dürfen, ist genau die Intervention der Schule gefragt, das Gespräch mit den Eltern, um das zu öffnen, im Übrigen auch mithilfe von Dialogpartnern.
Aber das, was Sie hier machen, und die Einbettung zeigen: Es geht Ihnen gar nicht um die Lösung des individuellen Falls.
(Helmut Seifen [AfD]: Doch!)
Es geht Ihnen um die Zeichnung unter dem Oberbegriff „Islamisierung“ und die Vorstellung, die Sie damit erzeugen wollen. Das ist der Punkt.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)
Es geht nicht um die einzelne Schülerin, die Sie im Fokus haben, sondern es geht um dieses Gemälde: Da ist die Islamisierung. Da ist die Umvolkung. Da ist die Xenophobie, die Sie auszeichnet und die Sie hier immer wieder vortragen.
(Zurufe von der AfD)
Auf diesen Leim werden wir Ihnen nicht gehen. Da können Sie reden und reden und reden. Da ist mit uns keine gemeinsame Sache zu machen.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Markus Wagner [AfD]: Das sind Ihre Märchen, die Sie immer vortragen! – Gegenruf von Josefine Paul [GRÜNE]: Sie lassen sich von Fakten nicht irritieren! Aber das macht nichts!)

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