Rolf Beu: „Dieser Mittelzuwachs ist erheblich und muss sinnvoll investiert werden“

Antrag der Piraten zur Stadtbahn-Infrastruktur

###NEWS_VIDEO_1###
Rolf Beu (GRÜNE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen und Kolleginnen! Die leuchtende Zeit, die Herr Rehbaum für die Zukunft erwartet, haben wir schon lange.
(Henning Rehbaum [CDU]: Was?)
– Ja, ich werde auch nachher in meinem Vortrag noch einmal darauf zurückkommen.
Heute vor 20 Tagen haben wir in diesem Haus den Bericht der Enquetekommission „Finanzierungsoptionen des Öffentlichen Personenverkehrs in Nordrhein-Westfalen“ zur Kenntnis genommen. Ausführlich haben wir hier im Hause bereits vor 20 Tagen über die in der Kommission diskutierten Verbesserungsvorschläge und notwendigen Maßnahmen gesprochen. Dabei ist die vorangegangene Debatte über den ÖPNV in NRW kaum lange her, verglichen mit den üblichen zeitlichen Maßstäben im ÖPNV etwa für die Fahrzeugnutzung oder das Herstellen der Schieneninfrastruktur.
Mitte Dezember 2016 hat der Landtag NRW das Achte Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen beraten und beschlossen. Zwei große Debatten zum öffentlichen Personenverkehr innerhalb gut eines Monats – das ist in anderen Bundesländern keineswegs der Fall. Für mich spiegelt es den Stellenwert wider, den der ÖPNV für Rot-Grün in Nordrhein-Westfalen hat.
Bei genau dieser Diskussion über das ÖPNV-Gesetz Mitte Dezember sprachen wir – und auch ich persönlich – über die neu ins Gesetz aufzunehmenden Fördertatbestände.
Wir sprachen auch von § 13 Abs. 1 Nr. 3, in dem es wörtlich heißt – ich zitiere:
„3. Investitionsmaßnahmen zum Erhalt und zur Erneuerung der Infrastrukturen von Stadt- und Straßenbahnen sowie dem SPNV dienenden Infrastrukturen öffentlicher, nichtbundeseigener Eisenbahnen“
Was bedeutet das im Klartext? Dies wurde als Problem schon lange erkannt. Darauf müssen wir nicht hingewiesen werden – nicht von den Piraten, nicht von der CDU.
Es gibt die Notwendigkeiten, Kommunen mit einer Stadtbahn beim Erhalt der Infrastruktur zu unterstützen. Denn die Kommunen, die das vornehmlich betrifft, sind selten in der Lage, notwendige Sanierungen alleine stemmen zu können. Sie müssen sich aber auch die Frage stellen, ob alle teuren unterirdischen Anlagen aus den 1960er-/1970er-Jahren wirklich notwendig und zukunftsfähig sind. Wir haben dies erkannt und darum bereits im Dezember letzten Jahres im Gesetz diese Fördermöglichkeiten für die betroffenen Kommunen geschaffen, damit die Finanzmittel für die Sanierung ihrer Stadtbahnstrecken von ihnen akquiriert werden können und diese für zukünftige Generationen bewahrt werden.
Da ist es mit Sonderprogrammen des Landes nicht getan, wie sie hier die Piraten beantragen. Deshalb geht auch dieser Teil des Antrages, liebe Kolleginnen und Kollegen der Piraten, leider fehl. Solche Sondermittel und Programme sind im Regelfall die ersten, die bei Finanzknappheit durch das jeweilige Finanzministerium einkassiert werden können. Darum bevorzugen wir Grünen im Landtag NRW eine solide, gesicherte Finanzierung innerhalb der ÖPNV-Gesetze gegenüber Sondertöpfen im Landeshaushalt.
Und wenn wir schon von mehr Mitteln reden, dann möchte ich noch auf etwas hinweisen: Rot-Grün hat mehr Geld für den ÖPNV in NRW organisiert; rückwirkend zum 1. Januar 2016 haben wir für mehr Mittel für den ÖPNV in Nordrhein-Westfalen gesorgt.
(Zuruf von der CDU: Aber immer noch zu wenig!)
Der Anteil Nordrhein-Westfalens an den Regionalisierungsmitteln des Bundes wird bis 2030 schrittweise auf 19 % steigen. Dieser Mittelzuwachs ist erheblich und muss sinnvoll investiert werden; da darf man nicht wie ein Nimmersatt nach immer mehr schreien.
Zusammengefasst: Wir sind schon dabei und haben schon mehr erreicht; deshalb lehnt die Fraktion Grüne im Landtag NRW den Antrag der Piraten ab. Danke für Ihre Aufmerksamkeit und dafür, dass wir in drei Monaten zum dritten Mal über den ÖPNV in NRW diskutieren konnten – er hat es verdient.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD) 

Mehr zum Thema

ÖPNV, Verkehr