Reiner Priggen: „Sinnvoll, dass NRW zügig nachzieht“

Glücksspiel-Staatsvertrag

Reiner Priggen (GRÜNE): Auch von meiner Seite aus, Herr Präsident, alles Gute an der neuen Stelle. Auf eine gute Zusammenarbeit!
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann eigentlich nahtlos anschließen an das, was Kollege Biesenbach, Kollege Töns und auch der Innenminister vorhin schon gesagt haben.
Die Beschreibung der Situation, warum wir hier stehen: Auslaufen des alten Glücksspielstaatsvertrages, Probleme mit der EU-Rechtsprechung und der Änderungsstaatsvertrag, der bei uns im parlamentarischen Verfahren etwas hängt, weil durch die Neuwahlen alles in die Diskontinuität gefallen ist.
Richtig ist auch: Es braucht nur 13 Länder, nicht alle 16. Aber es ist sinnvoll, dass auch Nordrhein-Westfalen nachzieht, auch zügig nachzieht, weil wir im Rahmen der Aufgabenverteilung, bei der einzelne Länder einzelne Aufgaben für alle anderen übernehmen, eine wichtige Aufgabe zukünftig hier bei der Regierungspräsidentin in Düsseldorf haben.
Mein Kenntnisstand war auch, dass 13 Länder den Änderungsstaatsvertrag beschlossen haben und in Hessen in der nächsten Woche die zweite Lesung stattfinden soll. Das heißt, er wird damit am 1. Juli in Kraft treten.
Wir sollten gucken – wir haben ja auch noch einen Obleutetermin im Anschluss an diese Sitzung, bei dem wir uns über Anhörungen verständigen –, dass wir uns schnell und konsensual auf einen Termin und die Verfahrensweise einigen, damit wir in der angemessenen Gründlichkeit und mit den notwendigen Beteiligungsrechten im September die Anhörung durchführen können und möglichst im Oktober zu einer Beschlussfassung kommen, damit wir mit den anderen Ländern gleichziehen.
Der Glücksspieländerungsstaatsvertrag ist in den anderen Bundesländern trotz wechselnder Regierungsmehrheiten immer beschlossen worden. Das heißt, es gibt ein hohes Konsenspotenzial, weil wir da zu gemeinsamen Regelungen kommen müssen.
Ich persönlich finde es auch erfreulich, dass sich die Position Schleswig-Holsteins ein Stück weit geändert hat und man sich dort der Position der anderen Bundesländer anschließt. Die neue Landesregierung in Schleswig-Holstein hat sich in Person des Ministerpräsidenten geäußert. Schleswig-Holstein möchte dem Vertrag auch beitreten, muss aber – richtigerweise – prüfen, mit welchen potenziellen Entschädigungsforderungen zu rechnen ist, weil auf der alten Grundlage Konzessionen vergeben worden sind, die bis zu einer bestimmten Jahreszahl Gültigkeit haben. Da muss man schauen, wie die Schleswig-Holsteiner das sauber abwickeln können. Dann hätte man aber unter Umständen den Zustand, dass alle 16 Bundesländer den Staatsvertrag einheitlich tragen und man dann vernünftig damit arbeiten kann.
Detailfragen – unter anderem hinsichtlich der Destinatäre – müssen wir besprechen; das ist richtig. Geklärt werden muss auch, wie konkret die Regelungen in Bezug auf das Automatenspiel vor dem Hintergrund des dort vorhandenen Suchtgefährdungspotenzials zu fassen sind. Das können wir im Ausschuss und in der Anhörung aber in aller Gründlichkeit machen. – Herzlichen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)