Oliver Keymis: „Kulturför­derung braucht einen langen Atem“

Zum Entwurf der Landesregierung für ein Gesetz zum Erlass eines Kulturgesetzbuches - erste Lesung

Oliver Keymis (GRÜNE): Frau Präsidentin, man sieht das freundliche Grinsen unter der Maske ja nicht. Dann kann ich nach vorne weitergrinsen. Meine sehr verehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte erst einmal vor allem Danke sagen, wenn ich das so deutlich sagen darf, weil wir aus eigener Kraftanstrengung wissen, wie schwer es ist, solche Arbeit zu leisten.

Frau Ministerin, der Dank geht an Sie und an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, natürlich auch an den Staatssekretär und ganz besonders die Staatssekretärin, an das Haus und alle die drum herum waren und die befragt wurden. Ich sehe auch Herrn Reitemeyer, den Vertre­ter für Frau Dr. Kaluza, und alle anderen. Herzlichen Dank an Sie alle, dass Sie das möglich gemacht haben!

(Heiterkeit von Isabel Pfeiffer-Poensgen, Ministerin für Kultur und Wissenschaft)

aber der Scherz funktioniert in diesen Zeiten ja leider nicht. Es ist ja, wenn man so will, eine Art Märchenstunde, die wir hier erleben, weil jetzt sieben Jahre nach dem Kulturfördergesetz – 2014 von Rot-Grün beschlossen – nunmehr ein Kultur­gesetzbuch vorliegt. „Vom KfG zum KGB“ könnte man sagen,

Aber das ist immerhin eine tolle Leistung. Wir hatten damals 34 Paragrafen und etwa 80 Sei­ten Begründung. Jetzt haben wir 68 Paragrafen und etwa 53 Seiten Begründung. Das hat sich also etwas umgekehrt. Das macht die Sache umso spannender; denn je mehr Paragra­fen, desto mehr hat man sich vorgenommen. Genau das ist hier im Gesetz enthalten. Es ist ja schon angesprochen worden.

Es gibt jetzt ein Bibliotheksgesetz, es gibt die Musikschulförderung. Das wird jetzt gesetzlich geregelt. Es sind viele andere Punkte aufgerufen. Es ist auch ganz viel von dem enthalten, was wir alle immer im Munde führen, die vielen Begriffe, die schon genannt wurden, die die gesellschaftlichen Veränderungen widerspiegeln von der Diversität über die Digitalität bis hin zu der Frage der Nachhaltigkeit. All das findet jetzt in diesem Gesetz Platz und statt. Das kann man auch als Kulturpolitikerin und Kulturpolitiker wirklich nur begrüßen.

Also herzlichen Dank für die geleistete Arbeit, auch an die Fraktionen, die es begleitet haben, auch hinsichtlich der Möglichkeiten, die wir immer wieder hatten, im Austausch diese Dinge zu beraten. Vor etwa einem Jahr fing es ja mit den Eckpunkten an.

Insofern ist es eine wirklich gute Leistung und eigentlich eine Sternstunde für die Kultur in Nordrhein-Westfalen. Das kann man, glaube ich, so sagen. Das gibt es eben nicht so oft. Es kommt alle paar Jahre vor. Darauf hat Herr Kollege Bialas schon richtig hingewiesen. Deshalb bin ich froh, dass wir das jetzt miteinander beraten können und das Kulturgesetzbuch Nord­rhein-Westfalen jetzt vorliegt.

Ich freue mich natürlich auf Wiedersehen. Man findet ja viele alte Bekannte wieder. § 17, Ex­perimente, ist jetzt § 21. Wunderbar! Oder auch die Fördervereinbarung, schon erwähnt von Herrn Bialas, war einmal § 30 und ist jetzt § 23. Man sieht, das ist alles ein bisschen verscho­ben, aber man kann es systematisch schnell entdecken. Dafür gibt es neue Paragrafen.

Es gibt vor allen Dingen auch neue Themen, zum Beispiel die Frage – wir sprachen darüber im Ausschuss –, ob man auch Kinoförderung betrachten kann. Das steht jetzt sogar im Ge­setz. Insofern finde ich das sehr erfreulich und hoffe, dass wir eine sehr fruchtbare und leben­dige Diskussion führen können, die wir dann natürlich auch mit den Verbänden noch mal aufrufen werden. Dazu haben wir uns in der Obleuterunde schon verständigt. Insofern freue ich mich auf diese ausgesprochen wichtige und weitreichende Debatte und bin gespannt auf die Reaktionen, die es dazu gibt.

Etwas zusammengeschrumpft sind die Themen „Kulturförderplan“ und – wir hatten es damals anders genannt – „Kulturbericht“. Das sind einmal die Konferenzen und einmal der Bericht alle fünf Jahre. Möglicherweise ist das auch die bessere Variante. Das muss man diskutieren und sich genauer durch den Kopf gehen lassen, indem man zusammenfasst, was man über längere Zeiträume kontinuierlich gefördert hat.

Dass das ein Ziel dieser Geschichte ist, das finde ich auch sehr zukunftsweisend. Kulturför­derung braucht nämlich einen langen Atem. Das ist natürlich das, wozu der Finanzminister – heute nicht hier – sagt: Um Gottes willen, die wieder. Jetzt habe ich denen doch in den letzten fünf Jahren schon 50 % mehr gegeben, und jetzt wollen die noch mal 50 % mehr.

Oder womöglich, wie ich es immer öffentlich fordere – alle Grünen haben es noch nicht gehört, aber es hören immer mehr Leute –: Ich würde den Kulturetat noch einmal verdoppeln, Frau Ministerin, also von jetzt rund 300 Millionen Euro in der nächsten Spielzeit – darf ich das sagen? –, nein, Legislaturperiode auf dann bitte 600 Millionen Euro. Das wären etwa 30, 31 Euro pro Einwohnerin und Einwohner in Nordrhein-Westfalen, auf 18 Millionen umgerechnet. Das ist nicht eine Riesensumme. Damit könnte man eigentlich gut operieren. Das stünde die­sem kraftvollen, mächtigen, großen Bundesland sicher gut an und würde vermutlich zu all dem führen, was unter „D. Kosten“ im Moment nur andeutungsweise im Gesetzentwurf steht.

Ich finde dies interessant formuliert: Es gibt keine neuen Förderverpflichtungen. – Das ist nicht ungeschickt. Denn das heißt, viel neu fördern kann man, nur sich nicht zu mehr verpflichten als zu dem, was dort schon drinsteht. Aber ich glaube, mit den 600 Millionen Euro kämen wir gerade so hin, all das, was Sie sich vorgenommen haben, auch ausreichend zu fördern.

Ich freue mich auf eine interessante Debatte, bedanke mich für die Einbringung heute. Wir freuen uns auf die Beratungen im Ausschuss und auf vielfältige Reaktionen aus dem Land dazu. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN, Bernd Petelkau [CDU] und Andreas Bialas [SPD])

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