Oliver Keymis: „Es hilft nicht, sich heißzureden“

Gesetzentwurf der FDP zum Kulturgutschutz

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Oliver Keymis (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben den Antrag gelesen. Er ist ja sehr ausführlich. Frau Schmitz, Sie bitten um Überweisung. Dem werden wir zustimmen.
Ich gebe zu, der frühere Entwurf, der auf Bundesebene vorgelegt wurde, hat für viele Debatten gesorgt. Meiner Ansicht nach war manche Debatte auch sehr überhitzt; darauf hat Herr Solf richtig hingewiesen. Diese Form der Diskussion sollten wir nicht fortführen, weil das ein ernstes und wichtiges Thema ist.
Es ist auch richtig, im Rahmen der EU-Anpassung dafür zu sorgen, dass mehr Rechtssicherheit entsteht und Instrumente an die Hand gegeben werden, um Kulturgut wirksam zu schützen. Das ist gut. Was in Berlin zunächst durch die Kulturstaatsministerin Grütters verursacht wurde, war nur in Teilen erfreulich. Ich fand es jedenfalls eher unerfreulich. Das hat ganz viele Menschen sozusagen auf die Bäume gejagt.
Dann gab es im September letzten Jahres den zweiten Entwurf, der bereits eine gewisse Überarbeitung darstellte. Dann war die Diskussion schon etwas sachlicher. Alle, mit denen ich darüber gesprochen habe, plädieren hier für eine sachliche Debatte. Es hilft nicht, sich heißzureden.
Das Thema ist kompliziert. Es ist für die Öffentlichkeit nicht leicht nachvollziehbar, um was es wirklich geht. Ein zentraler Begriff wird aber immer wieder diskutiert: das „national wertvolle Kulturgut“. Von dieser Frage hängt ab, was frei gehandelt werden kann und was nicht.
Ich möchte hierzu einen Vorschlag aufgreifen, der von unserer grünen Bundestagsfraktion gemacht wurde. Das ist ein Bundesgesetz, das also dort federführend behandelt und nicht hier im Land.
Ein Gericht hat 1993 ausgeführt, dass man da im Grunde keine Festlegung treffen könne. Gleichwohl müsse man überlegen, ob man nicht eine Art Handreichung diskutieren sollte, die betroffenen Museen, Händlern, Sammlern usw. zur Verfügung gestellt wird. So könnte eine gewisse Transparenz darüber hergestellt werden, was „national wertvolles Kulturgut“ ist. Ausgewiesene Expertinnen und Experten wüssten dann ein bisschen mehr damit anzufangen, wenn sie einen solchen Kriterienkatalog vorliegen hätten.
Der Vorschlag lautet jedenfalls, zu dieser Frage einen runden Tisch zu gründen und gemeinsam mit den Expertinnen und Experten darüber zu diskutieren, um auf diese Art und Weise eine etwas genauere Definition entwickeln zu können, als es derzeit der Fall ist.
Diesen Vorschlag können wir durchaus unterstützen. Ansonsten ist es natürlich wichtig, dass der Raubhandel eingeschränkt wird. Es ist überhaupt keine Frage, dass er effektiv und nachhaltig bekämpft werden muss.
Es gibt auch Fachleute, die das insgesamt sehr kritisiert haben. In diesem Zusammenhang habe ich vor einigen Tagen mit Interesse den Artikel „Scherbenhaufen“ im „SPIEGEL“ gelesen.
Insofern ist das ein Punkt, der auf jeden Fall kritisch gesehen werden sollte. Wir werden das im Ausschuss noch diskutieren.
Die Frage, die sich insgesamt stellt, lautet: Warum kommen Sie erst jetzt damit heraus? Die Diskussion läuft nun schon weit über ein halbes Jahr. Für unsere Regierung hat sich Frau Ministerin im Bundesrat am 18. Dezember dazu klar positioniert. Insofern sind wir an der Stelle – jedenfalls im Moment – gar nicht in der Diskussion, sondern die Diskussion läuft auf der Ebene des Bundesrates und insbesondere im Bundestag, wo die Gesetzgebung derzeit beraten und noch eine Anhörung erfolgen wird. Die Dinge laufen also auf ganz anderen Ebenen als hier im Landtag von Nordrhein-Westfalen.
Gleichwohl: Ihr Antrag wird überwiesen, und wir werden darüber weiter sprechen. Daran beteiligen wir uns immer gern. – Vielen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

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