Oliver Keymis: „Es gibt bisher deutschlandweit eine solche Gesetzgebung, eine solche Verpflichtung zur Kulturförderung nicht.“

Gesetzentwurf der Landesregierung zum Kulturfördergesetz

Oliver Keymis (GRÜNE): Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will zunächst beginnen mit einem Dank an die Fraktionen von SPD und Grünen, und zwar dafür, dass sie im Sommer 2011 bereit waren, auf den Vorschlag ihrer Kulturpolitiker einzugehen und den Antrag einstimmig zu unterstützen, ein solches Gesetzeswerk von der Regierung gemeinsam anzufordern.
Es war gut, dass wir das am 12. Juli 2011 gemeinsam beschlossen haben. Wir hatten vorher schon im Rahmen der Koalitionsvereinbarungen 2010 darüber diskutiert. 2012 gab es dann Neuwahlen; entsprechend hatten wir alle genügend Zeit, uns mit diesem Gedanken zu befassen.
Mein zweiter ganz entscheidender Dank gilt – das will ich hier deutlich unterstreichen, auch wenn es Kollege Bialas schon getan hat – Herrn Dr. Fritz Behrens. Der Kollege Behrens kam damals auf mich als kulturpolitischen Sprecher zu und fragte: Wie findet du diese Idee? – Ich muss ehrlich sagen, ich fand sie eher schwierig und dachte: Kulturförderung in ein Gesetz fassen? Merkwürdig. Das ist nicht das, woran ich als Erstes denke.
Ich muss aber sagen – und das ist das Tolle an dieser Geschichte, aus meiner Sicht jedenfalls und für mich persönlich –: Ich habe in der Zeit, in der wir über dieses Thema miteinander diskutieren, also in den letzten zwei, drei Jahren, viel gelernt, und ich bin ein bisschen vom Saulus zum Paulus geworden.
Ich bin inzwischen also ein großer Anhänger dessen, was heute vorgelegt und eingebracht wird, vom Kabinett bereits bewilligt und von der Verwaltung im Auftrag des Landtags ausgearbeitet. Deshalb gilt mein dritter und ganz besonderer Dank dem Ministerium, Frau Ministerin Schäfer, Herrn Landmann, dem Kulturabteilungsleiter, und seinem Team, die in einer akribischen Arbeit unter mehreren Staatssekretären, Herr Neuendorf – also Dank an Sie mit, aber auch an Herrn Prof. Schäfer, Ihren Vorgänger –, ein solches Gesetzeskonvolut überhaupt erst erstellt haben.
Herr Kollege Sternberg, ich finde, das sollten Sie einfach doch auch würdigen, schon in Anbetracht dessen, dass Sie fünf Jahre lang als Regierungsfraktion eng mit in etwa den gleichen Leuten kooperiert haben. Sie sollten würdigen, dass hier erstmalig in der Bundesrepublik Deutschland überhaupt ein Land hingeht und sich selbst verpflichtet, die Kultur unter den hier aufgeführten Paragrafen – insbesondere mit Blick auf die sehr lesenswerte Begründung – zu fördern und in diesem Zusammenhang einen Aufgabenkanon für sich zu bestimmen.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)
Das ist, wie ich finde, ein wirklich entscheidender Gewinn.
Interessanterweise ist es ja so: Wenn Sie einen Blick in die überregionalen Publikationen werfen, dann erkennen Sie, dass das auch überall so wahrgenommen wird. Egal wo – in Berlin, in München, selbst in Ländern, die sich im Bereich Kultur schon gut aufgestellt haben –, wird das als etwas Besonderes wahrgenommen, weil es eben bisher deutschlandweit eine solche Gesetzgebung, eine solche Verpflichtung auf die Kulturförderung nicht gibt.
Deshalb – das muss ich sagen – sind wir mehr als froh, dass wir über diesen Entwurf hier im Landtag von Nordrhein-Westfalen in den nächsten Wochen und Monaten intensiv diskutieren können, im Ausschuss sowie im Rahmen einer großen Anhörung, die wir heute Morgen unter uns Sprechern bereits vereinbart haben.
Ich glaube, wir werden eine insgesamt interessante und sehr grundlegende Debatte über die Kultur und die Kulturförderung sowie die Bedingungen, unter denen das möglich sein wird, führen.
Sie haben recht, Herr Sternberg, wenn Sie kritisieren – das habe ich auch schon an verschiedenen Stellen getan –, dass wir über einen relativ bescheidenen Landeskulturetat reden. Sie geben aber nicht den zweiten Teil der Geschichte dazu, zu dem wir offen sagen müssen: Kulturförderung in Nordrhein-Westfalen findet in weitesten Teilen kommunal statt. Unsere Kommunen sind die starken Kulturförderer im Land NRW, nicht die Landesebene. Auf die setzen wir. Dass wir sie stärken, ist auch Aufgabe unseres Landeskulturfördergesetzes. Deshalb sind dort so viele Aspekte enthalten, die sich genau darauf beziehen – aber ohne Konnexität herzustellen, also ohne eine Verpflichtung des Landes einzugehen, die Kommunen sozusagen zu animieren, mehr Geld auszugeben, und dann selber gefordert zu sein, das, was man gesetzlich festschreibt, mitzubezahlen.
Vor zwei Tagen haben wir hier den Haushalt eingebracht. Wir haben außerdem über den Nachtragshaushalt diskutiert. Die dramatische haushaltspolitische Lage ist insbesondere von den Oppositionsfraktionen in schillernden Farben beschrieben worden. Dieses Land ist aus Ihrer Sicht noch „pleiter“ als aus unserer Sicht. Das macht die Sache wirklich nicht einfacher, auch im Hinblick auf mögliche Kulturausgaben.
Gleichwohl – das habe ich auch mehrfach öffentlich gesagt – kann man natürlich in einem Landeshaushalt, wie wir ihn beraten, über Verschiebungen innerhalb des Haushalts zugunsten oder zulasten einzelner Bereiche nachdenken und diskutieren. Das haben wir übrigens in den vergangenen Haushalten auch schon getan. Rot-Grün hat im Haushaltsberatungsverfahren zugunsten der Kultur Beschlüsse gefasst. Ich setze darauf, dass wir auch künftig bei entsprechenden Bedarfen über solche Dinge innerhalb der Koalition und mit unserer Regierung diskutieren können.
Dass Sie die konkreten Aspekte überhaupt nicht erwähnen, macht deutlich, dass Sie etwas pauschal verurteilen, was im Detail viel Sinnvolles enthält. Da meine Redezeit jetzt um ist, kann ich darauf nicht eingehen.
Wir stimmen aber der Überweisung aber zu und werden über alle diese Fragen im Ausschuss, während der Anhörung und darüber hinaus diskutieren. Also: Dank dafür, dass es eingebracht wurde, und auf gute gemeinsame Beratungen zum Wohle von Kunst und Kultur in diesem Land! – Danke schön.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

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