Norwich Rüße: „Nur ein Gesetz light“

Entwürfe der GRÜNEN im Landtag und der Landeseregierung für ein Gift-/Gefahrtiergesetz

Portrait Norwich Rüße

Norwich Rüße (GRÜNE): Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die berühmte Monokelkobra aus Herne ist jetzt schon mehrfach erwähnt worden. Die Folgen, die dieser Fall hatte, sind auch relativ klar gewesen. Der Halter weigert sich bisher, überhaupt anzuerkennen, dass er der Halter ist. Daher ist auch absehbar, dass er vielleicht gar nicht für die Kosten, die entstanden sind, aufkommen wird, sondern am Ende wieder einmal der Steuerzahler für den erfolgten Einsatz zu zahlen hat.
Das alleine ist aus unserer Sicht schon Grund genug, hier endlich regelnd einzugreifen. Es geht nämlich nicht alleine um die Sicherheit der Bevölkerung, sondern auch darum, endlich diese immer wieder ausufernden Kosten denjenigen zuzuordnen, die sie verursacht haben.
Das Wichtigste ist aber in der Tat, das Risiko für die Bevölkerung deutlich einzudämmen. Da sind wir eindeutig der Meinung, dass Ihr Gesetzentwurf dieses Ziel nicht vollumfänglich erfüllt; denn Sie grenzen den Begriff der gefährlichen Tiere unzulässigerweise auf giftige Tiere ein. Diese Analogie ist falsch. Sie schließen damit jede Menge Tiere aus, die den Menschen eben auch gefährlich werden können.
Ich kann mich gut daran erinnern, dass wir immer wieder über dieses Thema diskutiert haben. Am Ende – das gehört ja zur Geschichte des Gesetzes dazu, Frau Heinen-Esser – wurde dieses Gesetz auch recht widerwillig gemacht, weil der öffentliche Druck so groß war. Deshalb haben Sie am Ende gesagt: Na gut, jetzt müssen wir ja etwas machen. – Dann haben Sie auch etwas gemacht, aber nur ein Gesetz light und aus unserer Sicht deutlich zu wenig.
Natürlich kann man sich darüber unterhalten, wer denn ein Flusspferd hält. Ja, darüber können wir diskutieren. Es sind auch nicht viele. Wahrscheinlich ist es niemand in ganz Deutschland. Aber Sie schließen an dieser Stelle auch Tiere aus, die sehr wohl gehalten werden. Es gibt nämlich nicht nur Giftschlangen, über die wir immer diskutieren, sondern auch Würgeschlangen, die gefährlich sind. Diese werden hier aber nicht erfasst.
(Beifall von den GRÜNEN)
Eines ärgert uns aber wirklich: Wir machen doch unsere Veranstaltungen samt Anhörung hier nicht aus Jux und Tollerei. Wenn man in einer Anhörung solche guten Anregungen bekommt, dass an bestimmten Punkten noch nachzubessern ist, dann sollte man sie auch aufgreifen.
Ich nenne nur einmal den Sachkundenachweis. Er ist in der Anhörung ganz deutlich genannt worden.
Auch die Meldepflicht ist angesprochen worden. Es gab große Zustimmung, als gesagt wurde, es würde der Feuerwehr bei der Gefahrenabwehr deutlich die Arbeit erleichtern, wenn sie wüsste, wo vor Ort gefährliche Tiere gehalten werden. Wenn es darüber ein Register gäbe, wüssten sie nämlich im Vorhinein, wenn sie in ein Haus gehen: Diese Tiere sind da; da müssen wir aufpassen.
Es ist schon enttäuschend, dass diese Anregungen überhaupt nicht aufgegriffen worden sind. Vor diesem Hintergrund müssen wir uns alle auch einmal überlegen: Was machen wir da eigentlich mit unseren Expertinnen und Experten, die wir zu unseren Anhörungen einladen? Sie müssen sich doch fragen, wofür sie überhaupt zu uns kommen. Sie reisen vielleicht 100, 200 oder 300 km an, um uns zu sagen, was wir verbessern könnten. Aber wir sagen am Ende: Nein, machen wir nicht.
Heute legen Sie uns hier noch einen Änderungsantrag vor. Sie gehen also an den Gesetzentwurf heran. Sie sind aber nicht in der Lage, insbesondere den Sachkundenachweis – dass er sinnvoll wäre, ist nun wirklich von fast allen Experten bestätigt worden – aufzunehmen. Ich hätte an dieser Stelle von Ihnen erwartet, dass Sie zumindest das tun. Es ist schade, dass Sie das nicht machen; denn es hätte eindeutig dem Tierschutz gedient und sehr präventiv gewirkt. Dann würden sich nämlich viele Menschen noch einmal überlegen, ob sie sich wirklich eine solche Haltung zutrauen oder nicht.
Alles in allem haben wir den Eindruck, dass Ihr Gesetz tatsächlich nur ein Gesetz light ist, weil Sie sich aufgrund aktueller Vorkommnisse und Berichterstattungen verpflichtet fühlten. Dieses Gesetz weist nach wie vor trotz Änderungsantrag erhebliche Mängel auf.
Wir halten unseren Gesetzentwurf weiterhin für die bessere Variante. Deshalb bitten wir weiterhin um Zustimmung zu unserem Entwurf. – Vielen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN)

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