Norwich Rüße: „Ihnen sind einzelwirtschaftliche Interessen wichtiger als Belange der Umwelt“

Antrag der SPD zur Düngemittelverordnung

Portrait Norwich Rüße

###NEWS_VIDEO_1###
Norwich Rüße (GRÜNE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die regierungstragenden Fraktionen haben mich in der Tat mit dem Koalitionsvertrag überrascht. Sie haben es geschafft, mit einem einzigen Satz Ihren ökologischen Offenbarungseid zu leisten.
(Beifall von der SPD)
Ich zitiere diesen Satz:
„Bei der Düngeverordnung wird es keine Verschärfungen über die Länderöffnungsklausel geben.“
Deutlicher, als Sie es hier formuliert haben, kann man überhaupt nicht sagen, dass Ihnen einzelwirtschaftliche Interessen wichtiger sind als Belange der Umwelt und in diesem Fall das Trinkwasser.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)
Ganz klar wird an der Stelle auch – denn ich habe Ihren Koalitionsvertrag sehr genau gelesen –, dass Sie eine Kernaussage Ihres Koalitionsvertrages hier schon gleich brechen. Sie reden davon, dass Sie Ökonomie und Ökologie versöhnen wollen.
Das schaffen Sie an dieser Stelle nicht. So funktioniert es nicht.
(Beifall von den GRÜNEN)
Meine Damen und Herren, worum geht es denn bei der Länderöffnungsklausel? Es geht doch darum, dass wir am Ende dieses Prozesses der Düngeverordnung, den wir hier seit 2010 gemeinsam begleitet haben – das war ein ganz langer, quälender Prozess –, gesagt haben: Wir wollen nicht alle Betriebe über einen Kamm scheren, weil die Nitratwerte ja nicht überall schlecht sind. – Das sagt auch niemand. Wir haben natürlich Problemregionen. Wir haben aber auch Regionen, in denen die Nitratwerte vollkommen in Ordnung sind. Also haben wir gemeinsam gesagt: Dann wollen wir für die Regionen, die Problemregionen sind, auch Möglichkeiten haben, mehr zu machen, damit wir insgesamt keine überzogenen Regelungen treffen müssen. – Das ist für uns auch eine Selbstverständlichkeit. Denn warum sollen wir Bauern im Sauerland, die die Probleme nicht verursachen, mit einer Düngeverordnung überziehen, die aus ihrer Sicht völlig unverhältnismäßig wäre?
Genau dafür, dass wir die Düngeverordnung nicht so strikt gestalten, brauchen wir auf der anderen Seite die Länderöffnungsklausel. Wenn Sie sie im Koalitionsvertrag von vornherein ausschließen, ist das ein Treppenwitz. Damit brechen Sie quasi auch die Verhandlungen zur Düngeverordnung insgesamt.
(Zuruf von Josef Hovenjürgen [CDU])
– Herr Hovenjürgen, wir haben die Düngeverordnung jetzt ein paar Mal diskutiert. Wir wollen bei den Nitratwerten nach 30 Jahren Debatte und auch 30 Jahren Wasserkooperationen endlich zu Verbesserungen kommen. Dass das alles nicht von heute auf morgen geht, sehen wir ja ein. Aber es passiert viel zu wenig. Uns liegen die Nitratberichte vom Bund und vom Land vor. Wir haben stagnierende Werte. Da müssen wir doch wirklich endlich etwas tun.
Hier sind wir folgender Meinung: Wenn Sie sich weigern, ein Instrument wie die Länderöffnungsklausel zu nutzen, nehmen Sie billigend in Kauf, dass die Nitratwerte am Ende so bleiben, wie sie sind. Und dann passiert das, was das UBA in seinem Gutachten prognostiziert hat: Die Aufbereitung von Trinkwasser wird zu höheren Kosten führen. Irgendwann stehen wir dann sogar vor der volkswirtschaftlichen Rechnung, ob sich der letzte Doppelzentner der Ernte noch lohnt, wenn gleichzeitig Trinkwasser für die Menschen immer teurer wird.
(Beifall von den GRÜNEN)
Wir brauchen endlich deutlich sinkende Nitratwerte. Dafür benötigen wir die Länderöffnungsklausel.
Ehrlich gesagt, gibt es zwei Bundesländer, für die wir die Länderöffnungsklausel wirklich brauchen. Das sind Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Für diese beiden Bundesländer ist die Länderöffnungsklausel vor allem gedacht gewesen.
Daher ist es ein Armutszeugnis, wenn hier die Koalitionsfraktionen von vornherein sagen: Das wollen wir aber auf keinen Fall machen.
In der Region, aus der ich komme, dem Münsterland, ist es einfach so, dass wir in weiten Teilen schlechte Nitratwerte haben. Am Niederrhein haben wir viele Brunnen mit schlechten Nitratwerten. Insofern können wir nicht auf Dauer keine Düngung erlauben, die ständig am Limit und leicht darüber liegt.
Wir könnten hier in Nordrhein-Westfalen von einer Länderöffnungsklausel profitieren – wenn wir sie denn nutzen würden. Man fragt sich schon, warum Sie dieses sinnvolle Instrument nicht nutzen wollen. Warum tun Sie das nicht? Sie tun es doch deshalb nicht, weil Sie dem Bauernverband einen Gefallen tun wollen. Darum geht es nämlich in Wirklichkeit.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)
Wenn Sie jetzt eine Lösung anböten, die auch einen gangbaren Weg darstellte, könnte man ja vielleicht noch darüber reden. Aber Ihr Weg, den Sie vorschlagen, von dem man immer wieder hört, ist der Weg der freiwilligen Verbindlichkeit.
Übersetzt in ein Bild fällt mir da der Autofahrer ein, der nach dem Motto „Das ist ja nur freiwillig verbindlich“ bei Rot über die Ampel fährt. Anstatt dann massiv einzugreifen – wir alle würden sagen: wenn jemand bei Rot über die Ampel fährt, bremsen wir ihn aber richtig –, schlagen Sie jetzt vor, einmal mit dem Autofahrer zu reden und ihm zu sagen: Pass mal auf, Autofahrer; wir möchten dich bitten, dich daran zu halten; Rot ist Rot; und damit du das auch tust, zahlen wir dir 200 €. – Vielleicht klappt es dann ja. Aber wenn er wieder über die rote Ampel fährt, ist es auch nicht schlimm; denn das ist ja alles nur freiwillig.
Das ist meines Erachtens nicht der Weg, den wir auf Dauer gehen können.
(Beifall von den GRÜNEN)
Zum Thema „Kooperation“: Keiner von uns hat etwas gegen Kooperation im Wasserschutz. Wir wollen sie alle. Aber es gibt Grenzen für diese Kooperation. Wir brauchen klare Spielregeln im Bereich der Düngung – aus volkswirtschaftlichen Gründen, aus Umweltschutzgründen und um das Verursacherprinzip auch in diesem Bereich endlich zu stärken.
Wir freuen uns auf die gemeinsame Beratung und hoffen, dass Sie dann die Idee fallen lassen, die in Ihrem Koalitionsvertrag steht, und sehr wohl die Länderöffnungsklausel noch nutzen. – Vielen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD) 

Mehr zum Thema

Landwirtschaft