Norwich Rüße: „Es kann nicht sein, dass die private Haltung von gefährlichen Tieren immer wieder die Bevölkerung gefährdet und Polizisten und Feuerwehrleute zu riskanten Einsätzen herausfordert“

Entwurf der GRÜNEN im Landtag für ein Gefahrtiergesetz

Portrait Norwich Rüße

Norwich Rüße (GRÜNE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle haben den Großeinsatz der Polizei in Herne verfolgt und mitbekommen, wie schwierig es ist, eine Giftschlange aufzuspüren und sie wieder in Gewahrsam zu nehmen. Das hat in Herne mehrere Tage lang gedauert, und es hat viele Spezialisten erfordert, die sich um den Fall gekümmert haben.
Es handelt sich bei Weitem um keinen Einzelfall. Vielmehr gibt es immer wieder solche Fälle von entwichenen gefährlichen Tieren, welche die Bevölkerung in Unruhe versetzen und tatsächlich auch eine Gefährdung darstellen können. Wir haben seit 2015 alleine in Nordrhein-Westfalen 50 solcher Vorkommnisse gezählt.
Allein das zeigt, dass es notwendig und sinnvoll ist, diese Sache jetzt gesetzlich zu regeln und dafür zu sorgen, dass die Zahl der Vorfälle drastisch gesenkt wird. Denn es kann nicht sein, dass die private Haltung von gefährlichen Tieren wie Giftschlangen und giftigen Spinnen immer wieder die Bevölkerung gefährdet und Polizisten und Feuerwehrleute zu riskanten Einsätzen herausfordert.
(Beifall von den GRÜNEN)
In Nordrhein-Westfalen besteht in dieser Hinsicht eindeutig Nachholbedarf. Acht Bundesländer haben bereits eine Regelung. Das geht vom Sachkundenachweis bis hin zum Verbot der Haltung solcher Tiere. In Bayern, Berlin, Hamburg und Thüringen gibt es Regelungen, in Nordrhein-Westfalen bislang aber nicht. Gerade Nordrhein-Westfalen ist allerdings ein Hotspot der Haltung dieser Tiere. Deshalb macht es auch Sinn, hier endlich zu handeln.
(Beifall von den GRÜNEN)
Weil die Haltung dieser Tiere schwierig ist und diese Tiere immer wieder entweichen, wollen wir ihre Haltung mit unserem Gesetzentwurf grundsätzlich untersagen.
Beim Blick in den § 2 sind wir alle erstaunt, welche Tiere überhaupt gehalten werden können. Wir sind auch verwundert, wenn wir sehen, welche Tiere Privatleute gerne halten möchten. In Essen gab es einen Schrotthändler, der sich Löwen gehalten hat. Angesichts dessen ist man eigentlich fassungslos.
In unserem Gesetzentwurf haben wir aber eine gewisse Verhältnismäßigkeit hergestellt, indem wir sagen, dass man diese Tiere unter ganz bestimmten Voraussetzungen halten kann, nämlich dann, wenn man einen Sachkundenachweis erbracht hat, wenn man eine zuverlässige Person ist, also nicht vorbestraft ist usw., und wenn man die Tiere anzeigt, damit die Behörden wissen, wo solche Tiere gehalten werden. Es ist doch sinnvoll, dass Polizisten und Feuerwehrleute bei einem Einsatz nachfragen können, ob in einem Haus solche Tiere vorhanden sind; denn es ist wichtig, dass Polizisten und Feuerwehrleute bei ihren Einsätzen nicht gefährdet werden.
(Beifall von den GRÜNEN)
Solche Einsätze wie in Herne verursachen immer wieder hohe Kosten für die betroffenen Kommunen. Sehr oft gelingt es nicht, die Kosten von den Verursachern zurückzuholen. Wir wollen, dass das Verursacherprinzip durchgesetzt wird, und wir wollen, dass die Halter solcher Tiere zukünftig eine Haftpflichtversicherung abschließen, damit Kosten und auch Folgekosten – das ist besonders wichtig, weil eine Kommune unter Umständen noch jahrelang für die Haltung solcher Tiere aufkommen muss – abgedeckt sind.
Ein solches Gesetz, dessen Entwurf wir hier vorlegen, ist im Interesse unserer Kommunen. Es ist im Interesse unserer Bevölkerung, weil sie vor giftigen Tieren geschützt wird, die dann nicht mehr entweichen. Es ist im Interesse unserer Polizisten und Feuerwehrleute, die sich sicherlich manchmal fragen: Warum regelt die Politik das nicht? Warum müssen wir immer wieder solche Einsätze fahren?
Wir brauchen eine gute Lösung dieser Problematik. Heute legen wir eine solche gute Lösung vor. Wir würden uns freuen, wenn Sie diesen Gesetzentwurf positiv begleiten und am Ende auch rasch zusammen mit uns verabschieden würden. Wir könnten zu einer schnellen Lösung kommen. Damit könnten wir uns als Politik als zügig handlungsfähig erweisen. Das ist unser Ziel. – Vielen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN)

Der zweite Redebeitrag zu diesem Tagesordnungspunkt von
Norwich Rüße (GRÜNE): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, wenn Sie dann die Nashörner und Elefanten herausstreichen und ansonsten alles so belassen wollen, sind wir ja ungefähr auf einer Linie.
Ich weiß nicht, wie Sie ein schlankes Gesetz machen wollen, wenn Sie gleichzeitig sagen: Wir wollen die Anzeigepflicht.
(Ursula Heinen-Esser, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz: Nein, nein!)
Wir wollen, dass die Kommunen doch kontrollieren. Wir wollen den Nachweis über eine Haftpflichtversicherung. Wir wollen den Nachweis der Zuverlässigkeit. – In Wirklichkeit bleiben Sie bei genau den Punkten, die in unserem Gesetzentwurf stehen.
(Beifall von den GRÜNEN)
Das macht auch Sinn; denn im Gegensatz zu dem, was Sie, Herr Diekhoff, gesagt haben, ist dieser Gesetzentwurf aus einem langen Prozess entstanden. Im Jahr 2011 gab es in Metelen eine Zusammenkunft von Experten. Daraus ist dieser Gesetzentwurf letztendlich entstanden. Er wurde von Fachleuten erarbeitet. Es wäre sehr sinnvoll, diesen Gesetzestext zu nutzen und umzusetzen. – Vielen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN)