Norwich Rüße: „Beschlussfassungen auch ohne eine physische Anwesenheit zu ermöglichen“

Entwurf der Landesregierung zu den Wasserverbandsgesetzen

Portrait Norwich Rüße


Die Corona-Pandemie hat uns in nahezu allen gesellschaftlichen Bereichen hart und unerwartet getroffen. Das Unerwartete zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass viele Strukturen und Prozesse, die bisher immer reibungslos funktionierten, auf diese Ausnahmesituation nicht vorbereitet waren.

Auch bei den Wasserverbandsgremien ist es so, dass ihre Arbeitsfähigkeit durch die geltenden Kontaktbeschränkungen beeinträchtigt wurde.

Um die Beschlussfähigkeit in den Wasserverbandsgremien in der Corona-Pandemie sicherstellen zu können, ist es nötig, Beschlussfassungen auch ohne eine physische Anwesenheit zu ermöglichen. Im Zuge einer festgestellten epidemischen Lage von landesweiter Tragweite nach § 11 des Infektionsschutz- und Befugnisgesetzes NRW, soll dies mit der vorliegenden Änderung jetzt und in Zukunft unkompliziert möglich sein.

Die Änderung der Wasserverbandsgesetze ist daher zwingend notwendig, um die Handlungsfähigkeit der Verbände während der Corona-Pandemie weiterhin gewährleisten zu können. Ähnliche Änderungen hat es auch schon in anderen Verbandsstrukturen gegeben, beispielsweise bei der Landwirtschaftskammer.

Die letzten Wochen waren uns aber auch eine Lehre darin, dass eine Korrespondenz über digitale Medien durchaus möglich ist. Der vorliegende Gesetzentwurf ist darauf fokussiert, kurzfristig die Handlungsfähigkeit der Wasserverbandsgremien trotz der Pandemie sicherzustellen. Wir würden uns aber wünschen, wenn alle Beteiligten und auch die Landesregierung die gemachten Erfahrungen im Bereich der digitalen Korrespondenz nutzen würde, um solche Medien zukünftig stärker in die Gremienarbeit einzubinden.

Heute aber werden wir dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen, damit die Arbeit der Wasserverbände auch in einer so herausfordernden Zeit weiter fortgesetzt werden kann.

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