Monika Düker: „Unter der Bedingung, dass die Sicherheit Edward Snowdons in Deutschland gewährleistet ist, sind wir auch dafür, ihn als Zeugen vorzuladen.“

Antrag der Piraten zum Untersuchungsausschuss zur NSA-Affäre

Monika Düker (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Opposition im Deutschen Bundestag hat bereits angekündigt, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Piratenfraktion, nach der Konstituierung des NSA-Untersuchungsausschusses einen Antrag einzubringen, Edward Snowden als Zeugen zu laden. Anfang März wird der Parlamentarische Untersuchungsausschuss seine Arbeit aufnehmen, und selbstverständlich begrüßen das auch wir. Ich glaube, in dem Punkt sind wir uns alle im Haus Gott sei Dank einig; dies gilt sogar für Herrn Golland. Insofern ist das gut.
Allerdings liegt in Berlin auch seit Juli 2013 ein Auslieferungsersuchen der USA vor. Von daher ist zwar die Rechtslage klar: dass Edward Snowden nach dem Aufenthaltsgesetz zur Wahrung der politischen Interessen des Landes eine Aufenthaltserlaubnis erteilt bekommen kann. Die Frage ist aber: Kann die Auslieferung dauerhaft verhindert werden? Wir Grüne meinen: Wenn man will, kann man Edward Snowden Sicherheit in Deutschland gewähren. Das muss aber der Fall sein, bevor man ihn nach Deutschland holt. Unter den Bedingungen sind auch wir dafür, ihn als Zeugen vorzuladen.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)
Das ist eine Haltung, die bei uns völlig klar ist.
Die Fragestellung des Bundestagsuntersuchungsausschusses ist auch klar und richtig; denn es geht um folgende Fragen: In welchem Umfang überwachen amerikanische und britische Geheimdienste die Kommunikation in Deutschland? Vor allem: Was wissen die deutschen Behörden darüber? Wusste die schwarz-gelbe Bundesregierung etwas von den Abhörmaßnahmen? Und vor allen Dingen: Was wurde getan, um sie zu verhindern? Gab es denn – das ist, wie ich finde, die spannendste Frage – tatsächlich diesen Ringtausch? Ließ man die ausländischen Dienste also gewähren, um rechtswidrig selber Nutzen daraus ziehen zu können? – Des Weiteren geht es um ein Gebiet, dessen Dimensionen noch längst nicht klar sind: In welchem Maße findet auch Wirtschaftsspionage statt? Wie groß ist hier der wirtschaftliche Schaden für unser Land? Vor allen Dingen: Wie kann man das verhindern?
All das ist eine wichtige Arbeit des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Daher ist es gut, dass er eingerichtet wird. Edward Snowden ist da sicher ein wichtiger Zeuge.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir halten es aber in der Tat für falsch, einen Beschluss des Landtages darüber herbeiführen zu wollen, wie die Beweiserhebung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages zu erfolgen hat. Der Landtag beschließt nicht über Beweisanträge im PUA des Bundes. Dies ist im Untersuchungsausschussgesetz des Bundes geregelt. Dort heißt es in § 17 Abs. 2 zur Beweiserhebung:
„Beweise sind zu erheben, wenn sie von einem Viertel der Mitglieder des Untersuchungsausschusses beantragt sind, es sei denn, die Beweiserhebung ist unzulässig oder das Beweismittel ist auch nach Anwendung der in diesem Gesetz vorgesehenen Zwangsmittel unerreichbar.“
Dies sind die Voraussetzungen für die Beweiserhebung im Untersuchungsausschuss des Bundestages – und nicht Beschlüsse des Landtages von Nordrhein-Westfalen. Wir möchten daher aus Respekt vor der unabhängigen Arbeit des Untersuchungsausschusses in Berlin heute auch nicht beschließen, dass der Landtag ungefragt Empfehlungen abgibt. – Danke schön.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)