Monika Düker: „Ihr Auftritt hat unser Vertrauen in Ihre Amtsführung erschüttert, Frau Ministerin“

Aktuelle Stunde auf Antrag der GRÜNEN im Landtag zum Thema Stabsstelle Umweltkriminalität

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Monika Düker (GRÜNE): Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kol­legen! Frau Ministerin, in der parlamentarischen Auseinandersetzung gelten Regeln für uns. Das möchte ich vorab hier noch einmal sehr deutlich klarstellen.
Für uns als Opposition ist dabei klar, dass der Hackerangriff auf Ihre privaten Geräte zu Hause einen kriminellen Eingriff in Ihre Privatsphäre und damit eine inakzeptable Grenzüberschrei­tung dargestellt hat. Das haben wir gemeinsam mit SPD, CDU und FDP zum Ausdruck ge­bracht. Da haben Sie weiter unsere volle Solidarität.
Auf der anderen Seite, Frau Ministerin, gelten in einem Parlament aber auch für die jeweilige Regierung demokratisch verfasste Regeln. Sie beinhalten, dass Sie Ihr Handeln dem Parla­ment gegenüber transparent und nachvollziehbar erläutern müssen. Und genau das, Frau Ministerin, haben Sie in der Fragestunde gestern einmal mehr nicht getan.
(Beifall von den GRÜNEN)
Sie sind ausgewichen. Sie haben offensichtliche Widersprüche nicht auflösen können. Sie haben Fragen nicht beantwortet. Sie haben darüber hinaus Nebelkerzen geworden und Un­terstellungen in den Raum gestellt.
Ich will diese Fragestellung heute an drei Punkten deutlich machen.
Erstens. Womit war die Stabsstelle eigentlich beschäftigt? In der Fragestunde am 21. März 2018 fragte das auch der Kollege Deppe. Ihn interessierte das auch. Er fragte zu den Verfah­ren in Sachen Envio und Shell nach der Beteiligung der Stabsstelle. Wörtlich fragte er, wel­chen Beitrag die Stabstelle in diesem Fällen geliefert hat.
Sie antworteten zum Teil Envio – genauso klar aus meiner Sicht –:
„Auch für das gesamte weitere Verfahren gab es nach Angaben des LANUV in der gesam­ten Zeit keine Kontaktaufnahme zur und durch die Stabsstelle Umweltkriminalität.“
Ein paar Wochen später erfuhr man im WDR – nach Aktenstudium durch dessen Mitarbeiter –, dass dies offensichtlich nicht so war. „WESTPOL“ berichtete, dass die Stabsstelle beim Fall Envio in einer Projektgruppe mitgearbeitet hat. Die Staatsanwaltschaft Köln hat – ebenfalls bei „WESTPOL“ – klargemacht, dass eine Stellungnahme der Stabsstelle im Fall Shell letzt­lich zur Bewertung der Strafbarkeit beigetragen hat.
Solch einen Beitrag, Frau Ministerin, kann man ja schlechterdings –jedenfalls kann ich mir das in meiner Fantasie nicht vorstellen – nicht leisten, wenn es überhaupt keine Kontaktauf­nahme gegeben hat.
Auf diesen Widerspruch angesprochen, behaupteten Sie gestern – warum auch immer –, dass Sie eigentlich ja nie bestritten hätten, dass die Stabsstelle selbstverständlich auch Fälle wie Shell und Envio begleitet habe und Einschätzungen abgegeben habe.
Dies, Frau Ministerin, ist allerdings das genaue Gegenteil Ihrer Feststellungen vom 21. März 2018. Ja, Sie haben es bestritten.
Sie sollten heute dann doch einmal offenlegen, wie es zu diesen widersprüchlichen Antworten kommen konnte. Also fragen wir Sie heute erneut: Warum haben Sie die Beteiligung der Stabsstelle am Envio- sowie am Shell-Skandal zunächst geleugnet und gestern eine Beglei­tung zugestanden?
(Beifall von den GRÜNEN)
Zweitens: zur Frage der neuen Aufgaben der Stabsstelle Umweltkriminalität in Ihrem Ministe­rium. Mehr denn je ist seit gestern unklar: Wieso wurde diese Stabsstelle eigentlich aufgelöst? Auch hier Widersprüche! Sie behaupten, dass mit der Neuorganisation die Aufgaben besser und effektiver erledigt werden können, sagen uns aber nicht, wie.
In der Fragestunde vom 21. März 2018 führten Sie dazu aus:
„Der Geschäftsverteilungsplan benennt künftig“
– und jetzt kommt es –
„ausdrücklich Grundsatzfragen der Umweltkriminalität und des Umweltstrafrechts sowie die Unterstützung der Fachabteilung bei Straftaten gegen die Umwelt.“
(Zuruf von Bodo Löttgen [CDU])Nun kommt im aktuellen Geschäftsverteilungsplan der Begriff „Umweltkriminalität“ kein einzi­ges Mal vor.
– Er ist öffentlich, Herr Kollege Löttgen.
(Lachen von Bodo Löttgen [CDU])
Ich habe den Begriff nicht gefunden. Auf diese Frage sagten Sie gestern: Es gibt gleich meh­rere Referate, die mit dem Thema befasst sind. – Da ist von spezifischen Rechtsfragen oder Grundsatzfragen die Rede. Aber das ist nicht das, was Sie am 21. März 2018 gesagt haben.
Vor allem sind Sie die Antwort schuldig geblieben, ob in Ihrem Hause unter diesen relativ diffus beschriebenen Zuständigkeiten weiterhin eine weisungsunabhängige Arbeit – das ist doch der Punkt – in diesem wichtigen Bereich möglich ist. Denn klar ist: Eine solche Arbeit kann eben nicht weisungsunabhängig in einer Fachabteilung geleistet werden, weil diese strukturell immer Weisungen unterliegt.
(Beifall von den GRÜNEN)
Die zweite Frage lautet also erneut: Wie, von wem und wo werden die Aufgabe der Stabsstelle weisungsunabhängig weiter wahrgenommen?
Hierzu noch eine Bemerkung: Sie haben gestern behauptet, es habe schon unter ihrem Vor­gänger Überlegungen zur Auflösung der Stabsstelle gegeben, ohne dass Sie dies belegen konnten. Und mit Nebelkerzen umwölkt verweisen Sie auf eine Personalakte, aus der Sie nicht zitieren können.
Wenn Sie diese Behauptung weiter vorschieben wollen, Frau Ministerin, fordere ich Sie auf, sie hier und heute zu belegen. Sagen Sie doch einmal, welche Hinweise Ihnen denn darauf vorliegen, dass die Vorgängerregierung Überlegungen angestellt hat, eine strukturelle Verän­derung vorzunehmen – und das hat nichts mit Personalakten zu tun – oder die Stabsstelle gar abzuschaffen.
Das können Sie nicht; denn diese Vorüberlegung hat es nie gegeben.
(Beifall von den GRÜNEN)
Wenn Sie diese Behauptung in den Raum stellen, sind Sie auch heute aufgefordert, hier klar zu benennen, woher Sie diese Idee überhaupt haben.
Drittens. Haben Sie persönlich entschieden, die Stabsstelle Umweltkriminalität abzuschaffen? Eigentlich war das ja eine rein rhetorische Frage. Denn jede Organisationsentscheidung be­züglich einer Umorganisation in einem Haus trifft die Ministerin oder der Minister und eben nicht der Staatssekretär. Merkwürdigerweise geben Sie auf diese Frage aber keine Antwort, obwohl sie einfach mit Ja oder Nein hätte beantwortet werden können. So fragt man sich:
Warum beantworten Sie diese Frage eigentlich nicht? Sie verweisen auf den Staatssekretär und bleiben bei Ihrer Nichtantwort.
Frau Ministerin, Ihnen muss doch klar sein, dass Sie mit dem hartnäckigen Nichtbeantworten dieser Frage dem Verdacht weiter Nahrung geben, dass letztendlich Ihre Entscheidung zur Auflösung dieser Stabsstelle im Zusammenhang mit einer der letzten Akten der Stabsstelle mit dem Titel „Schweinehaltung Betrieb Schulze Föcking“ steht.
(Beifall von den GRÜNEN und Christian Dahm [SPD])
Auch hier erwarten wir von Ihnen heute eine Antwort. Haben Sie nun diese Entscheidung zur Auflösung getroffen? Wenn ja: Warum? Mit welcher Begründung?
Stehlen Sie sich nicht immer wieder aus der Verantwortung, indem Sie auf Ihren Staatssek­retär und das LANUV verweisen und sagen: Wer will, kann ja selber in die Akten gucken.
Ich fasse zusammen: Sie haben Fragen des Parlaments hartnäckig und wiederholt nicht be­antwortet. Sie haben Ihren eigenen Antworten der vergangenen Fragestunde widersprochen und nicht erklären können, warum. Sie haben Abgeordnetenfragen uminterpretiert, um Ihre widersprüchlichen Aussagen zurechtzubiegen.
Ihr Auftritt gestern hat unser Vertrauen in Ihre Amtsführung erneut erschüttert, Frau Ministerin. Mit Ihrem Auftritt haben Sie weiter an Glaubwürdigkeit verloren.
Präsident André Kuper: Frau Kollegin, die Redezeit.
Monika Düker (GRÜNE): Ihr Auftritt hat gezeigt, dass Ihnen offenbar der nötige Respekt vor dem Parlament fehlt.
(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)
Präsident André Kuper: Die Redezeit ist überschritten.
Monika Düker (GRÜNE): Letzter Satz. – Wenn Sie heute entscheiden, diese Fragen weiter­hin nicht zu beantworten, werden wir unseren parlamentarischen Anspruch auf Transparenz und Information in einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss durchsetzen. – Danke schön.