Monika Düker: „Eine Kompensation wäre gerade für die unteren Besoldungsgruppen mehr als gerecht gewesen“

Zum Entwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes

Monika Düker (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich beginne einmal mit den Nettigkeiten und dem Positiven. Natürlich ist an den Gesetzentwürfen einiges gut und richtig.

Gut und richtig ist natürlich die Übernahme des Tarifergebnisses und der steuerbegünstigten Sonderzahlung als Baustein auch – das muss man erwähnen – für Anwärterinnen und Referendarinnen.

Richtig ist aus unserer Sicht auch die Umsetzung – Klammer auf: endlich; Ausrufezeichen; Klammer zu – der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2020 zur amtsangemessenen Alimentation für Beamtenfamilien mit bis zu zwei Kindern. Ob das ausreichend ist, wird – insbesondere in Bezug auf das Abstandsgebot – noch zu prüfen sein. Aber das werden wir ja in der Anhörung noch vertiefen.

Richtig ist natürlich auch – wer könnte dagegen sein? – die Streichung der Kostendämpfungspauschale. Allerdings, Herr Minister, ist hierbei Folgendes nur zu offensichtlich: vier Monate vor der Wahl. – Viereinhalb Jahre galt bei Ihnen das Dogma: Im Dienstrecht wird nur umgesetzt, was entweder vom Verfassungsgericht verordnet wird, und das auch nur auf den allerallerletzten Drücker, oder aber nichts kostet.

Es ist offensichtlich, was dieser Strategiewechsel nur vier Monate vor der Wahl ist. Es ist eine neue Spendierfreudigkeit bei Ihnen ausgebrochen. Aber es ist nicht glaubwürdig, dass damit auch ein dauerhafter Strategiewechsel für mehr Wertschätzung gegenüber unseren Beamtinnen und Beamten verbunden ist.

(Beifall von den GRÜNEN und Christian Dahm [SPD])

Leider aber sind diese drei, ich nehme mal an, letzten Gesetzesentwürfe dieser Landesregierung zum Dienstrecht auch ein Dokument verpasster Chancen.

Zur ersten verpassten Chance will ich auch – wie Kollege Zimkeit – hier sagen: Das ist kein Strategiewechsel im Umgang mit unseren Bediensteten und ihren Vertretern, den Gewerkschaften und Verbänden, die leider immer noch von dieser Regierung wie unangenehme Bittsteller behandelt werden.

Denn wie anders ist es zu verstehen, dass man einen Gesetzentwurf – ich habe den Gerichtsbeschluss vom 4. Mai 2020 bereits erwähnt; das ist schon ein bisschen her, Herr Minister – jetzt den Verbänden mit einer Stellungnahmefrist zu hochkomplexen verfassungsrechtlichen Fragen von einer Woche zustellt? Dieser Umgang zeugt nicht von Wertschätzung, sondern von dem genauen Gegenteil.

(Beifall von den GRÜNEN)

Verpasste Chancen: Herr Optendrenk, da haben Sie eine komplett andere Wahrnehmung als die direkt von Ihrer Politik Betroffenen, was die Steigerung der Attraktivität unseres öffentlichen Dienstes angeht. Schauen wir uns nur die unbesetzten Stellen und das Problem des Nachwuchsmangels an. Denn attraktiv, Herr Optendrenk, macht man den Beruf zum Beispiel – ich nenne nur dieses eine Beispiel; die Redezeit reicht sonst nicht aus – für Lehrerinnen an Grundschulen und der Sekundarstufe I nicht mit ein paar in diesem Gesetzentwurf versteckten wenigen Konrektorenämtern für Haupt- und Realschulen, die – Achtung, die Zahl! – Folgekosten von 14.000 Euro in diesem Jahr haben. Wow! Was für ein großartiges Geschenk.

Die allergrößte Mehrzahl dieser Beamtinnen und Beamten, dieser Grundschullehrer*innen für Haupt- und Realschulen, wartet immer noch auf gerechte Bezahlung,

(Beifall von den GRÜNEN)

auf die ihnen zustehende Bezahlung. Und das ist A13. Diese 14.000 Euro helfen da nun auch nicht wirklich weiter.

(Zuruf von Ralf Witzel [FDP])

Attraktiv macht man den öffentlichen Dienst zum Beispiel im Berufsfeld der Feuerwehr – um nicht nur über Lehrerinnen und Lehrer zu sprechen; schauen wir uns einmal die Feuerwehrbeamtinnen und ‑beamten an – auch nicht, wenn Sie sich weiterhin weigern, endlich eine Anpassung der Feuerwehrzulage oder Erschwerniszulage vorzunehmen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das sind Menschen, die im Schichtdienst stehen. Sie sind körperlich stark beansprucht. Sie riskieren für uns Leib und Leben. In der Coronazeit waren sie übermäßig beansprucht. Das sollte uns doch etwas mehr wert sein als eine Nullrunde bei der Feuerwehrzulage und der Erschwerniszulage.

Gerecht ist es aus meiner Sicht auch nicht, wenn man den Versorgungsempfänger*innen trotz steigender Verbraucherpreise eine faktische Nullrunde verordnet. Natürlich – das wäre auch logisch nicht erklärbar – sind Coronazulagen, der Coronabonus im Tarifvertrag, von der Denke her nicht auf Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragbar.

Aber eines ist doch klar – die Zahl ist vom Kollegen Zimkeit genannt worden –: Die letzte Erhöhung für Versorgungsempfänger*innen gab es Anfang 2021 mit 1,4 %. Im Jahr 2021 sind aber schon die Verbraucherpreise gegenüber 2020 um über 3 % gestiegen. 2022 gibt es jetzt eine Nullrunde für die Pensionärinnen und Pensionäre. Sie bekommen gar keine Erhöhung, erst wieder zum 1. Dezember 2022.

(Zuruf von Stephan Haupt [FDP])

Hier bestehen entsprechende Bedarfe. Ich habe noch gar nicht erwähnt, dass die Kosten der Krankenversicherung um 10 bis 15 % gestiegen sind usw. usf. Schauen Sie bitte nicht auf den pensionierten Staatssekretär, sondern einmal auf unsere Feuerwehrleute. Sie gehen mit A8 in Pension. Wissen Sie eigentlich, was so ein Pensionär, der es schafft, bis zum Ende durchzuhalten, durchschnittlich an Pension bekommt? Ich meine jemanden, der wirklich keine Ausfallzeiten hat, also das Maximum bekommt, das nicht alle kriegen. Es sind keine 2.500 Euro, die er an Pension hat. Da zahlen Sie in der Stadt wie Düsseldorf schon einmal die Hälfte der Pension für die Miete.

In diesen Einkommensgruppen zählt jeder Euro. Und Sie verweigern diesen Gruppen hier, die gestiegenen Lebenshaltungskosten auszugleichen. Man muss es ja nicht „Coronabonus“ nennen; das wäre auch falsch. Aber eine Kompensation wäre aus meiner Sicht gerade für die unteren Besoldungsgruppen mehr als gerecht gewesen.

(Zuruf von Markus Diekhoff [FDP])

Deswegen steigern diese Gesetzesentwürfe nicht die Attraktivität, sondern verringern sie. Gerecht sind sie auch nicht. – Alles Weitere dann in der Anhörung und im Ausschuss.

(Beifall von den GRÜNEN)

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