Monika Düker: „Das steht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entgegen“

Antrag der "AfD"-Fraktion zur Öffentlichkeitsfahndung

 Monika Düker (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! „Öffentlichkeitsfahndung“ bedeutet eine Fahndung, die sich über behördeninterne Maßnahmen hinaus an die gesamte Bevölkerung oder auch nur an einen begrenzten Personenkreis richtet. Sie erfolgt zum Beispiel dadurch, dass eine Beschreibung der oder des Gesuchten oder sogar der Name über Rundfunk, Fernsehen und im Internet bekanntgegeben wird.
–  So weit der Sachstand.
Die von meiner Vorrednerin und meinen Vorrednern schon beschriebene hohe Eingriffsintensität einer Öffentlichkeitsfahndung mit Personenbeschreibung, Namen, Phantombild, und das im Zusammenhang mit der näheren Beschreibung einer Straftat, verbunden mit erheblicher Breitenwirkung, erfordert eine Abwägung des öffentlichen Interesses an effektiver Strafverfolgung mit den Rechten der Betroffenen, hier vor allem dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. – So ist das in unserem Rechtsstaat, liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD.
Die bestehenden Regelungen in der Strafprozessordnung, die die AfD kritisiert oder abschwächen will, sorgen für die Beachtung von rechtsstaatlichen Prinzipien, etwa des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit.
Sie fordern nun eine grundsätzliche Beschleunigung, also wohl eine allgemeine Erleichterung der Öffentlichkeitsfahndung; so lese ich das. Das steht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit aus unserer Sicht entgegen. Daher lehnen wir Ihren Antrag ab.
Hinzu kommt – Kollege Katzidis hat das ausgeführt; das muss ich nicht wiederholen –, dass Ihr Antrag von allgemeinen Annahmen geprägt ist, etwa „Immer wieder kommt es dazu …“, „Wir haben mal gehört …, und deswegen meinen wir, wir müssten mal …“ Jeglicher Beweis für Ihre Annahme, dass das alles nicht funktioniert, fehlt. Sie liefern keine Beispiele aus der Praxis. Daher sehe ich überhaupt keinen Anlass, weiterhin über dieses Thema zu diskutieren.
–  Danke schön.
(Beifall von den GRÜNEN)

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