Monika Düker: „Das gilt es aufzuklären und nach vorne aus der Causa Wendt zu lernen“

Unterrichtung der Landesregierung zum Fall Wendt

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Monika Düker (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich empfehle in der Causa Wendt allen Beteiligten doch etwas mehr selbstkritische Reflexion. Die habe ich heute nicht bei allen festgestellt, mahne sie aber an. Denn die Causa Wendt wirft ja ein Licht auf eine jahrelange, unter Umständen jahrzehntelange Klüngelpraxis zwischen dem Staat auf der einen Seite und den Gewerkschaften auf der anderen Seite, die sowohl die verfassungsrechtlich gebotene Unabhängigkeit der Gewerkschaften in ein schlechtes Licht rückt als auch das Vertrauen in staatliches Handeln schwächt.
Vor dem Hintergrund kann ich es überhaupt nicht nachvollziehen, dass die Bundesleitung der DPolG am 9. März 2017 noch eine Presserklärung herausgegeben hat, in der steht – ich zitiere –:
„Er“
– also Rainer Wendt –
„wird deshalb auch weiterhin seine Stimme für die Beschäftigten in der Polizei erheben und deren berechtigte Forderungen formulieren.“
Ich frage die Mitglieder der Deutschen Polizeigewerkschaft: Wollen Sie wirklich von diesem Mann weiter vertreten werden? Wie glaubwürdig ist das noch, von einem Rainer Wendt vertreten zu werden?
Die DPolG muss sich fragen lassen, ob sie mit dieser Praxis, die Herr Wendt jahrelang initiiert hat, ihrem Anspruch, unabhängig arbeiten zu können, wirklich noch gerecht wird.
Alle Beteiligten hier sollten sich vielleicht auch einmal an die eigene Nase fassen. Deswegen finde ich das Instrument eines weisungsfreien Verwaltungsermittlungsverfahrens, das jetzt initiiert wurde, genau richtig. „Weisungsfrei“ heißt, den Sachverhalt ohne jeglichen Anschein irgendeiner politischen Steuerung aufzuklären. Es ist das eine, den Deal zu initiieren. Das andere ist, das Ganze zu dulden. Deswegen gehört die gesamte Zeitliste auf den Prüfstand, so wie es der Minister formuliert hat: Wer? Wann? Wo? Warum?
Damit komme ich zu dem nächsten Zitat, das mich verwundert hat. Im WDR sagt Herr Wolf am 16. März 2017:
„Zwischen Herrn Wendt, der im Übrigen bis 2012 Hauptpersonalratsmitglied war, und mir hat es keine Absprachen zu einer Freistellung gegeben.“
Nun ja! Die Absprachen zu der Freistellung waren das eine. Das andere ist – das wissen alle, die dem Parlament schon länger angehören –: Herr Wendt hatte in Duisburg große Probleme. Er wurde nach Mönchengladbach versetzt. Einfach so. Wurden da keine Absprachen getroffen? Nein, und da kam auch nicht das Parteibuch zum Tragen. Komischerweise hat Herr Wendt dasselbe Parteibuch wie der damalige Polizeipräsident in Mönchengladbach. Das war ein ganz normaler Versetzungsvorgang. – War es das?
Dann kam die Versetzung – er war ja dann schon komplett freigestellt – auf eine faktische Leerstelle ins LZPD inklusive einer Beförderung. Es geht ja nicht nur um die Freistellungsfrage, sondern es geht auch um Versetzungsvorgänge. Stellen und Beförderungen mussten organisiert werden. Das alles sind Vorgänge, die über die reine Freistellungsfrage hinausgehen. Und Herr Wendt war ja schon jahrelang nicht mehr da.
Da gab es keine Absprache mit dem damaligen Innenministerium, Herr Lürbke? – Diese Frage gehört doch genauso gestellt, Herr Biesenbach, wie die Fragen, die Sie zu Recht gestellt haben.
(Beifall von den GRÜNEN)
War das ein ganz normales Versetzungsverfahren: „Hier haben wir einen verdienten Polizeibeamten aus einer Kreispolizeibehörde, der in eine Landesoberbehörde versetzt wird“, wobei klar ist, dass er dort niemals arbeiten wird und auch schon in der alten Kreispolizeibehörde nicht gearbeitet hat? Wer macht denn solche Deals? Das läuft über die Personalabteilungen von zwei Behörden. Ist das business as usual?
Ich habe an den ganzen Abläufen sehr große Zweifel. Da gibt es viele Fragezeichen, ob es hier nicht auch – wie gesagt, das wird das Verfahren zeigen – politische Absprachen jenseits von Recht und Gesetz gab oder innerhalb eines Rechtsrahmens, der aber politisch gesteuert wurde – wie auch immer.
Das gilt es aufzuklären und nach vorne aus der Causa Wendt zu lernen. Es ist schon gesagt worden, dass eine Praxis Wendt künftig verhindert werden muss. Dafür braucht es klare Absprachen. Pauschale Freistellungen darf es nicht mehr geben.
Gewerkschaftsarbeit ist eine gesellschaftspolitisch wichtige Arbeit. Auch wir stellen uns einer Rechtsgrundlage nicht in den Weg, in der wir hier anlassbezogene Tatbestände definieren, für die es dann auch Freistellungen gibt.
Aus dem, was in der Causa Wendt aus dem Ruder gelaufen ist, gilt es aber, nach vorne zu lernen. Deswegen ist das Thema für mich mit der heutigen Debatte nicht beendet. Was da aus dem Ruder gelaufen ist und welche Verantwortlichkeiten da im Spiel sind, muss aufgeklärt werden. Deswegen ist es richtig, dass hier ein unabhängiges, weisungsfreies Verfahren gewählt wurde. – Schönen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN)

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