Monika Düker: „Damit folgt jetzt das Geld den Geflüchteten an die Kommune“

Gesetzentwurf zum Flüchtlingsaufnahmegesetz

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Monika Düker (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Kollegin Thönnissen, Sie müssen jetzt ganz stark sein; denn ich muss Sie leider enttäuschen. Dieses Gesetz hat nichts, aber auch gar nichts mit den zahlreichen CDU-Anträgen aus der Vergangenheit zu tun, sondern schlicht und einfach damit, dass wir mit diesem Gesetz die zweite Stufe der Vereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden umsetzen. Da zeigen wir uns – im Gegensatz zu Ihnen – vertragstreu. Das will ich auch gleich ausführen.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)
Denn die Vereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden beruhte auf einer Dreistufigkeit.
In der ersten Stufe haben wir das sogenannte Übergangsjahr 2016 geregelt, in dem wir ja noch keine Systemumstellung vornehmen konnten, und zwar mit Zustimmung der kommunalen Spitzenverbände. Ich sage es nur noch einmal rückwirkend: Es ging um die 10.000 € mit den Problemen der Verwerfungen, die wir auch immer wieder diskutiert haben.
Jetzt sind wir aber in der zweiten Stufe. Auch diese Umstellung auf eine Monatspauschale wurde genau so mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbar.
Liebe Frau Kollegin, ausdrücklich wollten alle drei kommunalen Spitzenverbände nicht das, was Sie wollen, nämlich eine nachgelagerte Spitzabrechnung. Vielmehr war die Vereinbarung von Monatspauschalen ausdrücklich im Sinne der Städte und Gemeinden. Genau so machen wir es jetzt auch.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)
Ich hatte gerade noch ein Gespräch mit Verwaltungsbeamten aus meinem Wahlkreis genau dazu. Die Frage, wie viel ein Flüchtling kostet – Sie müssen einmal mit den Praktikern reden –, ist für eine Gemeinde nicht einfach zu beantworten. Wie berechnen Sie denn zum Beispiel den Verwaltungskostenanteil eines Mitarbeiters im Sozialamt oder den Verwaltungskostenanteil eines Mitarbeiters im Wohnungsamt? Im Grunde ist ja die gesamte Kommunalverwaltung mit der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen beschäftigt.
Deswegen ist hier auch im Sinne der Kommunen eine nachgelagerte Spitzabrechnung ein Bürokratiemonster, das außer Ihnen niemand haben will. Deswegen werden wir weiter an dieser pauschalen Erstattung festhalten.
Jetzt kommt die dritte Stufe. Auch das ist vereinbart. Insofern müssen Sie das hier nicht immer wieder als Forderung vortragen. Die Frage, wie wir denn die realen Kosten ermitteln, war auch Gegenstand dieser Vereinbarung. Das haben wir auch mehrfach vorgetragen. Die Vereinbarung können Sie auch im Internet nachlesen. Vielleicht schauen Sie einmal hinein.
Wir brauchen ja endlich eine reale Aufstellung der Istkosten, weil angesichts dieser Probleme jede Stadt sagt, sie koste ein Flüchtling etwas anderes. Das ist wahrscheinlich auch richtig, weil überall unterschiedliche Kosten anfallen. Aber am Ende – bis jetzt ist mir das noch nicht vorgetragen worden – hat keiner eine Systematik entwickelt, wie wir diese Kosten tatsächlich erfassen können. Das ist nämlich im Detail schwieriger, als man denkt.
Insofern fahren wir mit der Vereinbarung in dieser zweiten Stufe erst einmal sehr fair und gut mit den Kommunen, indem wir sagen: Wir machen diese Pauschale.
Es wird auch – das ist ebenfalls vereinbart worden – eine dynamisierte Erhöhung geben. Eine dynamisierte Erhöhung ist bei der Bundespauschale – das sei nur einmal am Rande erwähnt –, bei dem, was wir vom Bund bekommen, nicht vereinbart worden. Auch hier zeigen wir uns den Kommunen gegenüber fair.
Was regeln wir jetzt mit diesem Gesetz noch an Dingen, die sich im System in der Vergangenheit als nicht praktikabel erwiesen haben?
Die Pauschale habe ich genannt. Damit folgt jetzt das Geld auch den Geflüchteten an die Kommune, und wir haben nicht mehr die Trennung in einerseits die Zahlung der FlüAG-Pauschale und andererseits die Zuweisung der Flüchtlinge.
Wir haben endlich eine vernünftige Regelung, wie in Extremsituationen die sogenannten Dispense erteilt werden. Auch das ist in der Vergangenheit nicht gut gelaufen. Das heißt: Wenn zur Vermeidung von Obdachlosigkeit mal ein Zuweisungsstopp erfolgen muss, gibt es auch hierfür jetzt verbindliche Regelungen.
Wir haben auch eine faire Anrechnungsregelung mit den Kommunen gefunden, die auch dem Aufwand entspricht, den sie für Landeseinrichtungen haben. Damit haben wir den Anreiz, den wir ja auch haben wollen, um eine Landeseinrichtung auf einem Gemeindegebiet betreiben zu können, erhalten. Es wird also einen Ausgleich geben, aber keinen so starken Ausgleich mehr, dass es zu diesen Verzerrungen zulasten anderer Gemeinden kommt.
Das sind Dinge, die wir hier in dem Gesetz in Vereinbarung mit den Spitzenverbänden genau so umsetzen.
Zur Frage der Bundesbeteiligung auch noch eine Anmerkung: Der Bund übernimmt derzeit nachgewiesenermaßen 20 % der Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen. Mit der Integrationspauschale in Höhe der vereinbarten 2 Milliarden €, die jetzt hinzukommt, sind es 30 %. Sie können nicht ernsthaft sagen, dass dies eine faire Kostenverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden ist. Auch da bleiben wir dran und werden mehr fordern; denn das ist vonseiten des Bundes immer noch nichts Faires, auch wenn Sie es hier so darstellen.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

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