Monika Düker: „Auch, weil der Anteil der Kommunen nicht ausreicht, werden wir uns enthalten“

Entwurf der Landesregierung zum zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2020

Monika Düker (GRÜNE): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Grundsätzlich begrüßen auch wir die Maßnahmen zur Weiterentwicklung der kreditwirtschaftlichen Unterstützungsangebote mit diesem zweiten Nachtragshaushaltsgesetz.
Die zusätzlichen Haftungsfreistellungen, die Erhöhungen, sind auch aus unserer Sicht angemessen und schließen Förderlücken der KfW-Programme – so weit, so gut.
Aber auch wir werden uns, wie ich jetzt schon mal ankündigen kann, enthalten, weil uns wesentliche Elemente fehlen.
Erstens hat die schriftliche Anhörung sehr deutlich gemacht, dass von verschiedener Seite Änderungen an der 80%igen Haftungsübernahme angemahnt werden.
Weil ich die Argumente nachvollziehen kann, verstehe ich auch nicht, warum es zu keinen Änderungen gekommen ist. Die KfW hat ihre Programmlinie angepasst – und das aus guten Gründen, nämlich weil sie die Erfahrung gemacht hat, dass durch Verzögerungen in den Abläufen Kredite gar nicht angekommen sind und nicht ausgezahlt werden können. Ich verstehe nicht, warum diese Anregung nicht aufgenommen worden ist. Das ist aus unserer Sicht notwendig.
Herr Lienenkämper, mit Haftungsfreistellungen lösen Sie – zweitens – nicht die Problematik der drückenden Altschulden. Dass mehr Kredite aufgenommen werden können und kreditwirtschaftliche Erleichterungen vorgenommen werden, ist gut und schön, aber wir brauchen zusätzlich zu diesen Maßnahmen dringend die Lösung der Altschuldenproblematik. Sie steht an und wird mit diesem Gesetz nicht anpasst.
Was uns fehlt – dritter Kritikpunkt –: Sie sagen, Sie hätten jetzt umfangreich frisches Geld für die Kommunen zur Verfügung gestellt, was ja gestern vorgestellt wurde. Das ist alles gut und schön. Wir haben die Auflistung gesehen.
Es ist aber doch so: Wenn wir an den 25-Milliarden-Rettungsschirm aus dem Blickwinkel der Kommunen mal ganz gerecht herangehen und dazu sagen, dass es 25 Milliarden Euro frisches Geld zur Bewältigung der Krise gibt, warum legt man dann nicht fest, der gerechte Anteil der Kommunen sei der Verbundsatz, wie es ja auch im GFG mit 23 % der Fall ist? Das wäre in Bezug auf den Rettungsschirm doch von vornherein eine Botschaft an die Kommunen gewesen, dass sie ihren gerechten Anteil erhalten.
(Beifall von den GRÜNEN)
Dann hätte man eine weit höhere Summe als in diesen kleinteiligen Sonderprogrammen und Investitionsdingen, die wir am Montag im HFA diskutieren werden, gehabt. Dann hätte man eine Summe gehabt und schauen können, was man diesbezüglich an Investitionshilfen und anderen Förderprogrammen machen kann.
Auch deswegen, weil der Anteil der Kommunen auch nach diesem Nachtragshaushaltgesetz und mit den Ankündigungen für den Rettungsschirm aus unserer Sicht nicht ausreicht, werden wir uns enthalten.
Zum Schluss möchte ich mich aber bedanken, weil ich mich sehr darüber freue, dass wir heute Morgen unter den demokratischen Fraktionen einvernehmlich einen Antrag für die Opfer und die Hinterbliebenen der Todesopfer der Loveparade vor zehn Jahren beschlossen haben, mit dem wir über die Soforthilfen hinaus einmalige Geldleistungen über einen Fonds beauftragt haben. Das haben wir auch noch direkt heute Morgen in das Nachtragshaushaltgesetz einfügen können – interfraktionell und einvernehmlich –, sodass mit diesem zweiten Nachtrag in diesem Fonds, der jetzt starten und zu dem es jetzt Richtlinien geben kann, wie das Geld angemessen und gut ausgezahlt wird, letztlich 5 Millionen Euro zur Verfügung haben. Auch dies war im großen Einvernehmen und sehr schnell möglich, genauso wie der Antrag heute Morgen. Darüber freue ich mich.
Insgesamt fehlt uns aber doch zu viel, um dem Nachtragshaushalt zuzustimmen. Deswegen werden wir uns enthalten. – Danke schön.
(Beifall von den GRÜNEN)

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