Michael Röls-Leitmann: „Wichtig, dass wir alle Hemmnisse für den Ausbau der erneuerbaren Energien parallel aus dem Weg räumen“

Zum Entwurf der Fraktionen von CDU und GRÜNEN im Landtag zur Änderung des Baugesetzbuches - zweite Lesung

Portrait Michael Röls

Michael Röls-Leitmann (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Ich glaube, wir sind in einer guten Woche für die Windenergie in Nordrhein-Westfalen, Herr Stinka, und ich glaube auch, dass die Dinge nicht so schlecht aussehen, wie Sie es gerade hier teilweise dargestellt haben.

(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

Es ist kein Geheimnis, dass unsere beiden Fraktionen in Sachen 1.000-Meter-Mindestabstand immer schon einer Meinung waren. Dementsprechend erfreulich finde ich ganz persönlich, dass wir jetzt an diesem Punkt sind. Aber weil wir am Freitag offenbar noch eine dritte Lesung im Landtag dazu haben werden, möchte ich die zusätzliche Redezeit sinnvoll nutzen, um ein paar Dinge geradezurücken, die in der Debatte in den letzten Wochen so ein bisschen danebengeraten sind.

Legen wir los mit dem Missverständnis, das immer wieder bei Einzelnen aufgekommen ist: Die Sorge ist, dass durch die Abschaffung des 1.000-Meter-Abstandes künftig Windenergieanlagen wenige Meter vor der eigenen Haustür gebaut werden dürfen. Das ist falsch. Richtig ist: Nach wie vor kommen bauordnungsrechtliche und immissionsschutzrechtliche Abstandsregelungen zur Geltung. Diese liegen unter 1.000 m, aber es wird eben auf die konkrete Anlage, auf die konkrete Situation vor Ort geguckt. Damit sind die 1.000 m eine pauschale Abstandsregelung, es ist aber nicht das Ende aller Abstände. Aber es ist eben die Rückkehr dazu, dass wir in Nordrhein-Westfalen geeignete Flächen nicht mehr pauschal eingrenzen, sondern das, was an Potenzial da ist, komplett für den Ausbau der Windenergie zur Aktivierung freigeben. Aber um es mit aller Klarheit zu sagen: Es wird niemandem eine Windenergieanlage in den Vorgarten gesetzt.

(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

Der Fraktionsvorsitzende der FDP-Fraktion hat sich gestern geäußert, der 1.000-Meter-Abstand schaffe Rechtssicherheit. Er sagt das, als wenn die Abschaffung des 1.000-Meter-Abstandes Rechtsunsicherheit bedeuten würde. Das ist falsch.

(Zuruf von Dietmar Brockes [FDP])

Richtig ist, dass es überhaupt gar keinen Einfluss auf die Rechtssicherheit hat, ob wir diese Gesetzesänderung beschließen oder nicht. Es hat Einfluss darauf, was die Verfügbarkeit der planerisch zulässigen Flächen für die Windenergie angeht. Rechtsunsicher ist dabei gar nichts. Das bestätigen Ihnen auch alle, die es mit den erneuerbaren Energien gut meinen, weil sie eben verstanden haben, dass der Ausbau der Windenergie und der Ausbau der erneuerbaren Energien eine relevante Aufgabe für das Erreichen unserer Klimaziele und auch für unseren Wirtschaftsstandort ist.

Deswegen finde ich es wichtig, dass wir alle Hemmnisse für den Ausbau der erneuerbaren Energien parallel aus dem Weg räumen und nicht alibimäßig eine Rosine herauspicken und sagen: Da müsste man was tun, aber den Rest lassen wir unangetastet. – Das ist kein ehrlicher Einsatz für eine gelingende Energiewende in unserem Land.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt von der CDU)

Ein Drittes möchte ich noch nennen. Es gab Interpretationen, dass die neue Logik, wie wir das machen – weg von Abständen, hin zur Flächenausweisung –, einen Deckel für den Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen bedeuten würde.

Das ist falsch. Richtig ist, dass es ein Minimum ist. Es stellt ein Minimum dar, das erst einmal ausreichend ist, um unsere Ausbauziele zu erreichen.

Wir werden jedoch überall, wo vor Ort der Wille vorhanden ist, mehr zu tun, immer bekräftigen und unterstützen, einen größeren Beitrag für den Ausbau der erneuerbaren Energien zu leisten. Die Zeiten, in denen es darum geht, bei der Windenergie zu begrenzen und abzuwehren, sind in Nordrhein-Westfalen komplett vorbei. Wir gehen jetzt einen weiteren Schritt in die Richtung, das in unserem Bundesland zu ermöglichen.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Mir ist auch wichtig, etwas dazu zu sagen, dass immer wieder angeführt wurde, man dürfe diese Abstandsthematik nicht überhöhen, weil es auch viele andere Punkte gebe. Das würde ich nur dann gelten lassen, wenn nicht viele andere Punkte gleichzeitig angegangen würden. Das passiert aber.

Parallel zur Abschaffung des pauschalen Mindestabstands von 1.000 m, den wir in dieser Woche vornehmen, gibt es die Erarbeitung des Landesentwicklungsplans für die erneuerbaren Energien.

Es gibt die Arbeit der Taskforce in der Landesregierung zur Ausbaubeschleunigung, bei der es darum geht, wie wir die Genehmigungsverfahren beschleunigt, digitalisiert und vereinheitlicht bekommen.

Wir haben die Beschleunigungsflächen an den Start gebracht.

Die Regionalplanung ist auf dem Weg.

Wir arbeiten in den regierungstragenden Fraktionen an dem Bürgerenergiegesetz, das eine Beteiligung ermöglicht; Sie haben es eben angesprochen, Herr Stinka.

Das alles und noch einiges mehr passiert parallel. Deswegen handelt es sich um keinen kleinen, sondern einen relevanten Schritt.

Im Bündel haben wir in Nordrhein-Westfalen im letzten Jahr den richtigen Wechsel hin zur Ermöglichung der erneuerbaren Energien erlebt. Es ist eine gute Woche für Nordrhein-Westfalen und eine gute Woche für alle, die es mit den erneuerbaren Energien gut meinen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)