Michael Röls-Leitmann: „Der Windenergieausbau in Nordrhein-Westfalen ist eine riesige Erfolgsgeschichte“

Zum Entwurf der Landesregierung für das Bürgerenergiegesetz NRW - erste Lesung

Portrait Michael Röls

Michael Röls-Leitmann (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Der Windenergieausbau in Nordrhein-Westfalen ist eine riesige Erfolgsgeschichte. Wir laufen von Rekord zu Rekord, sowohl beim tatsächlichen Zubau als auch bei Inbetriebnahmen und Genehmigungen.

Wir haben in der schwarz-grünen Koalition immer klargemacht: Für uns ist es ein Zweiklang aus Ambition und Akzeptanz.

Diesen enormen, aber auch notwendigen Zubau haben wir vor zwei Jahren mit dem Bürgerenergiegesetz flankiert. Ich glaube, im Großen und Ganzen kann man zum heutigen Zeitpunkt bereits sagen, dass auch das Bürgerenergiegesetz ein enormes Pfund für diesen Ausbau ist. Die Rückmeldungen sind überwiegend unfassbar positiv.

Hier wird Menschen in ihrem ganz konkreten Lebensumfeld finanzielle Teilhabe am Ausbau ermöglicht. Durch dieses Gesetz werden direkte Transformationsgewinnerinnen und Transformationsgewinner hervorgebracht. Es generiert vor Ort Verbündete für den Ausbau und für die Windenergie. Das finden wir unglaublich positiv.

(Beifall von den GRÜNEN und Dr. Jan Heinisch [CDU])

Es liegen 80 Beteiligungsentwürfe vor. 24 Beteiligungsvereinbarungen wurden geschlossen. Meine Zahlen sind ein bisschen anders als die der Ministerin. Ich glaube, das liegt daran, dass ich erst heute bei der relativ kurzfristigen Redevorbereitung die Daten aus der Transparenzplattform der Landesregierung heruntergeladen habe. Auch diese Transparenzplattform ist ein Produkt dieses Gesetzes. Sie hat es mir ermöglicht, hier, was den Fortschritt der eingegangenen Beteiligungsvereinbarungen angeht, aktueller als die Ministerin zu sprechen.

(Heiterkeit von Wibke Brems [GRÜNE] und Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])

Das finde ich gar nicht einmal verkehrt. Es zeigt, dass es in der Praxis immer mehr Berührungspunkte mit diesem Gesetz gibt.

Ich finde es sehr positiv und halte es für eine sehr gute Sache, dass wir mit diesem Gesetzentwurf die Möglichkeit einer vorgezogenen Teilevaluation haben, die wir gerne auch im parlamentarischen Verfahren, in der Anhörung etc., fortsetzen können. Neben den Vorschlägen und Punkten, die die Landesregierung heute hier einbringt, können wir uns ein weiteres Mal an die Praxis halten: Was gibt es an Rückmeldungen, die wir aufgreifen möchten?

Die Eigenversorgung wird zur Direktversorgung bei Industriebetrieben. Das ist ein wichtiger Punkt. Damit ändert die Landesregierung etwas, das wir, als wir das Gesetz erstellt haben, eigentlich immer so gedacht hatten. Die Direktstromversorgung von Industriebetrieben erfolgt oftmals eben nicht durch den eigenen Betrieb, sondern durch ein Partnerunternehmen. Das soll ermöglicht werden. Diese Präzisierung des Begriffs der Direktversorgung finden wir sehr gut.

Auch die Fristen sollen an das angepasst werden, was teilweise mit kommunalen Gremienläufen einhergeht. Das sind Rückmeldungen, die mich im parlamentarischen Raum aus der Praxis erreicht hatten. Das ist mit Sicherheit ein wichtiger Schritt für die Verbesserung der Anwendbarkeit des Bürgerenergiegesetzes.

Mit der Einführung einer ergänzenden Beteiligung an Anlagen, die außerhalb von kommunalen und regionalen Windenergiegebieten liegen, wird ein Signal an diejenigen Kommunen gesendet, bei denen der landespolitische Steuerungsanspruch trotz sehr schneller Umsetzung der Regionalplanung noch nicht greifen konnte. Auch hier ist festzuhalten, dass es sich um eine sehr maßvolle Regelung handelt. Dadurch wird keine Anlage unwirtschaftlich. Vielmehr ist es ein Signal und eine zusätzliche finanzielle Teilhabe für die Standortkommunen bzw. bei einem verhandelten Beteiligungskonzept, das vorgeschaltet vereinbart wurde.

Ich freue mich sehr auf die weitere Debatte im Ausschuss und die Anhörung zu diesem Bürgerenergiegesetz – aber nicht etwa, weil es so riesigen Änderungsbedarf geben würde, da es insgesamt ein sehr gutes Gesetz ist, das auch sehr austariert ist. Wir wollen es noch besser machen – im Sinne einer vorgezogenen Teilevaluation. Dann ist es nur folgerichtig, den Evaluationszeitpunkt 2028 ein Stück weit nach hinten zu schieben; denn jedes halbe Jahr müssen wir das Ganze auch nicht machen.

Ich freue mich auf die weiteren Beratungen und wünsche eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Rutsch.

(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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