Mehrdad Mostofizadeh: „Kinderschutz und Menschenrechte müssen auch in Pandemiezeiten oberste Priorität haben“

Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP zu pandemiebedingte Sondersituationen

Mehrdad Mostofizadeh

Mehrdad Mostofizadeh (GRÜNE): Leider sind wir noch mitten in der Pandemie. Nach aktuellen Zahlen stehen wir gemeinsam in den nächsten Wochen wieder vor schwierigen Entscheidungen.
Es ist deshalb gut, dass die Landesregierung mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf einige Vorschriften verlängern möchte, die sich in den letzten Monaten bewährt haben.
Bezüglich des Verfahrens und inhaltlich möchte ich aber jeweils zwei Punkte ansprechen, die wir kritisch sehen:
Anders als im Frühjahr, wo wir gemeinsam vorgegangen sind, hat diese Gemeinsamkeit bei diesem Gesetzesentwurf bisher gefehlt. Dies bemängeln wir, weil wir nur gemeinsam diese Krise bewältigen werden.
Zudem muss man sagen, dass uns die Pandemie diesmal nicht überrumpelt hat, sondern diese Entwicklung absehbar war. Deshalb verwundert uns der Alleingang umso mehr. Wir hätten auch erwartet, dass weitere gesetzliche Anpassungen angedacht werden.
Deshalb stellt sich für das gesamte zukünftige Vorgehen die Frage, ob es die Landesregierung langsam mal schafft, aus den ständigen „Hauruck-Verfahren“ herauszukommen und in ein geordnetes und mit uns abgestimmtes Verfahren überzugehen.
Wir Grüne sind dafür, dass das Parlament wieder das Organ wird, welches die Regelungen zur Bekämpfung der Pandemie erlässt. Wir haben zunehmend Bedenken, dass die Landesregierung Grundrechtseingriffe über Rechtsverordnungen bestimmt. Hier im Landtag müssen die Entscheidungen getroffen werden.
Aber auch inhaltlich können wir diesen Gesetzesentwurf nicht einfach so durchwinken. Anders als der Titel des Gesetzes suggeriert, enthält der Gesetzesentwurf an zwei Punkten auch weitergehende Änderungen, die nicht mit der Pandemie zu begründen sind.
So sehen wir bei Art. 1 des Gesetzes, der sich mit der Entfristung des § 87 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 vorsieht, noch Klärungsbedarf. Grundsätzlich befürworten wir die Beschleunigung von Bauvorhaben. Es erscheint aber zumindest fraglich, ob durch die Entfristung nicht nur das Verfahren innerhalb der Behörden dauerhaft beschleunigt werden soll, sondern ob auch Rechte von Dritten, wie zum Beispiel von Nachbarn, durch die Streichung von Fristen und Formerfordernissen ausgehebelt werden. Denn die Nr. 7 benennt alle Form- und Fristerfordernisse der gesamten Landesbauordnung und nicht nur diejenigen des § 71 BauO NRW.
Zudem benötigen wir für den Änderungsvorschlag unter Nr. 2 des Artikels 7 Diskussionsraum in den Ausschüssen.
Klar ist, dass die Wirtschaftswege frei bleiben sollen. Ebenso klar ist aber auch, dass diese Regelung Kinder schützt. Es ist nicht ersichtlich, warum nicht alternative Kontrollinstrumente in Erwägung gezogen wurden. Diese Regelung in jetziger Form schützt Kinder. Kinderschutz und Menschenrechte müssen auch in Pandemiezeiten oberste Priorität haben.
Der Überweisung in die Ausschüsse stimmen wir natürlich zu.