Mehrdad Mostofizadeh: „Wir wollen Vermögen des Landes in den Landeshaushalt transparent eingliedern“

Gesetzentwurf zur Neuordnung im Bereich der Schul- und Studienfonds

Mehrdad Mostofizadeh

Mehrdad Mostofizadeh (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den geschichtlichen Aufriss hat bereits Frau Kollegin Gebhard gemacht. Jetzt gibt es hier etwas Aufruhr, weil es die Piratenfraktion für nötig hält, eine dritte Lesung zu diesem Tagesordnungspunkt zu beantragen. Dazu können sich gleich die Kolleginnen und Kollegen selbst noch einmal äußern.
Ich möchte schon zwei Punkte, die ich in der Anhörung sehr beeindruckend fand, anführen. Alle Rechtsgelehrten, außer der vermeintlich betroffenen Hochschulrektorin, haben in der Anhörung eindeutig dargelegt, dass das richtig ist, was der Kollege Optendrenk eben gesagt hat, nämlich dass es sich hierbei um ein nicht selbstständiges Vermögen des Landes handelt, das mit einer bestimmten Zweckbindung per Gesetz versehen ist, und dass man diese Zweckbindung durch ein einfaches Gesetz des Landtages Nordrhein-Westfalen wieder aufheben kann. Darum geht es hier heute.
Wir wollen Vermögen des Landes in den Landeshaushalt transparent eingliedern und haben bei der Zweckbindung gleichzeitig für eine Entschädigung der katholischen Kirche zu sorgen. Da ist ein Verhältnis von 60 zu 40 gewählt worden. Im Übrigen entspricht das dem Vorschlag des Vorgängers des jetzigen Finanzministers, nämlich dem Vorschlag von Finanzminister Dr. Linssen.
Diese Landesregierung führt also nur das Handeln der Vorgängerregierung konsequent weiter.
(Unruhe)
Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bitte um Ihre Aufmerksamkeit. Ich freue mich, dass so viele Kolleginnen und Kollegen in den Plenarsaal kommen und an dieser Debatte teilnehmen. Ich bitte aber, sich entsprechend zu verhalten, damit der Abgeordnete seine Rede vortragen kann. Ich bitte um mehr Ruhe im Plenarsaal.
Mehrdad Mostofizadeh (GRÜNE): Danke schön. – Der Finanzminister Dr. Walter‑Borjans führt also nur das konsequent weiter fort, was die schwarz-gelbe Regierung, also auch die FDP, damals mit eingestielt hat. Es geht jetzt darum, das zu einem vernünftigen Ende zu bringen.
Außerdem geht es heute um nicht mehr und nicht weniger als den Haushalt transparenter zu machen. Insofern ist auch der FDP-Vorschlag alles andere als hilfreich. Die FDP schlägt nämlich vor, bestehendes Vermögen des Landes wieder in eine Stiftungslösung hineinzupacken und wieder dem Gesetzgeber, also uns, einer freien Entscheidung zu entziehen und wieder einen Nebenhaushalt zu bilden. Das halten wir schlicht für falsch.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein weiterer Punkt in der Anhörung war sehr beeindruckend, nämlich das Auftreten der Hochschule selbst, die meint, Stiftungsnehmerin zu sein. Das ist schlicht falsch. Das ist von allen Juristen so dargelegt worden. Letztlich ist dies auch von Frau Dr. Nelles selbst eingeräumt worden.
(Vorsitz: Präsidentin Carina Gödecke)
Insofern finde ich es einigermaßen befremdlich, dass solche Vokabeln – da zitiere ich wörtlich – gebraucht werden: Es erstaunt aus Sicht von Frau Dr. Nelles heute, dass dies sogar in der Zeit des nationalsozialistischen Unrechtsregimes der Fall gewesen ist. – Sie hatte damit eingeleitet, dass auch die Nazis nicht auf die Idee gekommen seien, dieses Vermögen des Landes – eindeutig des Landes – in den Landeshaushalt zu überführen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das in einer Anhörung einzubringen, finde ich schlicht unanständig und unangemessen.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)
Jetzt nach vorn gerichtet: Die grüne Fraktion wird dem Gesetzentwurf in dieser Fassung zustimmen. Andere Fraktionen winden sich ja ein bisschen. Die CDU-Fraktion hat nach handwerklichen Fehlern gesucht. In der Anhörung sind alle Fälle durchgegangen worden, bei denen es vermeintlich Probleme bei der Grundstücksbewertung gab. Die konnten von den Gutachtern alle aufgeklärt werden. Also ist es eher ein Feigenblatt, das hier vorgehalten wird.
Ich kann nur appellieren: Stimmen Sie diesem Gesetzentwurf zu. Sorgen Sie für mehr Transparenz, und sorgen Sie dafür, dass im föderalen System die Bildung dem Staat – das ist klar – und nicht der Stiftung zugewiesen wird, sondern der Staat für die Hochschulfinanzierung zuständig ist!
Wenn sich einzelne Stifter auf eigene Kosten und nicht aus Mitteln, die dem Land gehören, beteiligen wollen, sind sie herzlich eingeladen, eigene Stiftungen zu gründen und die Hochschulen in ihrer Arbeit zu unterstützen. Das ist nicht nur erlaubt, sondern von dieser Landesregierung ausdrücklich gewünscht. Aber Landesvermögen als Stiftungsvermögen in einem separaten Haushalt auszugliedern, halten wir für falsch und stimmen dem auch nicht zu.
Ich bitte um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Mehr zum Thema

Haushalt & Finanzen