Mehrdad Mostofizadeh: „Wir werden alles tun, damit die Murkserei in diesem Hause endlich ein Ende hat

Entwurf der Landesregeirung zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes

Mehrdad Mostofizadeh

Mehrdad Mostofizadeh (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ehrlich gesagt, Herr Präsident, war ich etwas überrascht, dass Sie nicht eingegriffen haben, als der Kollege Geerlings hier vorgetragen hat. Ich hatte bisher gedacht, dass Entscheidungen des Präsidiums oder von Sitzungsvorständen entweder im Ältestenrat oder in dafür vorgesehenen Obleuterunden verhandelt werden und nicht hier im Plenum.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)
Ich möchte aber auch auf die Anhörung zurückkommen, Herr Kollege Höne. Was die Länge der Anhörung betrifft, kann ich den geneigten Zuhörerinnen und Zuhörern, die heute hier sind, nur Folgendes mitteilen: Der Kollege Höne hatte keine Frage an die Sachverständigen, als die FDP in der ersten Runde aufgerufen wurde.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Stefan Kämmerling [SPD]: Genau so war das!)
Das passt letztlich ins Bild des ganzen Verfahrens, das Sie hier abgeliefert haben. Am 10.10. letzten Jahres hat Innenminister Reul einen Gesetzentwurf eingebracht. Ich zitiere aus dem Plenarprotokoll:
„Aktuelle Veränderungen im Landtags- und Bundestagswahlrecht sind ebenso zu berücksichtigen wie Erfahrungen aus der Verwaltungspraxis. Zugleich sind die Vorschriften an die jüngste Rechtsprechung anzupassen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung trägt diesen Anforderungen Rechnung.“
Die Landesregierung sah keine Notwendigkeit, die Stichwahl bei der Bürgermeisterwahl ab- zuschaffen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist die Ausgangslage, mit der wir gestartet sind.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)
Herr Kollege Geerlings, um Ihnen das mal sehr klar zu sagen: Wer das Wahlrecht ändert, muss es begründen – und nicht die Opposition, die es nicht will. Das haben Sie nicht getan.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)
Wo ist es denn erforderlich, dass die Stichwahl abgeschafft wird? Dass es weniger Stichwahlen gibt, ist doch nicht der Punkt. Wir hatten eine höhere Zustimmung in allen 43 Stichwahlen, die 2015 im kreisangehörigen Raum stattgefunden haben. Selbst die Zweitplatzierten hatten in der Regel mehr Stimmen als im ersten Wahlgang. Ein Drittel hat sich bei der Wahl auch noch anders entschieden. Das zeigt, die Stichwahl ist gut, sie wirkt, und sie führt zu den richtigen Ergebnissen.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)
Sie liegen auch, ehrlich gesagt, schlichtweg normativ falsch. Es geht doch um die Zustimmung zu demjenigen oder derjenigen, der oder die Oberbürgermeister bzw. Oberbürgermeisterin wird. Die Zustimmung zu der jeweiligen Person wächst, wenn es eine Stichwahl gibt; sie nimmt nicht ab. Das hat auch der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Dr. Bertrams, in seiner Stellungnahme im „Kölner Stadt-Anzeiger“ klargemacht. Sie liegen sogar bei der Beurteilung Ihres eigenen Antrags normativ völlig falsch, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)
Anders als Herr Dr. Geerlings sehe ich auch, dass sich seit der zweiten Lesung sehr wohl eine ganze Menge verändert hat. Wir hatten hier gestern Nachmittag die Gelegenheit, den Verfassungsminister zu befragen. Der Verfassungsminister hat ein ziemlich klares Bild gegeben. Er hat nämlich gesagt: Kann man machen, muss man aber nicht machen. – Das ist aber nicht eine Herleitung, wie sie das Verfassungsgericht fordert.
(Christian Dahm [SPD]: So ist es!)
Das Verfassungsgericht sagt: Ihr müsst nachweisen, dass es erforderlich ist. – Es geht nicht darum, ob es euch Spaß macht oder nicht Spaß macht, liebe Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)
Herr Innenminister Reul, deshalb wäre es erforderlich gewesen, dass sich Ihr Haus systematisch mit den Fakten seit der Wahl 2011, also seit die Stichwahl hier wieder eingeführt worden ist, auseinandergesetzt hätte. Es hat eine Auseinandersetzung gegeben, nämlich im Zusammenhang mit der Wiedereinführung. Auch 2014 hat das Innenministerium, damals unter der Führung von Ralf Jäger, sehr wohl eine Beurteilung vorgenommen. Die Evaluation hat auch damals ergeben: Die Wiedereinführung der Stichwahl war erfolgreich, und sie war auch sinnvoll.
(Bodo Löttgen [CDU]: Ja, 2014!)
Das ist der Stand, den wir im Moment von der Regierung auf den Tisch gelegt bekommen haben. Wir haben von der Regierung keine neuen Zahlen, keine neuen Fakten und keine Informationen über eine Veränderung der Meinungsbildung bekommen. Deshalb muss ich das so interpretieren: Sie halten es nicht für erforderlich, diese Zahlen vorzulegen – und sie wollen es auch nicht –, um das nachweisen zu können. Das muss man an der Stelle sehr klar konstatieren.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)
Einen Punkt will ich an der Stelle noch anmerken, was die Wahlkreise und das Prozedere überhaupt betrifft: Der Staatssekretär hatte in der Sitzung des Kommunalausschusses darauf hingewiesen, es wäre gut, wenn wir zügig agieren würden, weil die Kommunalwahl vorbereitet werden muss. Die Kommunalwahl ist so nah, dass wir im August die Wahlkreise bestimmen müssen. Die Kommunalwahl findet nicht irgendwann statt, sondern die Verwaltungen müssen jetzt ganz konkret handeln.
Deswegen kann ich Ihnen auch nur ins Stammbuch schreiben: Es ist falsch, egal wie man das normativ sieht, an dieser Stelle so am Wahlrecht herumzuhampeln. Es ist ein schwarzer Tag für die Demokratie in Nordrhein-Westfalen. Das, was Sie machen, ist Murkserei und hat mit einem vernünftigen Verfahren nichts zu tun.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)
Wir Grüne werden das ablehnen. Wir werden vor das Verfassungsgericht ziehen, und wir werden alles tun, damit die Murkserei in diesem Hause endlich ein Ende hat. – Vielen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

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