Mehrdad Mostofizadeh: „Wichtig ist die ausdrückliche Festlegung im Gesetz, dass sich die Tätigkeiten nur auf die parlamentarische Arbeit beziehen dürfen“

Zum Entwurf der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und GRÜNEN zur Änderung des Abgeordnetengesetzes

Mehrdad Mostofizadeh

Mehrdad Mostofizadeh (GRÜNE): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es handelt sich in der Tat um einen gemeinsamen Gesetzentwurf von CDU, SPD, FDP und Grünen. Deswegen bitte ich natürlich auch um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Die wesentlichen Inhalte wurden eben genannt.

Ein Inhalt war mir jedoch nicht ganz bekannt; denn das „dem Parlament aufs Dach steigen“ wird jetzt nicht neuerlich geregelt, weil der Präsident bereits im Rahmen des Hausrechts entsprechend eingreifen kann. Drei andere Sachverhalte sind aber jetzt ausdrücklich geregelt.

Das Thema „Führungszeugnisse für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionen und der Abgeordneten“ wurde bereits angesprochen. Demzufolge zieht es Rechtsfolgen nach sich, wenn Führungszeugnisse nicht vorliegen, indem dann schlicht keine entsprechende Erstattung stattfindet.

Wichtig ist ferner die ausdrückliche Festlegung im Gesetz – wobei das eigentlich selbstverständlich ist –, dass sich die Tätigkeiten nur auf die parlamentarische Arbeit beziehen dürfen; das war letztlich auch Gegenstand der Klage, die gerade angeführt worden ist. Darauf achtet der Präsident genauso wie die Präsidentin des Deutschen Bundestages und die Verwaltung jetzt in besonderer Weise. Das ist gut so.

Gut ist auch, dass der Präsident oder die Präsidentin des Landtages – das wollten wir hier noch einmal ausdrücklich rechtlich sauber formulieren – hausrechtliche Verfügungen erlassen kann, womit Beschäftigten der Abgeordneten oder der Fraktionen der Zugang zum Landtag verwehrt werden kann, wenn ein Fehlverhalten vorliegt. Das musste gesetzlich noch einmal klargestellt werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir Grünen empfehlen ebenfalls, diesem Gesetzentwurf ausdrücklich zuzustimmen. Denn – das möchte ich an der Stelle sagen – dieses Parlament ist natürlich auch von einem hohen Vertrauen gekennzeichnet. Dies ist nur dann möglich, wenn – das ist gerade mehrfach gesagt worden – die entsprechende Sicherheit auch gewährleistet ist. Gerade nach innen hatten wir eigentlich immer ein hohes Vertrauen untereinander. In dieser Legislaturperiode sind Schritte erforderlich geworden, dies in besonderer Weise zu regeln.

Es handelt sich im Wesentlichen um technische Umsetzungen, die allerdings für die Arbeit hier im Hause sehr wohl notwendig sind. Gern hätten wir mehr weitergehende Punkte diskutiert. Das werden wir jetzt in diesem Gesetzentwurf nicht können. Ich möchte auf zwei Punkte hinweisen.

Der erste Punkt ist die Frage der Transparenz, was die Veröffentlichung von Zulagen von Abgeordneten oder anderen anbetrifft. Wir veröffentlichen das in einem Register insgesamt.

Der zweite Punkt geht ein Thema an, das im Bundestag von großer Bedeutung war – Stichwort „Maskenaffäre“. Da sind wir in Nordrhein-Westfalen schon sehr weit, denke ich. Aber wir sollten uns in der neuen Legislaturperiode durchaus noch einmal die Zeit nehmen, zu überlegen, inwieweit Regelungen zur Gewinnausschüttung oder auch generell ein Verbot von Lobbytätigkeiten in den Fraktionsgesetzen formuliert werden können.

Wir könnten uns ferner vorstellen – das ist meine letzte Bemerkung –, dass unflätiges Verhalten von Abgeordneten durchaus mit einem Ordnungsgeld belegbar ist. Das war jetzt nicht verhandelbar und auch nicht durchsetzbar, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Zuruf von Gabriele Walger-Demolsky [AfD])

– Die richtige Fraktion hat sich an dieser Stelle auch direkt zu Wort gemeldet.

Deswegen kann ich den Abgeordneten des Hohen Hauses empfehlen, diesem Gesetzentwurf so zuzustimmen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU, der SPD und der FDP – Gabriele Walger-Demolsky [AfD]: Ihr wärt heute dran gewesen!)