Mehrdad Mostofizadeh: „Sie haben uns an Ihrer Seite, wenn es darum geht, das Schulgeld abzuschaffen“

Gesetzentwurf der Landesregierung zum Gesundheitsfachberufeweiterentwicklungsgesetz

Mehrdad Mostofizadeh

Mehrdad Mostofizadeh (GRÜNE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um das wunderbare Gesundheitsfachberufeweiterentwicklungsgesetz – eine super Wortschöpfung; wir wollen auch nicht, dass das Geburtstagskind dieses Wort heute Abend noch aus- sprechen muss – steht es ernster, als es in den Debattenbeiträgen angeklungen ist. Wir finden eine Rechtslage vor, die aus meiner Sicht sehr bald europarechtswidrig wird.
Das Europarecht schreibt vor, dass bei den Hebammen ein Regelstudiengang ermöglicht wird und dass die Zugangsvoraussetzungen letztlich denen für akademische Berufe entsprechen. Das heißt, dass ein mindestens zwölfjähriger Schulbesuch – so sieht es die europäische Richtlinie vor –, mithin das Fachabi oder das Abitur, erforderlich ist, um zu diesem Studiengang zugelassen zu werden.
Frau Kollegin Hannen, insofern ist es konsequent, dass wir an die Landesregierung adressieren, sie möge sich auf der Bundesebene sehr kurzfristig und sehr energisch dafür einsetzen, dass dieser Modellstudiengang zu einem Regelstudiengang wird. Ich glaube, wir haben an der Stelle auch gar keine Differenz in der Einschätzung. An die Landesregierung ergeht die Bitte, sich in Berlin entsprechend dafür einzusetzen.
(Beifall von Sigrid Beer [GRÜNE])
Für die Ergotherapeuten, die Physiotherapeuten und die Logopäden gilt das natürlich ganz genauso. Aber bei der Hebammenkunde ist es einfach evident, dass das schon jetzt europarechtswidrig ist, und deswegen muss insofern gehandelt werden.
(Beifall von Sigrid Beer [GRÜNE])
Einen zweiten Punkt möchte ich ansprechen, weil das in diesem Kontext einfach notwendig ist.
Wir bekommen 2020 die Generalistik. Das heißt auch, dass wir uns jetzt schon darauf vorbereiten müssen. Das heißt, es muss ein Gesamtkonzept auf den Tisch gelegt werden, wie die Unterschiede zwischen Schulkostenpauschale bei der Krankenpflege und bei der Altenpflege geradegerückt werden. Wir liegen bei der Krankenpflege bei rund 500 € und bei der Altenpflege bei 280 €. Das muss nach unserem Dafürhalten zwingend auf ein Niveau, nämlich das Niveau der Krankenpflege, gebracht werden, weil diese Berufe sonst noch weiter auseinanderdriften. Das können wir uns in dem Bereich beileibe nicht erlauben.
Wir werden diesem Gesetzentwurf zustimmen, weil es dazu nach meinem Dafürhalten jetzt rechtlich keine Alternative gibt. Aber die Angleichungen müssen zwingend erfolgen.
Herr Minister, Sie haben uns natürlich an Ihrer Seite, wenn es darum geht, das Schulgeld abzuschaffen. Aber wir brauchen eine fachliche Gesamtkonzeption, um das zu erarbeiten. Die Hebammen haben es noch einmal deutlich gemacht. Wir haben gerade noch ungefähr 150 Auszubildende in Nordrhein-Westfalen. Dafür parallel zwei unterschiedliche Ausbildungssituationen zu erhalten, also die schulische und die akademische Ausbildung – egal, was man davon hält –, ist einfach nicht effizient und nicht zielführend. Deswegen sind wir der Meinung, dass dort die akademische Laufbahn anzustreben ist. Das muss für die drei anderen Berufe auch geklärt werden.
Im Bereich der Altenpflege müssen wir auf das Niveau der Krankenpflege kommen, um die 18.000 Plätze, die wir jetzt in Nordrhein-Westfalen haben, halten zu können und möglichst noch auszubauen. Deswegen bitte ich auch um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag. – Herzlichen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN)

Mehr zum Thema

Arbeitsmarkt, Gesundheit