Mehrdad Mostofizadeh: „Gute Strukturen helfen Eltern, Kindern und Jugendlichen und sorgen dafür, dass viele prekäre Fälle vielleicht gar nicht erst entstehen“

Entwurf der Fraktionen von CDU und FDP "zur Änderung des Heilberufegesetzes

Mehrdad Mostofizadeh

Mehrdad Mostofizadeh (GRÜNE): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte ergänzend zu dem, was bisher gesagt worden ist, einige Punkte herausstellen, bei denen ich glaube, dass wir daran nicht vorbeireden dürfen.

Ganz wichtig für das Thema „Kinderschutz“ und den Kampf gegen die Kindeswohlgefährdung sind gut ausgestattete Jugendämter und gut ausgestattete öffentliche Institutionen, die dafür sorgen, dass man sich dort Rat, Tat und Unterstützung holen kann. Gute Strukturen helfen Eltern, Kindern und Jugendlichen und sorgen dafür, dass viele prekäre Fälle vielleicht gar nicht erst entstehen.

Um es vorweg zu sagen: Wir werden dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung zustimmen. – Allerdings glauben wir, dass damit noch nicht sämtliche Hausaufgaben erledigt sind.

Die Datenschutzbeauftragte des Landes hat auf mehrere wichtige Sachverhalte hingewiesen. Die erste Feststellung ist: Ja, wir stimmen dem zu. – Das hat auch Frau Professorin Banaschak sehr deutlich ausgeführt.

Für die Ärztinnen und Ärzte ist es noch einmal die Klarstellung, dass sie nichts zu befürchten haben, wenn sie sich in entsprechender Weise mit anderen Ärztinnen oder auch Therapeutinnen und zuständigen Personen austauschen. Allerdings ist – das hat die Ärztekammer selber klar dargelegt – kein Fall bekannt geworden, wo dies zu Schwierigkeiten rechtlicher Natur geführt hätte. Trotzdem: Wenn es dazu dient, den Austausch zu befördern und entsprechende Fälle zu klären, soll es so sein.

Zwei Punkte sind aber wichtig. Zum einen geht es um das Stichwort „Datenbank“. Dazu hat die Datenschutzbeauftragte des Landes sehr deutlich ausgeführt, dass es eine öffentliche Datenbank sein muss, die nicht an einer wissenschaftlichen Institution oder anderem angedockt sein kann, und dass daran noch nachzuarbeiten ist; ebenso daran, unter welchen Bedingungen Daten gespeichert werden sollen.

Von der Zielrichtung her sind wir uns aber einig, dass wir alles dafür tun müssen, den Kindesschutz zu gewährleisten.

Das Zweite ist, das Vertrauen gerade bei denjenigen Eltern aufzubauen – das hat auch Kollege Freynick angesprochen –, die unsicher sind, die vielleicht fahrlässig handeln oder andere Dinge tun, sodass auch sie in der Lage sind, Vertrauen aufzubauen und sich an Institutionen zu wenden.

Das würde ich gerne auseinanderhalten. Wir müssen hier auf der einen Seite beim Thema „Kinderschutz“ entsprechende Maßnahmen ergreifen, uns auf der anderen Seite aber auch der Mühe unterziehen, sehr präzise auszuführen, unter welchen Bedingungen das künftig passiert, wo Kinderschutzmaßnahmen strukturiert werden und wie wir sie künftig ausführen. Insofern war die Anhörung sehr erhellend.

Ich möchte darauf hinweisen, dass es in dem Zusammenhang nicht nur um Ärztinnen und Ärzte geht, sondern auch um Therapeutinnen und Therapeuten. Ich bitte darum, dies noch mit einzubeziehen.

Die grüne Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen. Wir gehen davon aus, dass in der neuen Legislaturperiode an diesem Thema noch intensiv weitergearbeitet wird und weitere Richtlinien erforderlich sein werden. – Herzlichen Dank.

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