Mehrdad Mostofizadeh: „Es wurde verdeutlicht, dass diese Gesetzesänderung aus verfahrenstechnischen Gründen erforderlich ist“

Entwurf der Landesregierung zum Einheitslastenabrechnungsgesetz - zweite Lesung

Mehrdad Mostofizadeh

Zu Protokoll:
Mehrdad Mostofizadeh (GRÜNE): Dieses nun vorliegende und heute zur Verabschiedung stehende zweite Gesetz zur Änderung des Einheitslastenabrechnungsgesetzes NRW oder abgekürzt 2.ELAGÄndG NRW wurde neben der Ausschussberatung auch noch durch eine schriftliche Anhörung im Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen fachlich behandelt. Es wurde verdeutlicht, dass diese Gesetzesänderung aus verfahrenstechnischen Gründen, durch den Wegfall einer finanziellen Beteiligung für das Abrechnungsjahr 2019, erforderlich ist und entsprechend umgesetzt werden muss.
Der mitberatende Haushalts- und Finanzausschuss hat sich abschließend am 19.November diesen Jahres damit beschäftigt und den Gesetzentwurf mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen. Auch in der letztmaligen Beratung im Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen am 20.November diesen Jahres waren sich alle Fraktionen einig in der Sache, diesem technisch notwendigen Gesetzentwurf zuzustimmen.
Somit dürfte es wenig überraschen, dass wir, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, heute in der abschließenden Abstimmung im Plenum dem vorliegenden Gesetzesentwurf zustimmen werden.