Mehrdad Mostofizadeh (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt sind wir wieder bei der Haushaltspolitik. Der Kollege Kuper hat vorgetragen, das GFG sei die Verteilung des Mangels. NRW müsse seine Hausaufgaben machen.
Was heißt das denn auf Deutsch? Soll mehr Geld ins GFG, Herr Kollege? Hat die CDU-Fraktion Vorschläge, das GFG aufzustocken? Haben Sie einen Deckungsvorschlag für diesen Vorschlag? Oder ist das wieder diese pauschale Schuldzuweisung ohne Hinterlegung von Fakten, ohne einen konkreten Vorschlag zur besseren Ausgestaltung?
Das werde ich Sie jetzt bei jedem einzelnen Punkt mantrahaft fragen, weil ich es für die Koalition nicht zulassen möchte, dass Sie auf der einen Seite den Bürgermeistern erzählen, man könne in Nordrhein-Westfalen Geldsäcke irgendwohin verfrachten, während es auf der Seite niemanden gibt, der den Kontoabgang irgendwie bestätigen und ausgleichen müsse. Das lassen wir Ihnen einfach nicht mehr durchgehen.
Ich möchte noch einen Punkt anfügen, der bei der Frage der Finanzausstattung sowohl des Landes als auch der Kommunen unmittelbar eine Rolle spielt. Wir hatten im Sommerloch ja eine sehr interessante Auseinandersetzung um das Ehegattensplitting. Der Vorsitzende der CDU-Fraktion hat gesagt, Hintergrund dieser Auseinandersetzung sei gewesen, dass das Bundesverfassungsgericht zu Recht entschieden habe, dass eingetragene Lebenspartnerschaften im Steuerrecht – das bezog sich jetzt nicht auf die Einkommensteuer, sondern auf eine andere Steuerart – gleichzustellen sind. Dazu sagte Herr Laschet, er finde das richtig, es würde aber einiges an Mehrkosten auslösen, wenn man ansonsten am Ehegattensplitting nichts ändern würde. Daraufhin sagte Herr Laumann, das finde er nicht richtig, denn eine steuerliche Gleichstellung sei nur für die klassische Familie zugelassen, wo die Frau – ich glaube, in seinem Familienbild ist es der Mann, der für die Frau sorgt – für den Mann sorge und wo Einfamilienhaushalte vorhanden seien. Das Verfassungsgericht werde das nicht zulassen.
Jetzt kommen wir zu dem Vorschlag, der vielleicht auch einmal politisch interessant werden könnte und der zu Mehreinnahmen und zu mehr Steuergerechtigkeit in Deutschland führen würde, nämlich die Abschaffung oder Reduzierung des Ehegattensplittings und die Einzelbesteuerung der Menschen. Das würde nämlich 23 Milliarden € an Mitnahmeeffekten zumindest abschmelzen. 42,5% dieser 23 Milliarden € würden an die Länder gehen. Also würde auch Nordrhein-Westfalen davon profitieren. 15% bekämen die Kommunen unmittelbar.
Vielleicht klären Sie das mal innerhalb der CDU. Wir als Grüne sind sehr wohl für eine gerechte Besteuerung. Das heißt, die Alleinerziehende soll aus unserer Sicht nicht stärker besteuert werden als die Frau – das ist völlig in Ordnung, jeder hat sein eigenes Bild –, die im Rahmen des Zusammenlebens mit einem Mann besteuert wird.
Ich komme zum Thema „Struktur des GFG“. Das GFG ist – das hat der Innenminister vorgetragen – letztlich unverändert gegenüber den Ausgangsdaten von 2012. Allerdings ist es in der Masse deutlich angewachsen. Auch das ist natürlich eine Folge von Steuermehreinnahmen, aber auch Folge der Weiterführung der Besserstellung durch die – jetzt sogar noch höheren – Einbeziehung der Grunderwerbsteuer und auch Folge des Verzichts auf den Konsolidierungsbeitrag der Kommunen beim Landeshaushalt.
Das bejubeln Sie seitens der CDU nicht, sondern Sie tun wieder so, als wenn wir das GFG geschröpft hätten, als wenn wir es reduziert hätten. Sie fangen auch noch eine Neiddebatte an, die fachlich – das ist jetzt mehrfach ausgetragen worden – schlichtweg unsinnig ist.
Natürlich ist es richtig, was der Innenminister gesagt hat: Wenn wir die Pflicht der Kommunen, die Sozialausgaben zu reduzieren, weiter vorantreiben können – das war ja ein Verdienst der Opposition und der Länder im Bundesrat, dass es im Rahmen der Fiskalpaktverhandlungen eine weitere Entlastungsstufe bei der Grundsicherung gibt; das ist von der Bundesregierung ja nicht freiwillig zugestanden worden – kann es ab 2014 zu einer weiteren Entlastung kommen.
Zu all dem müssen CDU und FDP immer wieder gezwungen werden, getrieben werden. Schon die erste Zusicherung war ja gegen den Willen des Bundesfinanzministers Schäuble, bei der Grundsicherung im Alter für eine Entlastung zu sorgen. Auch das ist im Rahmen des Hartz-IV-Kompromisses erst vom Bundesrat, also von den Bundesländern, gegen den Willen der Bundesregierung erstritten worden. Sie tun immer so, als wenn Sie selbst darauf gekommen wären. Nein, es gab Druck aus den Ländern. Und das war auch Folge des gemeinsamen Beschlusses dieses Landtages, in diese Richtung zu arbeiten.
Meine Fraktion und diese Koalition stützen das GFG. Wir halten es für den richtigen Weg. Wir sind sehr froh, dass dort mehr hineinfließt.
Das möchte ich noch mitgeben: Die Beitragsveränderungen an den Zuschüssen des Landes innerhalb des GFG gehen ausschließlich auf Steuerkraftveränderungen und nicht auf politische Veränderungen an der Struktur des GFG zurück.
Insofern freue ich mich auf die Beratung und hoffe, dass es eine breite Zustimmung geben wird.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)